Vielfalt fördert Kreativität
Umsetzung des ‚Gesetzes für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst‘ in Deutschland
Die gesetzlichen Vorgaben in Deutschland fordern, dass sich der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft wie der adidas AG ab dem 1. Januar 2016 zu mindestens 30% aus Frauen zusammensetzt. Dieses Ziel ist bereits seit der Hauptversammlung 2014 erreicht. Darüber hinaus müssen bis zum 30. September 2015 der Aufsichtsrat Zielgrößen für den Frauenanteil im Vorstand festlegen bzw. der Vorstand für den Frauenanteil für die zwei Führungsebenen unterhalb des Vorstands. Daher haben wir uns zusätzlich zu unseren globalen Mixed Leadership Zielen Ziele für die adidas AG gesetzt.
Aufsichtsrat und Vorstand der adidas AG haben konkret beschlossen, bis zum 30. Juni 2017 folgende Ziele zu erfüllen:
- Der Aufsichtsrat wird eine Frau in den Vorstand der adidas AG bestellen.
- Der Frauenanteil der ersten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll von aktuell 11% auf 18% erhöht werden.
- Der Frauenanteil der zweiten Führungsebene unterhalb des Vorstands soll von aktuell 26% auf 30% erhöht werden.
Oberste Priorität und Grundvoraussetzung für eine Erhöhung des Frauenanteils auf den obersten Führungsebenen ist für uns die generelle Förderung von Frauen in der adidas Gruppe weltweit auf allen Führungsebenen.
Ungeachtet dessen wird die adidas Gruppe weiterhin internationale Karrieren unterstützen und fördern.
Darüber hinaus ist es uns wichtig zu betonen, dass bei der Kandidatenauswahl die Frauenquote erst dann Anwendung findet, wenn bei den Bewerbern in der Endauswahl gleiche Qualifikationen vorliegen. Die Priorität liegt nach wie vor auf der Auswahl der oder des bestqualifizierten Bewerberin/Bewerbers.