adidas erhält Genehmigung für Konsortialkredit durch KfW
Nach den gravierenden Auswirkungen der weltweiten Ausbreitung der Coronavirus-Pandemie auf sein Geschäft hat adidas weitere Schritte unternommen, um die finanzielle Flexibilität des Unternehmens zu sichern. Das Unternehmen hat heute seitens der Bundesregierung die Genehmigung über die Teilnahme der staatseigenen Förderbank KfW an einem revolvierenden Konsortialkredit in Höhe von 3,0 Mrd. € zu üblichen Marktbedingungen zur Überbrückung dieser Ausnahmesituation erhalten.
Der noch abzuschließende Konsortialkredit – ein Finanzinstrument, das Kreditnehmern Zugang zu umfangreichen Finanzierungsmitteln sowie Flexibilität in Bezug auf Inanspruchnahmen und Rückzahlungen gewährt – umfasst eine Darlehenszusage in Höhe von 2,4 Mrd. € seitens der KfW sowie Darlehenszusagen in Höhe von 600 Mio. € seitens eines Konsortiums von Partnerbanken des Unternehmens. Das Konsortium besteht aus UniCredit, Bank of America, Citibank, Deutsche Bank, HSBC, Mizuho Bank und Standard Chartered Bank.
Zu den Bedingungen des Konsortialkredits gehört die De-Facto-Aussetzung von Dividendenzahlungen über die Laufzeit der Kreditvereinbarung. Zudem hat der Vorstand jüngst entschieden, den Rückkauf von adidas Aktien zu stoppen sowie auf die eigenen kurz- und langfristigen Boni, die insgesamt 65 % der Jahreszielvergütung ausmachen, für das Jahr 2020 zu verzichten. Ebenso wird für die weiteren Führungskräfte des Unternehmens die langfristige Bonuskomponente für das laufende Geschäftsjahr entfallen. All dies steht im Einklang mit dem Liquiditätsmanagement von adidas im derzeitigen Umfeld.
„Die aktuelle Situation stellt sogar gesunde Unternehmen vor ernsthafte Herausforderungen. Wir möchten der Regierung für ihr schnelles und umfassendes Handeln als Reaktion auf diese beispiellose globale Krise danken“, sagte Kasper Rorsted, Vorstandsvorsitzender von adidas. „Wir tun unser Möglichstes, um das langfristige Wohlergehen von adidas, unseren 60.000 Mitarbeitern sowie unseren Partnern sicherzustellen und setzen bereits zahlreiche Maßnahmen um. Diese Maßnahmen beinhalten die strikte Kontrolle aller Kosten und des kurzfristigen Betriebskapitals, die Kürzung der Managementbezüge, den Stopp des Aktienrückkaufprogramms sowie die Aussetzung von Dividendenzahlungen. Darüber hinaus ist jedoch der Zugang zu zusätzlicher Liquidität notwendig, um diese Krise zu bewältigen. Die in Anspruch genommenen Teile des Kredits zahlen wir inklusive Zinsen und Gebühren so schnell wie möglich zurück.“
Neben dem deutlichen Rückgang von Umsatz und Gewinn seit Ende Januar in China sowie seit Ende Februar in Japan und Südkorea hat adidas seit Mitte März auch in den meisten anderen Teilen der Welt gravierende Auswirkungen auf Umsatz und Cashflow-Generierung verzeichnet. Infolge der rasanten Ausbreitung des Coronavirus weltweit sind seit vier Wochen fast alle eigenen sowie partnerbetriebenen Stores in Europa, Nordamerika, Lateinamerika, den Schwellenländern und Russland/GUS sowie in weiten Teilen der Region Asien-Pazifik vorübergehend geschlossen. Infolgedessen sind die stationären Groß- und Einzelhandelsaktivitäten in diesen Märkten, die sonst 60 % des Geschäfts des Unternehmens ausmachen, zum vollständigen Erliegen gekommen.
Angesichts dieser schwerwiegenden Folgen hat das Unternehmen in Deutschland eine Vereinbarung mit den lokalen Betriebsräten hinsichtlich einer Arbeitszeitreduzierung für einige Mitarbeitergruppen getroffen. Die Vereinbarung sieht u. a. bezahlten Urlaub, Überstundenabbau sowie Kurzarbeit für 1.200 Mitarbeiter vor. Weitere derartige Maßnahmen werden in enger Abstimmung mit den relevanten Stakeholdergruppen sondiert.
Die weitere Entwicklung der Coronavirus-Pandemie und damit deren Auswirkungen auf das Geschäft des Unternehmens lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht vorhersagen. Daher kann adidas weiterhin keinen Ausblick geben, der diese Auswirkungen für das Gesamtjahr 2020 mit einbezieht. Vor diesem Hintergrund wurde entschieden, die Veröffentlichung der Ergebnisse für das erste Quartal 2020 auf den 27. April 2020 vorzuverlegen, um den Markt über die Finanzergebnisse des Unternehmens möglichst zeitnah zu informieren.
Über den revolvierenden Konsortialkredit:
Bei dem geplanten Konsortialkredit handelt es sich um die Bereitstellung eines Kreditrahmens zu marktüblichen Konditionen, bei dem sich der Risikoanteil der KfW auf 80% des Finanzierungsbetrags beläuft. Die Inanspruchnahme des Konsortialkredits führt nicht zu einer Staatsbeteiligung. Der Konsortialkredit gewährt dem Unternehmen flexiblen Zugang zu Liquidität in Höhe von bis zu 3,0 Mrd. €. Ein eventuell in Anspruch genommener Teilbetrag des Kreditrahmens ist, einschließlich Zinsen und Gebühren, vollständig zurückzuzahlen. Die Kreditvereinbarung sieht keine automatische Auszahlung von Finanzmitteln vor und enthält auch keine Verpflichtung, die zur Verfügung gestellten Finanzmittel in Anspruch zu nehmen. Die Kreditvereinbarung hat eine Laufzeit von 15 Monaten (bis Juli 2021). Das Unternehmen kann den Kredit jederzeit vorzeitig kündigen. adidas wird alle in Anspruch genommenen Teile des Kredits, einschließlich Zinsen und Gebühren, so schnell wie möglich zurückzahlen. Zum Konsortium, das den revolvierenden Kredit zur Verfügung stellt, gehören die staatseigene Förderbank KfW sowie ein Konsortium von Partnerbanken von adidas.
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Pressemitteilung
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