Menschenrechte
adidas sieht es als Verantwortung des Unternehmens an, Menschenrechte zu schützen.

Wir sehen es als unsere Verantwortung an, die Menschenrechte zu schützen, und wissen, wie wichtig es ist, dass wir die notwendigen Schritte unternehmen, um dieser sozialen Verpflichtung nachzukommen. Wir bemühen uns um ein verantwortungsvolles Handeln entlang der gesamten Wertschöpfungskette, indem wir die Rechte unserer Mitarbeitenden und all derer, die an der Herstellung unserer Produkte beteiligt sind, schützen und unseren Einfluss geltend machen, um Veränderungen herbeizuführen, wo immer sich unser Handeln auf die Menschrechte auswirkt oder wo Menschenrechtsfragen mit unseren Geschäftsaktivitäten verknüpft sind.
Seit über 25 Jahren setzen wir uns dafür ein, dieser Verpflichtung mit unserem Programm zum Schutz der Arbeits- und Menschenrechte nachzukommen. Dies gelingt durch die kontinuierliche Wahrung der Sorgfaltspflicht zur Achtung der Menschenrechte und der Umwelt (,Human Rights and Environmental Due Diligence' – ,HREDD') – eine Strategie und ein Prozess, die die Risiken einer Involvierung in nachteilige Menschenrechts- und Umweltauswirkungen durch unsere Geschäftsprozesse, Produkte oder Dienstleistungen bzw. über unsere Geschäftsbeziehungen ermittelt, angeht, bewertet und kommuniziert. Wir passen unseren Ansatz weiterhin an, da sich sowohl unser Verständnis der Risiken als auch die Erwartungen der Stakeholder und Regulatoren weiterentwickeln. Im Rahmen unserer übergeordneten Risikomanagementprozesse werden wir den Umfang und die Umsetzung unserer HREDD-Bemühungen erweitern. Bis zum Jahr 2025 wollen wir ein System etablieren, mit dem wir in unserer kompletten Wertschöpfungskette besonders risikobehaftete Menschenrechtsfragen identifizieren und behandeln können.
Auch aufgrund unserer jahrzehntelangen Erfahrungen zur Wahrung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten innerhalb unserer Zulieferkette erfüllt adidas die Elemente des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG).
Bitte klicken Sie hier, um unseren Bericht gemäß LkSG für das Jahr 2023 zu lesen.
Unsere Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte
Unsere 2022 eingeführte und vom Vorstand des Unternehmens verabschiedete Menschenrechtsrichtlinie legt unsere Verpflichtung zur Wahrung und Achtung der Menschenrechte dar und beschreibt unsere Erwartungen hinsichtlich Einhaltung der Wahrung der Menschenrechte über alle Geschäftsprozesse hinweg an eigene Beschäftigte und Geschäftspartner. Bei der Erarbeitung dieser Richtlinie haben wir umfassende Beratungsgespräche mit vielen verschiedenen internen Stakeholdern geführt, darunter wichtige Geschäftsfunktionen und Arbeitnehmervertreter*innen sowie externe Stakeholder, Zivilgesellschaft und Expert*innen für Business und Menschenrechte. Das Feedback dieser Stakeholder ist in die Inhalte unserer Menschenrechtsrichtlinie und die ergriffenen Maßnahmen zu deren Umsetzung eingeflossen und hat unser Verständnis für die dringendsten Anliegen, denen wir uns als Unternehmen gegenübersehen, geschärft.
Weitere Richtlinien als Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte
Zusätzlich zu den wesentlichen Richtlinien und Standards, auf die wir in unserer Menschenrechtsrichtlinie Bezug nehmen, ist unsere Verpflichtung zur Wahrung der Menschenrechte und der Sicherstellung verantwortungsvollen Handelns in allen Geschäftseinheiten u. a. in den folgenden Unternehmensrichtlinien verankert.
Alle Richtlinien stehen hier zum Download zur Verfügung.
