Berichterstattung
Unsere Anspruchsgruppen erwarten zu Recht, dass wir über unser soziales Engagement und unsere Aktivitäten im Umweltschutz Rechenschaft ablegen. Dies tun wir unter anderem durch eine regelmäßige und offene Berichterstattung.
Von 2000 bis 2016 hat adidas jährlich einen Nachhaltigkeitsbericht veröffentlicht und darin über den Fortschritt hinsichtlich gesetzter Ziele berichtet. Des Weiteren hat das Unternehmen seit 2010 auch einen separaten Umweltbericht herausgebracht.
Seit dem Geschäftsjahr 2017 kombinieren wir wesentliche finanzielle und nichtfinanzielle Informationen in einer Publikation, dem adidas Geschäftsbericht. Die darin veröffentlichten nichtfinanziellen Informationen unterliegen einer unabhängigen Prüfung mit begrenzter Sicherheit, sowie teilweise hinreichenden Sicherheit, die unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised), herausgegeben vom IAASB, durchgeführt wurde. adidas wendet global gültige Richtlinien für die nichtfinanzielle externe Berichterstattung an, darunter die Richtlinien der Global Reporting Initiative (GRI) und des Sustainability Accountability Standards Boards (SASB). Wir erkennen den Wert der klimabezogenen Berichterstattung an und wollen schrittweise die Empfehlungen der ‚Task Force on Climate-related Financial Disclosures‘ (,TCFD‘) aufnehmen, die es Unternehmen ermöglichen, ihre Berichterstattung zu klimabezogenen Finanzinformationen, insbesondere zu klimabezogenen Risiken und Chancen, zu verbessern.
Für das Jahr 2023 stellen wir zudem einen ausführlichen Bericht über unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten in der Beschaffungskette zur Verfügung.