Menschenrechte
adidas sieht es als Verantwortung des Unternehmens an, Menschenrechte zu schützen.

Wir wissen, wie wichtig es ist, die notwendigen Schritte zum Erfüllen dieser gesellschaftlichen Verpflichtung aufzuzeigen. Deshalb bemühen wir uns um ein verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette, schützen die Rechte unserer Mitarbeitenden und all derer, die an der Herstellung unserer Produkte beteiligt sind, durch unsere Arbeitsplatzstandards und machen unseren Einfluss geltend, um Veränderungen herbeizuführen, wo Menschenrechtsfragen mit unseren Geschäftsaktivitäten verknüpft sind.
Seit der Einführung im Jahr 1997 hat sich unser Programm zum Schutz der Arbeits- und Menschenrechte durch die intensive Unterstützung von und Zusammenarbeit mit unseren Anspruchsgruppen weiterentwickelt mit dem Ziel, die dringendsten Anliegen zu erfassen, denen sich das Unternehmen gegenübersieht. Durch diesen Austausch haben wir die folgenden Themen für unser Menschrechtsprogramm und Vorsorgemaßahmen als besonders relevant herausgearbeitet: Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen, Arbeitszeiten, Arbeitssicherheit und -gesundheit, angemessene Vergütung, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Ressourcenverwendung, Wasser (einschließlich Chemikalienmanagement), Zugang zu Beschwerdekanälen, Diversität, Sportgroßveranstaltungen, Beschaffung, Produktsicherheit sowie Datenschutz und Sicherheit der Privatsphäre.
Zu den jüngsten Errungenschaften unserer Arbeit zählen die Veröffentlichung unseres Ansatzes zur Unterstützung von Menschenrechtsverteidigenden, unsere Teilnahme an einem Pilotversuch zur Schaffung eines internationalen Benchmarks für globale Unternehmen im Bereich Menschenrechte sowie die kontinuierliche Offenlegung von Beschwerden Dritter über einen unabhängigen Beschwerdemechanismus, womit wir unserem seit langer Zeit bestehenden Anspruch für Transparenz und Verantwortung gerecht werden. Für unsere Arbeit in diesem Bereich erhielten wir eine vordere Platzierung im Corporate Human Rights Benchmark und KnowTheChain Ranking. Dabei wurden insbesondere unsere vorsorglichen Anstrengungen zur Beseitigung von Zwangsarbeit und Menschenhandel aus unserer Beschaffungskette gewürdigt.
Als Teil unseres größeren Risikomanagementprozesses werden wir den Umfang und die Anwendung unserer Sorgfaltspflicht zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt (,Human Rights and Environmental Due Diligence' - ,HREDD') ausweiten. Im Jahr 2025 werden wir über ein System zur Identifizierung und Bewältigung besonders risikobehafteter Menschenrechtsfragen entlang unserer gesamten Wertschöpfungskette verfügen.
Im Zentrum unserer Aktivitäten zum Schutz der Menschenrechte bleibt unser Engagement für faire und sichere Arbeitsbedingungen sowie angemessene Löhne in den Herstellerbetrieben unserer globalen Beschaffungskette. Grundlage unseres Handelns sind dabei unsere Arbeitsplatzstandards, ein Verhaltenskodex für Zulieferbetriebe. adidas bewertet regelmäßig, inwieweit Zulieferbetriebe faire, gesunde und umweltfreundliche Arbeitsbedingungen bieten. Anhand der Ergebnisse entscheiden unsere Beschaffungs- und SEA-Teams gemeinsam, ob eventuell Maßnahmen ergriffen werden müssen. Diese können von der Verpflichtung zu Schulungen oder anderen Verbesserungen in den Zulieferbetrieben über Durchsetzungsmaßnahmen wie Verwarnungen bis hin zur Beendigung der Geschäftsbeziehung reichen.
Human Rights Due Diligence
adidas beschafft Waren aus mehr als 50 Ländern weltweit und verkauft Produkte auf über 100 Märkten. Aufgrund der enormen Größe und Komplexität unserer Wertschöpfungskette können wir die Menschenrechtsauswirkungen aller Geschäftseinheiten, die mit unseren Produkten oder Geschäftstätigkeiten in Verbindung stehen, nicht fortlaufend bewerten. Deshalb haben wir ein Due-Diligence-Konzept entwickelt, das sich an jene Standorte, Prozesse oder Aktivitäten mit hohem Risiko, denen die größte Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, richtet. Auf diese Weise möchten wir dort unseren Einfluss geltend machen und Probleme beseitigen bzw. mindern, wo sie entstehen. Darüber hinaus möchten wir unsere Reichweite erhöhen. Wir geben dazu Verantwortlichkeiten stufenweise an unsere Partner*innen ab, um potenzielle und tatsächliche Menschenrechtsprobleme in den vor- und nachgelagerten Bereichen unserer Produktentwicklung zu erfassen und zu bekämpfen. Ergänzend zu diesen Prozessen haben wir schließlich spezielle unabhängige Kommunikationsmöglichkeiten für den Umgang mit Beschwerden eingeführt.
