Aktienrückkauf
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AKTIENRÜCKKAUFPROGRAMM 2018-2021
Am 13. März 2018 hat die adidas AG ein mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von insgesamt bis zu 3,0 Mrd. € und einer Laufzeit bis zum 11. Mai 2021 angekündigt. Das Programm wird durch den Rückkauf von Aktien über die Börse durchgeführt werden. Damit macht die adidas AG von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2016 erteilten Ermächtigung Gebrauch. Der überwiegende Anteil des Aktienrückkaufprogramms wird aus der Netto-Cash-Position des Unternehmens sowie aus der erwarteten starken operativen Cashflow-Generierung in den kommenden Jahren finanziert werden. Gleichzeitig beabsichtigt die adidas AG, die an den Kapitalmärkten verfügbaren attraktiven Fremdfinanzierungskonditionen zur Finanzierung des Aktienrückkaufprogramms zu nutzen. Während das Unternehmen die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der am 12. Mai 2016 erteilten Genehmigung, mit Ausnahme der Zuteilung von Aktien an Mitglieder des Vorstands als Vergütungskomponente, verwenden darf, hat adidas vor, den überwiegenden Teil der zurückerworbenen Aktien einzuziehen.
DRITTE TRANCHE
Am 7. Januar 2020 gab die adidas AG den Beginn der dritten Tranche des Aktienrückkaufprogramms bekannt. Im Zeitraum bis zum 31. Dezember 2020 sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von bis zu 1 Mrd. € (ohne Erwerbsnebenkosten), höchstens jedoch 10.000.000 Aktien, zurückgekauft werden.
Update 31. März 2020:
Angesichts der hohen wirtschaftlichen Unsicherheit aufgrund der dynamischen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ausbruch des Coronavirus hat der Vorstand der adidas AG entschieden, den Rückkauf von adidas Aktien für den Rest des Jahres formell zu stoppen. Infolgedessen wird das Unternehmen den Betrag von bis zu 1,0 Mrd. €, der ursprünglich für den Rückkauf eigener Aktien im Jahr 2020 vorgesehen war, nicht einsetzen.
AD-HOC: adidas stoppt Aktienrückkaufprogramm
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Dritte Tranche des Aktienrückkaufprogramms 2018-2021
Die Geschäfte in aggregierter und detaillierter Form finden Sie hier:
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Bekanntmachung nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission - Erwerb eigener Aktien
Beginn der dritten Tranche des Aktienrückkaufprogramms am 07. Januar 2020.
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Wöchentliche Bekanntmachungen nach Art. 2 Abs. 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission zur Verordnung (EU) Nr. 596/2014 (MAR)
Die wöchentlichen Bekanntmachungen finden Sie auf der Seite der DGAP.