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Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003

Bekanntmachung nach Art. 4 Abs. 2 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003
Herzogenaurach16. Juni 2015

Mit Bekanntmachung vom 5. März 2015 hat die adidas AG den Beginn einer zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms gemäß Art. 4 Abs. 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 für den 6. März 2015 mitgeteilt. Die zweite Tranche, in der im Zeitraum bis längstens zum 3. Juli 2015 eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 300 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten), jedoch höchstens 6.000.000 Aktien, ausschließlich über die Börse zurückgekauft werden sollten, ist am 15. Juni 2015 beendet worden.

Die adidas AG hat am 15. Juni 2015 insgesamt 91.402 Stückaktien der adidas AG im Rahmen des Aktienrückkaufs erworben.

Die Gesamtzahl der im Rahmen der zweiten Tranche des Aktienrückkaufprogramms im Zeitraum vom 6. März 2015 bis einschließlich 15. Juni 2015 erworbenen Aktien beläuft sich auf 4.129.627 Stückaktien. Das entspricht einem rechnerischen Anteil von 4.129.627 € am Grundkapital und mithin 1,97 % des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 72,65 €. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von 299.999.992 € (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.

Der Erwerb der Stückaktien der adidas AG erfolgte durch ein von der adidas AG beauftragtes Kreditinstitut ausschließlich über die Frankfurter Wertpapierbörse (XETRA-Handel).

Die Gesamtzahl der bislang im Rahmen des am 1. Oktober 2014 beschlossenen und am 7. November 2014 begonnenen Aktienrückkaufprogramms durch die adidas AG erworbenen Aktien beläuft sich auf 9.018.769 Stückaktien. Das entspricht einem rechnerischen Anteil von 9.018.769 € am Grundkapital und mithin 4,31 % des Grundkapitals der Gesellschaft.

Weitere Informationen gemäß Art. 4 Abs. 3 und 4 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003, auch zur ersten Tranche des Aktienrückkaufprogramms, sind im Internet unter http://www.adidas-group.com/s/aktienrueckkauf abrufbar.

Die adidas AG behält sich vor, das Aktienrückkaufprogramm im Rahmen der mit der Ad-hoc Mitteilung vom 1. Oktober 2014 bekanntgemachten Eckpunkte in Zukunft fortzusetzen.

Herzogenaurach, 16. Juni 2015

adidas AG

Der Vorstand

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