Eigengeschäfte von Führungskräften
Investoren
Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
Eigengeschäfte von Führungskräften
Investoren
Mitteilungen über Eigengeschäfte von Führungskräften nach Art. 19 MAR
Die Marktmissbrauchsverordnung („MAR“) enthält in Art. 19 gesetzliche Regeln zu Eigengeschäften von Personen, die bei einem Emittenten von Finanzinstrumenten Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie Personen, die zu diesen in enger Beziehung stehen.
Dabei handelt es sich um Ehe- und eingetragene Lebenspartner*innen, unterhaltsberechtigte Kinder, sonstige Verwandte, die zum Zeitpunkt der Vornahme des Geschäfts seit mindestens einem Jahr in ihrem Haushalt leben, sowie unter bestimmten Voraussetzungen juristische Personen, Treuhand- oder Personengesellschaften.
Art. 19 MAR verpflichtet die betreffenden Personen nach der Vornahme des jeweiligen Geschäfts dazu, eine Mitteilung an die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht („BaFin") und den jeweiligen Emittenten vorzunehmen.
Eigengeschäfte sind meldepflichtig, sobald diese insgesamt einen Betrag von derzeit 20.000 Euro im Kalenderjahres erreicht haben. Eine rückwirkende Nachmeldung der vorherigen Geschäfte, die zunächst unter dem Schwellenwert lagen, hat nicht zu erfolgen.
Das Musterformular, das obligatorisch für die Meldung zu verwenden ist, sieht u. a. die Veröffentlichung folgender Daten vor:
- Angaben zu den Personen, die Führungsaufgaben wahrnehmen, sowie zu den in enger Beziehung zu ihnen stehenden Personen
- Grund der Meldung
- Angaben zum Emittenten
- Angaben zum Geschäft (Preis, Art/Volumen)
Nachstehend aufgeführt sind Transaktionen ab dem Geschäftsjahr 2013 mit Aktien der
adidas AG / ISIN DE000A1EWWW0:
5. Juni 2024 • Managers Transactions
adidas AG: Linda Evenhuis, Das Aufsichtsratsmitglied nimmt am adidas Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil. Es hat dazu mit der adidas AG vereinbart, dass ein Prozentsatz von 10% des monatlichen Gehalts, solange es keine Änderung oder Kündigung seiner Teilnahme vornimmt, in den Erwerb von Aktien der adidas AG investiert wird, welcher von der adidas AG mit einem Rabatt von 15% auf den Marktpreis gefördert wird. Nach Ablauf eines Quartals erwirbt ein Dienstleister die Aktien der adidas AG. Nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr erhalten die Teilnehmenden von der adidas AG unentgeltlich Matching-Aktien im Verhältnis 1:6. Wird die Berechtigung zum Bezug von Matching-Aktien fällig, werden die Matching-Aktien von der adidas AG am Ende der jeweiligen Haltefrist oder unmittelbar im Anschluss daran dem Aktiendepot gutgeschrieben. Falls die Berechtigung eines Teilnehmenden zum Bezug von Matching-Aktien der Höhe nach nicht vollen Aktien entspricht, erhält der Teilnehmende einen entsprechenden Bruchteil an einer Aktie. Ferner erhalten Teilnehmende für ihre vollen Investment-Aktien und Matching-Aktien Dividenden. Für Bruchteile an Aktien und Matching-Aktien wird eine anteilige Dividende gewährt. Solange der Teilnehmende die Aktien auf dem Aktiendepot belässt, wir die Dividende für diese Aktien nicht in bar ausbezahlt, sondern von der Depotbank (abzüglich Provisionen, Transaktionsgebühren, Steuern und Abgaben) zum Erwerb weiterer Aktien verwendet. Die Gutschrift solcher weiteren Aktien zugunsten des Teilnehmenden erfolgt auf das Aktiendepot, sobald dies im Anschluss an den Erwerb möglich ist. Diese Aktien werden zum Börsenkurs und ohne einen Rabatt erworben. Die Aktien, die durch Reinvestition von Dividenden erworben werden, berechtigen nicht zum Bezug von Matching-Aktien.
