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adidas AG beschließt mehrjähriges Shareholder-Return-Programm

adidas AG beschließt in den nächsten drei Jahren insbesondere durch Aktienrückkäufe bis zu insgesamt 1,5 Mrd. € an die Aktionäre der adidas AG zurückzugeben
Herzogenaurach1. Oktober 2014

Mit Zustimmung des Aufsichtsrats beschloss der Vorstand der adidas AG heute, in den nächsten drei Jahren insbesondere durch Aktienrückkäufe bis zu insgesamt 1,5 Mrd. € an die Aktionäre der adidas AG zurückzugeben. Darüber hinaus bestätigte die adidas AG ihre Dividendenpolitik, die vorsieht, jährlich zwischen 20% und 40% des auf Anteilseigner entfallenden Gewinns auszuschütten.

Das Unternehmen beabsichtigt, vorbehaltlich günstiger Marktkonditionen, Aktien über die Börse zurückzukaufen. Damit macht die adidas AG von der durch die Hauptversammlung der Gesellschaft am 8. Mai 2014 erteilten Ermächtigung zum Aktienrückkauf bis zum 7. Mai 2019 Gebrauch. Das Shareholder-Return-Programm wird vorrangig aus dem Free Cashflow des adidas Konzerns finanziert werden.

"Das heute bekannt gegebene Shareholder-Return-Programm unterstreicht unser hohes Vertrauen in die Cash-Generierung und das Wachstumspotenzial unseres Konzerns. Wir halten unsere Aktien derzeit für deutlich unterbewertet, was uns eine hervorragende Gelegenheit bietet, unsere Kapitalkosten zu optimieren, Barmittel einzusetzen und weiteren Wert für unsere Aktionäre zu schaffen. "

Robin J. Stalker, Finanzvorstand des adidas Konzerns

Gemäß der von der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2014 erteilten Ermächtigung dürfen Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft bis zum 7. Mai 2019 über die Börse zurückgekauft werden. Basierend auf dieser Ermächtigung dürfen derzeit insgesamt 20.921.618 Aktien zurückerworben werden. Der Kaufpreis je zurückgekaufter Aktie darf den durchschnittlichen Börsenkurs der adidas AG Aktie während der Eröffnungsauktion im elektronischen Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse am Tag der Verpflichtung zum Rückkauf um nicht mehr als 10% über- oder unterschreiten.

Der Aktienrückkauf soll gemäß der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003 erfolgen bzw. gemäß anderer gültiger Bestimmungen, die die Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission ersetzen. Weitere Einzelheiten werden vor dem Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden.

Die adidas AG beabsichtigt, das Aktienrückkaufprogramm im vierten Quartal 2014 zu starten. 

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