Entsprechenserklärung
Investoren
Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG geben jährlich eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz ab.
Entsprechenserklärung
Investoren
Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG geben jährlich eine Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz ab.
Der Deutsche Corporate Governance Kodex enthält Richtlinien zur Leitung und Überwachung börsennotierter Gesellschaften in Deutschland sowie international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Ziel des Deutschen Corporate Governance Kodex ist es, das Vertrauen von Aktionär*innen, Geschäftspartner*innen, Mitarbeiter*innen und der Öffentlichkeit in die Unternehmensführung deutscher Gesellschaften zu fördern.
Wir setzen uns intensiv mit dem Thema Corporate Governance auseinander und erfüllen die Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex fast ausnahmslos.
AKTUALISIERUNG DER ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2022
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG)
Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG haben im Dezember 2022 die letzte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20. Mai 2020 (‚Kodex 2019‘) sowie der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 (‚Kodex 2022‘), gemäß § 161 AktG abgegeben.
In Ergänzung dieser Entsprechenserklärung erklären Vorstand und Aufsichtsrat:
Empfehlung C.5 des Kodex 2022
Das bisherige Mandat des Vorstandsvorsitzenden Bjørn Gulden bei der Essity Aktiebolag (publ)., einer börsennotierten Aktiengesellschaft nach dem Recht des Königreichs Schweden, ist mittlerweile beendet. Damit liegt keine Abweichung von der Empfehlung C.5 des Kodex 2022 aufgrund von konzernexternen Mandaten von Bjørn Gulden mehr vor.
Empfehlungen G.9, G.10 und G.12 des Kodex 2022
Im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Amanda Rajkumar aus dem Vorstand mit Wirkung zum Ablauf des 15. Juli 2023 wird wie folgt von den Empfehlungen G.9, G.10 und G.12 des Kodex 2022 abgewichen:
Im Hinblick auf eine abschließende Einigung über die Beendigung der Vorstandstätigkeit haben sich Frau Rajkumar und der Aufsichtsrat darauf verständigt, dass die adidas AG die kurz- und langfristigen variablen Vergütungsbestandteile für das Geschäftsjahr 2023 zu einem festen Betrag vorzeitig in bar auszahlt. Darüber hinaus ist Frau Rajkumar nicht verpflichtet, den auf die langfristige variable Vergütung entfallenden Betrag in Aktien der adidas AG zu investieren. Außerdem wurde die Haltefrist für adidas AG-Aktien aus der Tranche 2021 der langfristigen variablen Vergütung vorzeitig aufgehoben.
Herzogenaurach, im Juli 2023
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
– Vorstandsvorsitzender – – Aufsichtsratsvorsitzender –
gez. Bjørn Gulden gez. Thomas Rabe
ENTSPRECHENSERKLÄRUNG 2022
Erklärung von Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG zum Deutschen Corporate Governance Kodex gemäß § 161 Aktiengesetz (AktG)
Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG haben im Dezember 2021 die letzte Entsprechenserklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 16. Dezember 2019, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 20. Mai 2020, gemäß § 161 AktG abgegeben. Die nachfolgende Erklärung bezieht sich auf die Empfehlungen der ‚Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex‘ in der Fassung vom 16. Dezember 2019 (‚Kodex 2019‘) sowie der Fassung vom 28. April 2022, veröffentlicht im Bundesanzeiger am 27. Juni 2022 (‚Kodex 2022‘).
1. Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG erklären, dass seit der Veröffentlichung der letzten Entsprechenserklärung den Empfehlungen des Kodex 2019 mit den folgenden Abweichungen entsprochen wurde:
Empfehlung C.5 Variante 1 Kodex 2019
Ein Mitglied des Aufsichtsrats, Ian Gallienne, nimmt mehr als zwei Mandate in Aufsichtsgremien konzernexterner Gesellschaften wahr, die börsennotiert sind bzw. vergleichbare Anforderungen stellen. Ian Gallienne ist Chief Executive Officer der Groupe Bruxelles Lambert (‚GBL‘). GBL ist eine Holdinggesellschaft und nimmt als institutioneller Investor, unter anderem vertreten durch ihren Chief Executive Officer, regelmäßig Mandate in Aufsichtsgremien von Portfoliogesellschaften wahr. Sämtliche Gesellschaften (abgesehen von der adidas AG), in deren Aufsichtsgremien Ian Gallienne vertreten ist, sind Portfolio- oder Tochterunternehmen der GBL oder stehen mit dieser unter gemeinsamer Kontrolle und gehören damit zu derselben Unternehmensgruppe. Sie sind seiner hauptberuflichen Tätigkeit als Chief Executive Officer der GBL zuzurechnen.
