Stimmrechtsmitteilungen
Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 WpHG
Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte an einem Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, hat dies gemäß §§ 33 ff. WpHG unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen.
Das für die Schwellenberechnung maßgebliche Grundkapital der adidas AG beträgt aktuell € 180.000.000 und ist eingeteilt in 180.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien.
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