- Richtlinienrahmen zu moderner Sklaverei und Strategie-Implementierung: adidas untersagt ausdrücklich jede Form der Zwangsarbeit und des Menschenhandels bei allen Geschäftstätigkeiten des Unternehmens sowie innerhalb unserer globalen Beschaffungskette. Wir begegnen Zwangsarbeit, Menschenhandel und Sklaverei mit einem Null-Toleranz-Ansatz. Die Feststellung solcher Missstände kann sich auf unsere Geschäftsbeziehungen auswirken und zu Durchsetzungsmaßnahmen, Verwarnungen und, sofern keine zeitnahe Abhilfe geschaffen wird, zur Beendigung von Verträgen führen. Unser Ansatz zum Umgang mit und zur Bekämpfung von Zwangsarbeit in unseren Betrieben umfasst die Einführung unserer ‚Modern Slavery Policy‘, die erstmals im Jahr 2010 veröffentlicht wurde. Diese Richtlinie zu moderner Sklaverei gewährleistet einen maßgeschneiderten, risikobasierten Due-Diligence-Prozess sowie Einschätzung der Risiken, regelmäßige Überwachungsaktivitäten, Leistungsmessungen sowie Konzeption und Bereitstellung zielgerichteter Schulungen und Maßnahmen zum Kapazitätsaufbau.
- Richtlinie zur verantwortungsvollen Rekrutierung: Seit 2017 bemühen wir uns gezielt um die Implementierung eines Rekrutierungsansatzes, der gewährleistet, dass Wanderarbeitskräfte im Besitz ihrer Reisedokumente bleiben, sich frei bewegen können und nicht Opfer von Schuldknechtschaft oder anderen finanziellen Auflagen werden. Wir setzen uns dafür ein, die Praxis abzuschaffen, dass Wanderarbeitskräfte Rekrutierungskosten und Gebühren zahlen müssen, um ihre Beschäftigung zu sichern. Wir unterstützen die ‚Dhaka-Prinzipien‘ (Grundsätze für das menschenwürdige Anwerben und Beschäftigen von Wanderarbeitskräften), um die Achtung der Rechte von Wanderarbeitskräften vom Zeitpunkt der Anwerbung über die Beschäftigung bis hin zur Weiterbeschäftigung oder sicheren Rückkehr zu verbessern.
- Richtlinie zur verantwortungsbewussten Beschaffung: Wir haben uns zum Ziel gesetzt, gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern in unserer gesamten globalen und vielschichtigen Lieferkette dafür zu sorgen, dass die Entscheidungen in den Bereichen Beschaffung und Einkauf sowie andere unterstützende Prozesse die Erfüllung der adidas Arbeitsplatzstandards weder behindern noch dagegen verstoßen.
- Arbeitsplatzbedingungen für die Beschaffungskette: Unsere proaktiven Bemühungen für die Beschaffungskette richten sich nach den adidas Arbeitsplatzstandards (,Workplace Standards‘), unserem Verhaltenskodex für die Beschaffungskette, und einem mehrstufigen Überwachungs- und Durchsetzungsprozess. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie die Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte und die Einhaltung der Arbeitsplatzstandards in ihren eigenen Lieferketten weiter kaskadieren. Weitere Informationen zu unserem Lieferkettenansatz finden Sie hier.
- Richtlinie zum Umgang mit Menschenrechtsverteidigenden: Als Menschenrechtsverteidigende werden Personen oder Gruppen bezeichnet, die sich für die Förderung der Menschenrechte auf lokaler, regionaler oder internationaler Ebene einsetzen. Menschenrechtsverteidigende können jeden Geschlechts sein, jeder Altersgruppe angehören, aus allen Teilen der Welt kommen, unterschiedliche Hintergründe haben und verschiedene Interessen verfolgen. Als typische Beispiele für Menschenrechtsverteidigende gelten Gewerkschaftsorganisator*innen, Umweltschutzverbände, Menschenrechtsaktivist*innen und Arbeitsrecht-Advokat*innen. Die Bedrohungen, denen Menschenrechtsverteidigende ausgesetzt sind, können unterschiedliche Formen aufweisen (physische, psychologische, wirtschaftliche oder soziale), das Zusammenspiel vieler verschiedener Faktoren beinhalten (schlechte Regierungsführung, fehlende Rechtsstaatlichkeit, Intoleranz, Spannungen bei Entwicklungsthemen usw.) und von unterschiedlichen Akteur*innen ausgehen (privaten als auch staatlichen). adidas verfolgt seit jeher eine Politik der Nichteinmischung in Bezug auf die Aktivitäten der Menschenrechtsverteidigenden – selbst wenn sich diese für Themen einsetzen, die im Zusammenhang mit unseren geschäftlichen Aktivitäten stehen könnten. Dasselbe erwarten wir auch von unseren Geschäftspartner*innen. Sie sollen nicht gegen rechtmäßige Maßnahmen von Menschenrechtsverteidigenden eingreifen und deren Meinungs- und Vereinigungsfreiheit sowie deren Recht auf friedliche Versammlungen nicht einschränken.
