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AD-HOC: adidas AG gibt vorzeitige Kündigung der Wandelanleihe 2003/2018 (ISIN DE0009038968)

07. Oktober 2009

Herzogenaurach, 7. Oktober 2009 – Die adidas AG hat heute beschlossen, der vorzeitigen vollständigen Kündigung der am 8. Oktober 2003 begebenen 2,5% Wandelschuldverschreibungen von 2003/2018 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag der adidas AG (vormals adidas-Salomon AG), unbedingt und unwiderruflich garantiert durch die adidas AG, im Gesamtnennbetrag von € 400.000.000 durch die adidas International Finance B.V. (vormals adidas-Salomon International Finance B.V.) zuzustimmen. Die Kündigung soll vorzeitig am 8. Oktober 2009 mit Wirkung zum 23. November 2009 erfolgen.

Am 23. November 2009 werden die Schuldverschreibungen insgesamt zum Nennbetrag zuzüglich bis zu diesem Tag (ausschließlich) auf den Nennbetrag aufgelaufener Zinsen zurückgezahlt, soweit die Inhaber der Schuldverschreibungen nicht bis zum Ablauf des 9. November 2009 von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen.

Die Gesellschaft geht aufgrund des aktuellen Kurses der adidas AG Aktie davon aus, dass die Inhaber der Anleihe ihr Wandlungsrecht überwiegend oder vollständig ausüben werden. Sofern sämtliche Inhaber der Anleihe von ihrem Wandlungsrecht Gebrauch machen, werden bis zu 15.684.313 neue auf den Inhaber lautende Stammaktien auf Basis des Bedingten Kapitals 2003/II der Gesellschaft gegen Wandlung eines Zahlungsanspruchs von EUR 25,50 je Aktie ausgegeben werden. Die neuen Aktien sind vom Beginn des Geschäftsjahrs 2009 an gewinnanteilsberechtigt.

Soweit vom Wandlungsrecht Gebrauch gemacht wird, reduziert die adidas AG ihre Finanzverbindlichkeiten und erhöht ihr Eigenkapital. Die Gesellschaft nähert sich damit ihrem erklärten Ziel eines Verschuldungsgrads von unter 50% weiter an.

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