Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Erwerb eigener Aktien / Abschlussmeldung für die erste Tranche, zugleich 5. Zwischenmeldung

Mit Bekanntmachung vom 6. November 2014 hat die adidas AG den Beginn einer ersten Tranche des Aktienrückkaufprogramms gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 7. November 2014 mitgeteilt. Die erste Tranche, in der im Zeitraum bis längstens zum 30. Januar 2015 eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 300 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten), jedoch höchstens 6.000.000 Aktien, ausschließlich über die Börse zurückgekauft werden sollten, ist am 12. Dezember 2014 beendet worden.
Die adidas AG hat im Zeitraum vom 8. Dezember 2014 bis einschließlich 12. Dezember 2014 insgesamt 1.375.204 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben.
Die Gesamtzahl der im Rahmen der ersten Tranche des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 7. November 2014 bis einschließlich 12. Dezember 2014 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.889.142 Stückaktien. Das entspricht einem rechnerischen Anteil von 4.889.142 € am Grundkapital und mithin 2,34% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 61,36 €. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von 299.999.987 € (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.
Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).
Weitere Informationen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 sind im Internet abrufbar.
Die adidas AG behält sich vor, das Aktienrückkaufprogramm im Rahmen der mit der Ad-hoc Mitteilung vom 1. Oktober 2014 bekanntgemachten Eckpunkte in Zukunft fortzusetzen.
Herzogenaurach, 15. Dezember 2014
adidas AG
Der Vorstand
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Pressemitteilung
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