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Über uns

Wahl des Aufsichtsrats 2014

Die Amtszeit sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder endet mit Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung am 8. Mai 2014. Der Aufsichtsrat ist gemäß § 9 Abs. 1 der Satzung, §§ 96 Abs. 1, 101 Abs. 1 AktG und § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 MitbestG aus sechs von den Anteilseignern und sechs von den Arbeitnehmern zu wählenden Mitgliedern zusammenzusetzen.

Es ist beabsichtigt, die Wahlen zum Aufsichtsrat im Wege der Einzelabstimmung durchzuführen.

Die Hauptversammlung ist bei der Wahl der Anteilseignervertreter nicht an Wahlvorschläge gebunden.

Die nachfolgenden Wahlvorschläge stützen sich auf die Empfehlungen des Nominierungsausschusses des Aufsichtsrats. Die Empfehlungen wurden auf der Grundlage der Anforderungen des Deutschen Corporate Governance Kodex und unter Berücksichtigung der vom Aufsichtsrat im Februar 2011 und im Februar 2013 für seine Zusammensetzung beschlossenen Ziele abgegeben.

Der Aufsichtsrat schlägt vor, als von der Hauptversammlung zu wählende Mitglieder des Aufsichtsrats die folgenden bisherigen bzw. neuen Mitglieder zu wählen: 

Dr. Stefan Jentzsch

WOHNSITZ // London, Großbritannien

AUSGEÜBTER BERUF // Corporate Finance Berater, Partner, Perella Weinberg Partners UK LLP, London, Großbritannien


Herbert Kauffmann

WOHNSITZ // Stuttgart

AUSGEÜBTER BERUF // Selbständiger Unternehmensberater, Stuttgart


Igor Landau


WOHNSITZ // Lugano, Schweiz

AUSGEÜBTER BERUF // Pensionär, Mitglied des Verwaltungsrats, Sanofi-Aventis S.A., Paris, Frankreich


Willi Schwerdtle

WOHNSITZ // München

AUSGEÜBTER BERUF // Selbständiger Unternehmensberater, Partner, WP Force Solutions GmbH (i.G.), Bad Homburg v.d. Höhe

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Katja Kraus

WOHNSITZ // Hamburg

AUSGEÜBTER BERUF // Geschäftsführende Gesellschafterin der Jung von Matt/sports GmbH, Hamburg


Kathrin Menges

WOHNSITZ // Neuss

AUSGEÜBTER BERUF // Mitglied des Vorstands, zuständig für den Unternehmensbereich Personal und Infrastruktur-Services der Henkel AG & Co. KGaA, Düsseldorf


Die Bestellung der Mitglieder des Aufsichtsrats erfolgt gemäß § 9 Abs. 2 der Satzung, sofern die Hauptversammlung nichts anderes beschließt, für die Zeit ab Beendigung der Hauptversammlung vom 8. Mai 2014 bis zur Beendigung der ordentlichen Hauptversammlung, die über die Entlastung für das vierte Geschäftsjahr nach dem Beginn der Amtszeit beschließt. Das Geschäftsjahr, in welchem die Amtszeit beginnt, wird nicht mitgerechnet.

Der Aufsichtsrat teilt nach Befragung der vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatinnen ergänzend zu den Wahlvorschlägen folgendes mit: Nach seiner Einschätzung steht keine(r) der vorgeschlagenen Kandidaten/Kandidatinnen in persönlicher oder geschäftlicher Beziehung zur Gesellschaft, deren Konzernunternehmen oder den Organen der Gesellschaft, die nach Ziffer 5.4.1 des Deutschen Corporate Governance Kodex offenzulegen wären. Wesentlich an der Gesellschaft beteiligte Aktionäre, zu denen eine persönliche oder geschäftliche Beziehung bestehen könnte, sind der Gesellschaft nicht bekannt.

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