Rechenschaftspflicht hinsichtlich Menschenrechte
Während die Verantwortung für die Einhaltung der Menschenrechte und die Erfüllung der Verpflichtungen aus unseren Richtlinien bei jedem einzelnen adidas Beschäftigten liegt, ist der Vorstand von adidas letztendlich für die gesamte strategische Ausrichtung des Unternehmens verantwortlich und rechenschaftspflichtig und entscheidet über die Herangehensweise und die Verfahren von adidas zur Einhaltung der Menschenrechte. Der Vorstand von adidas überträgt die operative Verantwortung für die Umsetzung unserer Menschenrechtspolitik an den General Counsel von adidas, der die Rolle des Human Rights Officer übernimmt. Der Human Rights Officer ist für die Überwachung der Prozesse zum Menschenrechts- und Umweltrisikomanagement verantwortlich und erstattet dem Vorstand regelmäßig Bericht.
Definierte ‚Risikoverantwortliche‘ in den relevanten internen Funktionen sind für das Management von Menschenrechts- und Umweltrisiken in ihrem jeweiligen operativen Zuständigkeitsbereich verantwortlich, unsere eigene betriebliche Tätigkeit und unsere Lieferkette eingeschlossen. Dazu gehören die Durchführung jährlicher Risikoanalysen, die Umsetzung von Maßnahmen zur Risikoprävention und -minderung sowie die Berichterstattung über die Ergebnisse dieser Maßnahmen an den Human Rights Officer.
Sensibilisierung für Menschenrerechte in unserem Unternehmen
Wir sind uns der Notwendigkeit bewusst, unsere Beschäftigten für ihre Verantwortung zur Achtung der Menschenrechte zu sensibilisieren und ihnen zu zeigen, wie sie potenzielle oder tatsächliche Menschenrechtsprobleme erkennen können. Alle neuen Beschäftigten erhalten eine Einführungsschulung, um sie mit den Richtlinien und Verfahrensweisen von adidas, einschließlich der Menschenrechtsrichtline, vertraut zu machen. Die Vertrautheit mit den Anforderungen des adidas Fair Play Verhaltenskodex (ethisches Geschäftsgebaren) ist obligatorisch. Alle Beschäftigten müssen an einer Online-Schulung zum Verhaltenskodex teilnehmen und diese bestehen.
SORGFALTSPFLICHT FÜR MENSCHENRECHTE UND UMWELT (‚HREDD‘)
Identifizierung und Priorisierung von Menschenrechts- und Umweltrisiken
Seit der Einführung im Jahr 1997 hat sich unser Programm zum Schutz der Arbeits- und Menschenrechte durch die intensive Unterstützung von und Zusammenarbeit mit unseren Anspruchsgruppen weiterentwickelt mit dem Ziel, die dringendsten Anliegen zu erfassen, denen sich das Unternehmen gegenübersieht. Durch diesen Austausch haben wir die folgenden Themen für unser Menschrechtsprogramm und Vorsorgemaßahmen als besonders relevant herausgearbeitet: Arbeitsrecht, angemessene Vergütung, Diskriminierung und Harrassment, Versammlungsfreiheit und Tarifverhandlungen, Arbeitssicherheit und -gesundheit, Kinderarbeit, Zwangsarbeit, Umwelt einschließlich Klimawandel, Wasser, Einsatz von Chemikalien und Abfall, Datenschutz und Sicherheit der Privatsphäre, Korruption und Sportsponsoring.
adidas beschafft Waren aus mehr als 40 Ländern weltweit und verkauft Produkte auf über 100 Märkten. Aufgrund der enormen Größe und Komplexität unserer Wertschöpfungskette können wir die Menschenrechtsauswirkungen aller Geschäftseinheiten, die mit unseren Produkten oder Geschäftstätigkeiten in Verbindung stehen, nicht fortlaufend bewerten. Deshalb haben wir ein Due-Diligence-Konzept entwickelt, das sich an jene Standorte, Prozesse oder Aktivitäten mit hohem Risiko, denen die größte Aufmerksamkeit gewidmet werden muss, richtet.
