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Organe

Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die zentralen Organe der adidas AG.

Die adidas AG unterliegt als international tätiges börsennotiertes Unternehmen mit Sitz in Herzogenaurach, Deutschland, u. a. den Vorschriften des deutschen Aktienrechts. Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bilden die zentralen Organe der adidas AG. Die Zuständigkeiten der einzelnen Organe werden im deutschen Aktiengesetz streng voneinander abgegrenzt.

Die wesentlichen Abhängigkeiten zwischen den Organen der adidas AG sind dem folgenden Schaubild zu entnehmen.

ORGANE DER ADIDAS AG

Vorstand

Der Vorstand ist verantwortlich für die Leitung des Unternehmens, insbesondere im Hinblick auf die strategische Ausrichtung, das interne Kontroll- und Risikomanagementsystem sowie Compliance. Als Gremium vertritt der Vorstand die Gesellschaft gerichtlich und außergerichtlich. Darüber hinaus bestimmt der Vorstand die unternehmerischen Ziele, die Unternehmenspolitik und die Konzernorganisation. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über besondere unternehmerische Risiken und Chancen. 

Die Rechte und Pflichten des Vorstands sind im Aktiengesetz, in der Satzung der Gesellschaft und den Dienstverträgen der Vorstandsmitglieder festgelegt. Weitere Einzelheiten der Zusammenarbeit im Vorstand regeln die Geschäftsordnung sowie der Geschäftsverteilungsplan für den Vorstand. Ihnen sind insbesondere auch Regelungen zu Informations- und Berichtspflichten, zur Beschlussfassung sowie zur Zusammenarbeit mit dem Aufsichtsrat zu entnehmen. Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands bedürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund der Geschäftsordnung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

WEITERE INFORMATIONEN ZUM VORSTAND

Aufsichtsrat

Dem Aufsichtsrat obliegen die Bestellung und Abberufung der Vorstandsmitglieder sowie die Überwachung und Beratung des Vorstands bei der Führung der Geschäfte. Der Vorstand berichtet dem Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über die Geschäftsentwicklung, die Planung sowie die Risikolage des Unternehmens einschließlich der Compliance und stimmt mit dem Aufsichtsrat die Unternehmensstrategie und deren Umsetzung ab. Ebenso legt der Vorstand dem Aufsichtsrat die Jahresabschlüsse der adidas AG und des adidas Konzerns (einschließlich der nichtfinanziellen Erklärung) unter Berücksichtigung der Berichte der Abschlussprüfenden zur Billigung vor. Bestimmte Geschäfte und Maßnahmen des Vorstands bedürfen aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder aufgrund der Geschäftsordnung der vorherigen Zustimmung des Aufsichtsrats.

Die Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats sind im Aktiengesetz, im Mitbestimmungsgesetz und in der Satzung der Gesellschaft festgelegt. Die Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat und den Prüfungsausschuss regeln neben den Aufgaben und Zuständigkeiten des Aufsichtsrats die Verantwortlichkeiten innerhalb des Aufsichtsrats sowie das Prozedere der Sitzungen und Beschlussfassungen.

Der Aufsichtsrat der adidas AG besteht aus sechzehn Mitgliedern und ist in Übereinstimmung mit dem deutschen Mitbestimmungsgesetz zu gleichen Teilen mit Vertretenden der Anteilseigner*innen und der Arbeitnehmenden besetzt.

WEITERE INFORMATIONEN ZUM AUFSICHTSRAT

Hauptversammlung

Die Hauptversammlung ist das Organ der Aktiengesellschaft, in dem Aktionär*innen ihre wichtigsten Mitgliedschaftsrechte wahrnehmen und ihr Stimmrecht ausüben. Grundsätzlich gewährt jede Aktie das gleiche Stimmrecht ("One share – one vote").

Die adidas AG hält ihre ordentliche Hauptversammlung innerhalb der ersten sechs Monate jedes Geschäftsjahres ab. Die Hauptversammlung beschließt insbesondere über die Gewinnverwendung, die Entlastung des Vorstands und des Aufsichtsrats, Satzungs­änderungen und über Maßnahmen zur Kapitalbeschaffung oder –herabsetzung sowie über die Bestellung der Abschlussprüfenden. Zudem wählt die Hauptversammlung die Vertretenden der Anteilseigner*innen im Aufsichtsrat.

Die Einladung zur Hauptversammlung zusammen mit der Tagesordnung wird vom Vorstand an alle im Aktienregister der adidas AG eingetragenen Aktionär*innen übersandt. Die vom Gesetz für die Hauptversammlung verlangten Berichte und Unterlagen sind zusammen mit der Tagesordnung vom Tag der Einberufung an auch auf der Internetseite der Gesellschaft zugänglich.

Teilnahmeberechtigt an der Hauptversammlung sind alle Aktionär*innen, die am Tag der Hauptversammlung im Aktienregister der adidas AG eingetragen sind und sich rechtzeitig angemeldet haben. Aktionär*innen, die nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen können, können ein Kreditinstitut, eine Aktionärsvereinigung oder eine andere Person ihrer Wahl zur Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Darüber hinaus bietet die Gesellschaft den Aktionär*innen die Möglichkeit, sich durch die von ihr benannten Stimmrechtsvertreter in der Hauptversammlung mittels Vollmacht und Weisungen vertreten zu lassen. Die Anmeldung kann über die Internetseite der Gesellschaft durch Nutzung des passwortgeschützten Internetportals der Gesellschaft („Aktionärsportal“) erfolgen. Aktionär*innen, die sich über das Aktionärsportal anmelden, haben die Möglichkeit, sich ihre Eintrittskarte unmittelbar selbst auszudrucken sowie Vollmacht und Weisungen online noch bis zum Ende der Generaldebatte zu ändern.

Die Nutzung von E-Mail und Internet-Services wird von der adidas AG nachhaltig gefördert.

Die gesamte Hauptversammlung wird live und in vollem Umfang über das Internet übertragen. Die von der Hauptversammlung gefassten Beschlüsse sowie die Rede und Präsentation unseres Vorstandsvorsitzenden werden nach der Hauptversammlung auf der Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht.

WEITERE INFORMATIONEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

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