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adidas startet erste Tranche des Aktienrückkaufprogramms

adidas startet erste Tranche des Aktienrückkaufprogramms
Herzogenaurach21. März 2018

Das von der adidas AG in der Ad-hoc Mitteilung vom 13. März 2018 angekündigte Aktienrückkaufprogramm wird in einer ersten Tranche ab dem 22. März 2018 durchgeführt. Im Zeitraum bis längstens zum 31. Dezember 2018 sollen eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 1 Mrd. € (ohne Erwerbsnebenkosten) ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) zurückgekauft werden. Während das Unternehmen die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der erteilten Genehmigung, mit Ausnahme der Zuteilung von Aktien an Mitglieder des Vorstands als Vergütungskomponente, verwenden darf, hat die adidas AG vor, den überwiegenden Teil der zurückerworbenen Aktien einzuziehen.
  
Mit dem Rückkauf der ersten Tranche oder einzelner Teile davon können im Auftrag und für Rechnung der Gesellschaft eine oder mehrere unabhängige Banken beauftragt werden. Diese treffen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft. Das Recht der Gesellschaft, das Mandat einer oder aller Banken vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine oder mehrere andere Banken zu übertragen, bleibt unberührt. 

Der Kaufpreis je zurückgekaufte Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Börsenkurs der adidas AG Aktie während der Eröffnungsauktion im elektronischen Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Verpflichtung zum Rückerwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Darüber hinaus werden die Banken verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 3 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 (EU-VO) zu beachten. Entsprechend der EU-VO darf u. a. kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängig getätigten Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der EU-VO dürfen an einem Tag zudem nicht mehr als 25% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes auf dem Handelsplatz, auf dem der Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt, unterbrochen und gegebenenfalls wiederaufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 2 Abs. 3 EU-VO entsprechenden Weise in detaillierter sowie in aggregierter Form spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben. Ferner wird die adidas AG die Geschäfte auf ihrer Website unter https://www.adidas-group.com/de/ veröffentlichen und dafür sorgen, dass die Informationen ab dem Tag der Bekanntgabe mindestens fünf Jahre öffentlich zugänglich bleiben.

Am 13. März 2018 hat das Unternehmen ein mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm mit einem Volumen von insgesamt bis zu 3,0 Mrd. € und einer Laufzeit bis zum 11. Mai 2021 initiiert. Das neue Rückkaufprogramm ergänzt die bestehende Dividendenpolitik des Unternehmens, die vorsieht, jährlich zwischen 30% und 50% des Gewinns aus fortgeführten Geschäftsbereichen an die Aktionäre auszuschütten.

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