Wir erkennen zudem an, dass, auch wenn die Menschenrechte und Grundfreiheiten eines jeden Einzelnen respektiert und gewahrt werden müssen, besondere Aufmerksamkeit vulnerablen Gruppen, Minderheiten oder indigenen Gruppen sowie Menschen, die aufgrund ihrer Umstände anfällig gegenüber Ausbeutung oder dem Missbrauch ihrer Rechte sind, geschenkt werden muss. Darüber hinaus möchten wir unsere Reichweite erhöhen. Wir geben dazu Verantwortlichkeiten stufenweise an unsere Partner*innen ab, um potenzielle und tatsächliche Menschenrechtsprobleme in den vor- und nachgelagerten Bereichen unserer Produktentwicklung zu erfassen und zu bekämpfen.
Vorbeugung und Abschwächung negativer Auswirkungen
Die Strategien zur Verhinderung und Minderung von Problemen hängen von der Beziehung zwischen adidas und dem Verursacher des Risikos, der Schwere des Problems und unseren Möglichkeiten ab, die direkt verantwortliche Partei zu beeinflussen. Obwohl wir uns der Notwendigkeit bewusst sind, alle von uns identifizierten dringlichen Menschenrechtsprobleme anzugehen, haben wir unsere Bemühungen auf faire Arbeitspraktiken, gerechte Entlohnung und sichere Arbeitsbedingungen in Fabriken, die im Auftrag von adidas produzieren, fokussiert, da unser Einfluss und unsere Fähigkeit, negative Auswirkungen zu verhindern und abzumildern, bei unseren Geschäftspartnern am größten sind.
Als Unternehmen, das etwa 60.000 Menschen beschäftigt, haben wir Standards und Regeln aufgestellt, die die Verantwortung des Unternehmens für die Achtung der Menschenrechte unserer weltweiten Belegschaft festlegen. Durch die Richtlinien und Verfahren unserer Personalabteilung und anderer relevanter Funktionen sind interne Systeme zum Schutz der Rechte und Ansprüche der Beschäftigten vorhanden, und die Einhaltung der wichtigsten Richtlinien wird regelmäßig von Corporate Internal Audit überwacht. Weitere Informationen zu unserem Ansatz für unsere eigene Geschäftstätigkeit, einschließlich Initiativen, die sich auf Vielfalt, Chancengleichheit und Inklusion konzentrieren, finden Sie hier.
Zugang zu Abhilfe
Wir verpflichten uns, Menschenrechtsverletzungen, die wir verursacht oder zu denen wir beigetragen haben, zu beheben bzw. an der Behebung mitzuwirken, und wir streben danach, die Minderung und Behebung von Menschenrechtsverletzungen zu fördern oder daran mitzuwirken, sofern wir durch unsere Geschäftsbeziehungen mit ihnen in Verbindung stehen. Ergänzend zu unseren Due-Diligence-Prozessen haben wir eine Reihe von Beschwerdekanälen eingerichtet, um sicherzustellen, dass wir den betroffenen Parteien einen angemessenen Zugang zu Abhilfemaßnahmen bieten.
Unser 2014 eingerichteter Beschwerdemechanismus bietet einen Kanal für die Meldung potenzieller oder tatsächlicher Menschenrechts- oder Umweltschäden im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit, den Produkten oder Dienstleistungen von adidas. Er steht allen Einzelpersonen oder Organisationen offen, die direkt von einem Problem betroffen sind, sowie Organisationen, die Einzelpersonen oder Gemeinden vertreten, die direkt betroffen sind.
Beschreibung des unabhängigen Beschwerdemechanismus
Zusammenfassung | ||||||||||||
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Detaillierte Beschreibung |
Veröffentlichung der eingegangenen Beschwerden [in englischer Sprache]
- Eingegangene Beschwerden nach Jahr: 2023 - 2022 - 2021 - 2020 - 2019 - 2018 - 2017 - 2016 - 2015 - 2014
adidas Zulieferer müssen über Beschwerdesysteme verfügen, über die Arbeitskräfte frei und, falls gewünscht, anonym jegliche Beschwerden oder Vorschläge mitteilen können. Die Beschäftigten in der Beschaffungskette können sich auch über lokale Hotlines, die von gemeinnützigen Organisationen oder unseren eigenen Beschäftigten vor Ort betrieben werden, direkt an adidas wenden und Bedenken oder Beschwerden melden. Darüber hinaus setzen wir an allen unseren strategischen Zuliefererstandorten ein digitales, App-basiertes Beschwerdemechanismus ein. Mehr als 600.000 Beschäftigte in mehr als 120 Produktionsstätten in 17 Ländern haben Zugang. Unsere strategischen Hersteller sind damit zu 100 % abgedeckt. In unseren eigenen Betrieben ermöglicht die globale Fair Play Hotline unseren Beschäftigten, Beschwerden anonym einzureichen. Fälle von Beschwerden oder Verstößen werden mit Unterstützung eines weltweiten Netzes von Compliance-Beauftragten verfolgt.
