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adidas Konzern startet zweite Tranche des Aktienrückkauf-Programms

Fortsetzung des Aktienrückkaufprogramms ab dem 6. März 2015
Herzogenaurach5. März 2015

Das von der adidas AG in der Ad-hoc Mitteilung vom 1. Oktober 2014 angekündigte Aktienrückkaufprogramm, das in einer ersten Tranche in der Zeit vom 7. November 2014 bis einschließlich 12. Dezember 2014 durchgeführt wurde, wird ab dem 6. März 2015 fortgesetzt. Im Zeitraum bis längstens zum 3. Juli 2015 sollen im Rahmen einer zweiten Tranche eigene Aktien der Gesellschaft zu Anschaffungskosten von insgesamt bis zu 300 Mio. € (ohne Erwerbsnebenkosten), jedoch höchstens 6.000.000 Aktien, ausschließlich über die Börse zurückgekauft werden. Die zweite Tranche des Aktienrückerwerbs wird wegen der Veröffentlichung der Einberufung der ordentlichen Hauptversammlung der adidas AG vom 12. März 2015 bis zum 17. März 2015 (jeweils einschließlich) und wegen der Hauptversammlung vom 30. April 2015 bis zum 9. Mai 2015 (jeweils einschließlich) ausgesetzt. Der Rückerwerb dient der Einziehung und Kapitalherabsetzung sowie wahlweise der Verwendung zum Zwecke der Erfüllung von Verpflichtungen aus der von der Gesellschaft begebenen Wandelanleihe in Höhe von 500 Mio. € mit einer Laufzeit bis zum 14. Juni 2019. Die adidas AG macht damit von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 8. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Erwerb eigener Aktien gemäß § 71 Abs. 1 Nr. 8 AktG Gebrauch. Gemäß dieser Ermächtigung dürfen Aktien in Höhe von bis zu 10 % des Grundkapitals der Gesellschaft bis zum 7. Mai 2019 u. a. über die Börse zurückerworben werden.

Mit dem Rückkauf wird eine Bank beauftragt, die unter Berücksichtigung der vorab festgelegten, oben genannten Ausschlussfristen ihre Entscheidungen über den Zeitpunkt des Erwerbs der Aktien unabhängig und unbeeinflusst von der Gesellschaft trifft. Das Recht der adidas AG, das Mandat der Bank vorzeitig zu beenden und/oder den Auftrag auf eine andere Bank zu übertragen bleibt unberührt.

Der Rückkauf soll ausschließlich über die Börse im elektronischen Handel der Frankfurter Wertpapierbörse (Xetra) erfolgen.

Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie (ohne Erwerbsnebenkosten) darf den durchschnittlichen Börsenkurs der adidas AG Aktie während der Eröffnungsauktion im elektronischen Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Verpflichtung zum Rückerwerb um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Darüber hinaus hat sich die Bank verpflichtet, die Handelsbedingungen des Artikels 5 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 (EG-VO) zu beachten. Entsprechend der EG-VO darf kein Kaufpreis gezahlt werden, der über dem des letzten unabhängigen Abschlusses bzw. über dem des höchsten unabhängigen Angebots zum Zeitpunkt des Kaufs liegt und zwar jeweils an der Börse, an der der Kauf stattfindet. Maßgeblich ist der höhere der beiden Werte. Entsprechend der EG-VO dürfen an einem Tag nicht mehr als 10% des durchschnittlichen täglichen Aktienumsatzes an der Börse, an welcher der jeweilige Kauf erfolgt, erworben werden. Der durchschnittliche Aktienumsatz ergibt sich aus dem durchschnittlichen täglichen Handelsvolumen der 20 Börsentage vor dem konkreten Kauftermin.

Der Aktienrückkauf kann im Einklang mit den zu beachtenden rechtlichen Vorgaben jederzeit ausgesetzt und gegebenenfalls wieder aufgenommen werden.

Die Transaktionen werden in einer den Anforderungen des Art. 4 Abs. 4 EG-VO entsprechenden Weise spätestens am Ende des siebten Handelstages nach deren Ausführung bekannt gegeben.

Zudem wird die adidas AG über die Fortschritte des Aktienrückkaufs unter www.adidas-Group.de regelmäßig informieren.

Im Rahmen der ersten Tranche des Aktienrückkaufprogramms hat die adidas AG im Zeitraum vom 7. November 2014 bis einschließlich 12. Dezember 2014 insgesamt 4.889.142 Aktien erworben. Das entspricht einem rechnerischen Anteil von  4.889.142 € am Grundkapital und mithin 2,34% des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Kaufpreis je Aktie betrug durchschnittlich 61,36 €. Insgesamt wurden Aktien zu einem Gesamtpreis von 299.999.987 € (ohne Erwerbsnebenkosten) zurückgekauft.

Die adidas AG behält sich vor, das Aktienrückkaufprogramm im Rahmen der mit der Ad-hoc Mitteilung vom 1. Oktober 2014 bekanntgemachten Eckpunkte in Zukunft fortzusetzen.

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