Gesamtstimmrechte
Investoren
Gesamtstimmrechte
Investoren
Gemäß § 41 WpHG ist ein Emittent verpflichtet, Änderungen der Gesamtzahl der Stimmrechte unverzüglich (spätestens innerhalb von zwei Handelstagen) europaweit zu veröffentlichen und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen.
Nachfolgend finden Sie unsere entsprechenden Veröffentlichungen:
1. Dezember 2021 • Gesamtstimmrechte
adidas AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Mehr erfahren1. Dezember 2021 • Gesamtstimmrechte