Wir sind uns des Wertes der Informationen bewusst, die wir über all diese Beschwerdekanäle erhalten, um unsere Due-Diligence-Prozesse und die Entwicklung wirksamer Abhilfemaßnahmen zu unterstützen. Wo immer dies relevant ist, nutzen wir solche Informationen und die Erfahrungen, die wir bei der Bearbeitung von Beschwerden sammeln, um die Umsetzung von Verbesserungen unserer eigenen Praktiken, Präventions- oder Abhilfemaßnahmen zu fördern.
Offenlegung unserer Fortschritte und Leistungen im Bereich der Menschenrechte
Wir stehen zu Transparenz und Offenlegung unserer Fortschritte und Leistungen im Bereich der Menschenrechte durch die Einbindung externer Stakeholdern, regelmäßiger Kommunikation und Berichterstattung:
- Wir sind tansparent über den Umgang mit Stakeholdern: Ein offener Umgang mit den Stakeholdern ist ein grundlegender Bestandteil unseres Ansatzes in Bezug auf die Menschenrechte und die Nachhaltigkeit im weiteren Sinne. Weitere Informationen zu diesem Engagement finden Sie hier.
- Wir berichten regelmäßig von Drittparteien geprüfte Informationen: Unsere Berichterstattung über unsere Menschenrechtsarbeit ist in den adidas Geschäftsbericht integriert. Weitere Informationen, einschließlich eines Archivs unserer Nachhaltigkeitsberichte, finden Sie hier.
- Wir erhalten externe Anerkennung: Unsere Transparenz und Offenlegung wurde mit führenden Positionen im Corporate Human Rights Benchmark und im KnowtheChain Ranking ausgezeichnet. Damit werden unsere Bemühungen im Umgang mit den Menschenrechten in unserer gesamten Geschäftstätigkeit sowie bei der Bekämpfung von Zwangsarbeit und Menschenhandel in unseren Beschaffungsketten anerkannt.
- Wir sind Vordenker: Zusätzlich zu unserer Transparenz und Offenlegung unserer Fortschritte und Leistungen im Bereich der Menschenrechte durch die Einbindung externer Stakeholder, regelmäßige Kommunikation und Berichterstattung haben wir auch eine Zusammenfassung unserer wichtigsten Ansätze und Positionen zu Menschenrechtsthemen in unseren FAQs zum Thema Menschenrechte erstellt, um den Ansatz von adidas zur Integration von Menschenrechten in seine Geschäftspraktiken darzulegen. Diese FAQ-Zusammenfassung wurde vom Business & Human Rights Resource Centre (BHRRC), einer Nichtregierungsorganisation, die auf die Auswirkungen von Geschäftspraktiken auf die Menschenrechte aufmerksam macht, als Best Practice der Branche in mehreren Sprachen veröffentlicht.
ERKLÄRUNGEN ZU MODERNER SKLAVEREI
Seit Einführung unseres wirksamen Überwachungsprogramms zur Einhaltung von sozialen Standards und von Arbeitsrechten, das wir Ende der 1990er Jahre ins Leben gerufen haben, gehen wir die Risiken in Verbindung mit Zwangs-, Kinder- und Wanderarbeit systematisch an. Ergänzend zu unserem seit mehr als 20 Jahren bestehenden Programm zur Überwachung von Arbeits- und Menschenrechten haben wir 2016 das Programm zu moderner Sklaverei ins Leben gerufen, um unsere Bemühungen hinsichtlich potenzieller Risiken in der vorgelagerten Beschaffungskette zu intensivieren und über unsere Tier-1-Zulieferer hinaus für mehr Transparenz in der erweiterten Beschaffungskette zu sorgen.
Wir berichten jährlich in unseren Fortschrittsberichten zu moderner Sklaverei über die Maßnahmen, die wir ergriffen haben, um potenzielle Risiken im Zusammenhang mit moderner Sklaverei und Zwangsarbeit in unserer Beschaffungskette zu bewerten und anzugehen.
Jährliche Fortschrittsberichte und Erklärungen zum UK Modern Slavery Act
Bitte klicken Sie auf den folgenden Link, um zu unseren jährlichen Fortschrittsberichten und Erklärungen zum UK Modern Slavery Act zu gelangen [Englische Version]