Im Jahr 2014 führte adidas einen unabhängigen Beschwerdemechanismus ein. Im Rahmen dessen hat sich das Unternehmen verpflichtet, jeweils am Jahresende auf der Unternehmenswebsite offenzulegen, wie viele Beschwerden Dritter in Bezug auf Arbeits- oder Menschenrechtsverletzungen im betreffenden Jahr eingegangen sind, und über den Status dieser Beschwerden zu berichten (z. B. werden untersucht, wurden erfolgreich gelöst usw.). Über den Link unten gelangen Sie zu Dateien, in denen alle seit dem Jahr 2014 erhaltenen Beschwerden Dritter zusammengefasst sind. Die Mehrheit der aufgeführten Beschwerden kamen von Gewerkschaften oder anderen arbeitsrechtlichen Interessensverbänden. Sie unterscheiden sich von den Beschwerden, die wir über Hotlines direkt von den Beschäftigten in den Ländern, in denen wir produzieren lassen, erhalten haben.
Zusammenfassungen der Beschwerdeprozesse: > English version > Spanish version > Portuguese version > Turkish version > Chinese version > Khmer version > Thai Version > Vietnamese version > Indonesian version > Japanese version
Detallierte Beschreibung des Prozesses: > English version > Spanish version > Chinese version > Khmer version > Thai version > Vietnamese version
Menschenrechtsverteidiger*innen
Als Menschenrechtsverteidiger*innen werden Personen oder Gruppen bezeichnet, die sich für die Förderung der Menschenrechte auf lokaler, regionaler oder internationaler Ebene einsetzen. Menschenrechtsverteidigende können jeden Geschlechts sein, jeder Altersgruppe angehören, aus allen Teilen der Welt kommen, unterschiedliche Hintergründe haben und verschiedene Interessen verfolgen. Als typische Beispiele für Menschenrechtsverteidigende gelten Gewerkschaftsorganisator*innen, Umweltschutzverbände, Menschenrechtsaktivist*innen und Arbeitsrecht-Advokat*innen.
Die Bedrohungen, denen Menschenrechtsverteidigende ausgesetzt sind, können unterschiedliche Formen aufweisen (physische, psychologische, wirtschaftliche oder soziale), das Zusammenspiel vieler verschiedener Faktoren beinhalten (schlechte Regierungsführung, fehlende Rechtsstaatlichkeit, Intoleranz, Spannungen bei Entwicklungsthemen usw.) und von unterschiedlichen Akteur*innen ausgehen (privaten als auch staatlichen).
adidas verfolgt seit jeher eine Politik der Nichteinmischung in Bezug auf die Aktivitäten der Menschenrechtsverteidigenden – selbst wenn sich diese für Themen einsetzen, die im Zusammenhang mit unseren geschäftlichen Aktivitäten stehen könnten. Dasselbe erwarten wir auch von unseren Geschäftspartner*innen. Sie sollen nicht gegen rechtmäßige Maßnahmen von Menschenrechtsverteidigenden eingreifen und deren Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie deren Recht auf friedliche Versammlungen nicht einschränken.
adidas untersagt ausdrücklich jede Form der Zwangsarbeit und des Menschenhandels bei allen Geschäftstätigkeiten des Unternehmens sowie innerhalb unserer globalen Beschaffungskette. Wir begegnen Zwangsarbeit, Menschenhandel und Sklaverei mit einem Null-Toleranz-Ansatz. Die Feststellung solcher Missstände kann sich auf unsere Geschäftsbeziehungen auswirken und zu Durchsetzungsmaßnahmen, Verwarnungen und, sofern keine zeitnahe Abhilfe geschaffen wird, zur Beendigung von Verträgen führen.
