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Landgericht Nürnberg weist Unterlassung zurück

07. November 2012

Am 7. November 2012 wies das Landgericht Nürnberg Nikes Antrag auf eine Unterlassung gegen adidas bezüglich der Herstellung und Vermarktung des Primeknit Schuhs zurück. Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts.

Zum Hintergrund: Am 28. August 2012 gab das Gericht einem Antrag von Nike statt und erließ eine einstweilige Verfügung gegen adidas, ohne adidas vorher davon in Kenntnis zu setzen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Gericht noch keine Gelegenheit, die Sichtweise von adidas zu hören. Wenige Tage nach Einreichung der Anträge seitens adidas hob das Gericht die einstweilige Verfügung auf und hat den Antrag auf Unterlassung heute nun zurückgewiesen.

adidas weist den Vorwurf einer Patentverletzung vehement zurück und hat den Widerruf des Patents beantragt. Dieser Antrag basiert auf Dokumenten, die belegen, dass die Technologie bereits seit den 1940er Jahren bekannt ist.

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