Mehr erfahren5. Juni 2024 • Managers Transactions
adidas AG: Petar Mitrovic, Das Aufsichtsratsmitglied nimmt am adidas Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil. Es hat dazu mit der adidas AG vereinbart, dass ein Prozentsatz von 10% des monatlichen Gehalts, solange es keine Änderung oder Kündigung seiner Teilnahme vornimmt, in den Erwerb von Aktien der adidas AG investiert wird, welcher von der adidas AG mit einem Rabatt von 15% auf den Marktpreis gefördert wird. Nach Ablauf eines Quartals erwirbt ein Dienstleister die Aktien der adidas AG. Nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr erhalten die Teilnehmenden von der adidas AG unentgeltlich Matching-Aktien im Verhältnis 1:6. Wird die Berechtigung zum Bezug von Matching-Aktien fällig, werden die Matching-Aktien von der adidas AG am Ende der jeweiligen Haltefrist oder unmittelbar im Anschluss daran dem Aktiendepot gutgeschrieben. Falls die Berechtigung eines Teilnehmenden zum Bezug von Matching-Aktien der Höhe nach nicht vollen Aktien entspricht, erhält der Teilnehmende einen entsprechenden Bruchteil an einer Aktie. Ferner erhalten Teilnehmende für ihre vollen Investment-Aktien und Matching-Aktien Dividenden. Für Bruchteile an Aktien und Matching-Aktien wird eine anteilige Dividende gewährt. Solange der Teilnehmende die Aktien auf dem Aktiendepot belässt, wir die Dividende für diese Aktien nicht in bar ausbezahlt, sondern von der Depotbank (abzüglich Provisionen, Transaktionsgebühren, Steuern und Abgaben) zum Erwerb weiterer Aktien verwendet. Die Gutschrift solcher weiteren Aktien zugunsten des Teilnehmenden erfolgt auf das Aktiendepot, sobald dies im Anschluss an den Erwerb möglich ist. Diese Aktien werden zum Börsenkurs und ohne einen Rabatt erworben. Die Aktien, die durch Reinvestition von Dividenden erworben werden, berechtigen nicht zum Bezug von Matching-Aktien.
Mehr erfahren5. Juni 2024 • Managers Transactions
adidas AG: Paul Seline, Das Aufsichtsratsmitglied nimmt am adidas Mitarbeiterbeteiligungsprogramm teil. Es hat dazu mit der adidas AG vereinbart, dass ein Prozentsatz von 10% des monatlichen Gehalts, solange es keine Änderung oder Kündigung seiner Teilnahme vornimmt, in den Erwerb von Aktien der adidas AG investiert wird, welcher von der adidas AG mit einem Rabatt von 15% auf den Marktpreis gefördert wird. Nach Ablauf eines Quartals erwirbt ein Dienstleister die Aktien der adidas AG. Nach Ablauf der Haltefrist von einem Jahr erhalten die Teilnehmenden von der adidas AG unentgeltlich Matching-Aktien im Verhältnis 1:6. Wird die Berechtigung zum Bezug von Matching-Aktien fällig, werden die Matching-Aktien von der adidas AG am Ende der jeweiligen Haltefrist oder unmittelbar im Anschluss daran dem Aktiendepot gutgeschrieben. Falls die Berechtigung eines Teilnehmenden zum Bezug von Matching-Aktien der Höhe nach nicht vollen Aktien entspricht, erhält der Teilnehmende einen entsprechenden Bruchteil an einer Aktie. Ferner erhalten Teilnehmende für ihre vollen Investment-Aktien und Matching-Aktien Dividenden. Für Bruchteile an Aktien und Matching-Aktien wird eine anteilige Dividende gewährt. Solange der Teilnehmende die Aktien auf dem Aktiendepot belässt, wir die Dividende für diese Aktien nicht in bar ausbezahlt, sondern von der Depotbank (abzüglich Provisionen, Transaktionsgebühren, Steuern und Abgaben) zum Erwerb weiterer Aktien verwendet. Die Gutschrift solcher weiteren Aktien zugunsten des Teilnehmenden erfolgt auf das Aktiendepot, sobald dies im Anschluss an den Erwerb möglich ist. Diese Aktien werden zum Börsenkurs und ohne einen Rabatt erworben. Die Aktien, die durch Reinvestition von Dividenden erworben werden, berechtigen nicht zum Bezug von Matching-Aktien.
Mehr erfahren3. Juni 2024 • Managers Transactions