Seit Einführung unseres wirksamen Überwachungsprogramms zur Einhaltung von sozialen Standards und Arbeitsrechten, das wir Ende der 1990er Jahre ins Leben gerufen haben, gehen wir die Risiken in Verbindung mit Zwangs-, Kinder- und Wanderarbeit systematisch an. Im Jahr 2016 starteten wir das ‚Modern Slavery Outreach Program‘, das sich mit jenen Gruppen (Tiers) befasst, die nicht von unserem regulären Überwachungsprogramm zur Einhaltung von sozialen Standards und Arbeitsrechten erfasst werden, einschließlich unserer Tier-2-Verarbeitungsbetriebe und Tier-3-Rohmateriallieferfirmen.
Unser Ansatz zum Umgang mit und zur Bekämpfung von Zwangsarbeit in unseren Betrieben umfasst die Einführung unserer ‚Modern Slavery Policy‘, die erstmals im Jahr 2010 veröffentlicht wurde. Diese Richtlinie zu moderner Sklaverei gewährleistet einen maßgeschneiderten, risikobasierten Due-Diligence-Prozess sowie Einschätzung der Risiken, regelmäßige Überwachungsaktivitäten, Leistungsmessungen sowie Konzeption und Bereitstellung zielgerichteter Schulungen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau. Seit 2017 bemühen wir uns gezielt um die Implementierung eines Rekrutierungsansatzes, der gewährleistet, dass Wanderarbeitskräfte im Besitz ihrer Reisedokumente bleiben, sich frei bewegen können und nicht Opfer von Schuldknechtschaft oder anderen finanziellen Auflagen werden.
Moderne Sklaverei und Menschenhandel
Da es keine rechtliche Definition für moderne Sklaverei gibt, definiert adidas sie als Gesamtheit von Gefahren, die durch Zwangsarbeit, Gefangenenarbeit, Leibeigenschaft, Schuldknechtschaft, staatlich verordnete Zwangsarbeit oder Menschenhandel entstehen, bei denen Arbeitskräfte durch Zwang, Drohung oder Täuschung eingeschüchtert, bestraft oder betrogen werden, wodurch sie in die Lage unfreiwilliger Arbeit und Ausbeutung geraten. Schätzungsweise gibt es weltweit 40,3 Millionen Opfer moderner Sklaverei. Davon sind 24,9 Millionen Menschen in Zwangsarbeit und 15,4 Millionen in Zwangsehen. Mehr Frauen (71 %) als Männer (29 %) sind Opfer moderner Sklaverei. Im Fall von Wirtschaftsmigration laufen insbesondere Frauen Gefahr, sklavereiähnlichen Praktiken ausgesetzt zu werden.
Um diese Missstände zu adressieren, arbeiten wir an besonders gefährdeten Standorten eng und in zunehmendem Maße mit unseren Geschäftspartner*innen über Tier 1 hinausgehend zusammen und geben ihnen Hilfestellung dabei, skrupellose Beschäftigungspraktiken zu erkennen und zu beseitigen. Zudem haben wir Bewertungen unserer Tier-3-Rohstoffbeschaffungskette durchgeführt, um Risiken moderner Sklaverei zu identifizieren und geeignete Lösungsansätze zu entwickeln. Dabei orientieren wir uns an einem externen Benchmark von Corporate Human Rights Benchmark (u. a.), um unsere Fortschritte und Programme im Vergleich zu anderen Unternehmen der Branche zu messen.
Das Übereinkommen Nr. 29 über Zwangsarbeit der Internationalen Arbeitsorganisation ILO definiert Zwangsarbeit als „Arbeit oder Dienstleistung, die von einer Person unter Androhung irgendeiner Strafe verlangt wird und für die sie sich nicht freiwillig zur Verfügung gestellt hat“. Gemäß unseren Arbeitsplatzstandards dürfen Geschäftspartner*innen keine Zwangsarbeitenden beschäftigen, weder in Form von Gefangenenarbeit, Sklavenarbeit, Schuldknechtschaft noch einer sonstigen Form von Zwangsarbeit. Keine Arbeitskraft darf mit Gewalt oder durch Einschüchterung gleich welcher Art zur Arbeit gezwungen werden. Dieses Verbot gilt auch für jedwede Arbeitsverpflichtung zur Sanktionierung von Meinungsfreiheit oder politischen Ansichten.
Da in der heutigen Zeit immer noch mehrere Millionen Menschen von Formen der modernen Sklaverei betroffen sind, haben wir eine Richtlinie entwickelt, um Zwangsarbeit und Menschenhandel anzugehen. adidas untersagt ausdrücklich jede Form der Zwangsarbeit und des Menschenhandels bei allen Geschäftstätigkeiten des Unternehmens sowie innerhalb unserer globalen Beschaffungskette.