Nach unserer Auffassung ist die Empfehlung C.5 Variante 1 Kodex 2019 daher nach ihrem Sinn und Zweck nicht auf Ian Gallienne anzuwenden. Vorsorglich wird jedoch eine Abweichung erklärt. Der Aufsichtsrat hat sich zudem vergewissert, dass Ian Gallienne genügend Zeit für die Wahrnehmung seines Aufsichtsratsmandats bei der adidas AG zur Verfügung steht.
Empfehlung C.5 Variante 2 Kodex 2019
Der Vorsitzende des Aufsichtsrats, Thomas Rabe, ist zugleich Chief Executive Officer der börsennotierten RTL Group S.A., Luxemburg. Es wird insofern von der Empfehlung C.5 Variante 2 abgewichen. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass das Mandat von Thomas Rabe bei der RTL Group S.A. die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht beeinflusst. Der Aufsichtsrat hat sich insbesondere vergewissert, dass Thomas Rabe hinreichend Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung steht.
2. Vorstand und Aufsichtsrat der adidas AG erklären des Weiteren, dass seit der Veröffentlichung der letzten Entsprechenserklärung den Empfehlungen des Kodex 2022 mit den folgenden Abweichungen entsprochen wurde und wird:
Empfehlung B.3 Kodex 2022
Mit Wirkung zum 1. Januar 2023 hat der Aufsichtsrat Bjørn Gulden zum Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden für einen Zeitraum von fünf Jahren bestellt und überschreitet damit die im Rahmen der Erstbestellung empfohlene Amtszeit von drei Jahren.
Aus Sicht des Aufsichtsrats ist im Hinblick auf die Qualifikation und Erfahrung von Bjørn Gulden und die Umsetzung langfristiger strategischer Entscheidungen und Ziele eine Erstbestellung von fünf Jahren im besten Interesse des Unternehmens.
Empfehlung C.5 Variante 1 Kodex 2022
Der zum 1. Januar 2023 zum Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzenden bestellte Bjørn Gulden nimmt Mandate, die vergleichbare Anforderungen wie Mandate in konzernexternen börsennotierten Gesellschaften stellen, bei der Tchibo GmbH und der Salling Group A/S, einer nicht börsennotierten Aktiengesellschaft nach dänischem Recht, wahr. Darüber hinaus hält er ein Mandat bei der Essity Aktiebolag (publ)., einer börsennotierten Aktiengesellschaft nach dem Recht des Königreichs Schweden. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass die Mandate von Bjørn Gulden die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben als Mitglied des Vorstands und Vorstandsvorsitzender nicht beeinflussen werden. Der Aufsichtsrat hat sich insbesondere vergewissert, dass Bjørn Gulden hinreichend Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung stehen wird.
Empfehlung C.5 Variante 1 Kodex 2022
Hinsichtlich der von Ian Gallienne wahrgenommenen Mandate wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Nach unserer Auffassung ist die Empfehlung C.5 Variante 1 Kodex 2022 nach ihrem Sinn und Zweck nicht auf Ian Gallienne anzuwenden. Vorsorglich wird jedoch eine Abweichung erklärt.
Empfehlung C.5 Variante 2 Kodex 2022
Hinsichtlich des von Thomas Rabe wahrgenommenen Mandats wird auf die vorstehenden Ausführungen verwiesen. Der Aufsichtsrat ist der Überzeugung, dass das Mandat von Thomas Rabe die ordnungsgemäße Wahrnehmung seiner Aufgaben als Vorsitzender des Aufsichtsrats nicht beeinflusst. Der Aufsichtsrat hat sich insbesondere vergewissert, dass Thomas Rabe hinreichend Zeit für die Wahrnehmung seiner Aufgaben zur Verfügung steht.
Herzogenaurach, im Dezember 2022
Für den Vorstand Für den Aufsichtsrat
– Vorstandsvorsitzender – – Aufsichtsratsvorsitzender –
gez. Harm Ohlmeyer gez. Thomas Rabe