Stellungnahme zum Bericht „Sector-Wide Solutions for the Sports Shoe and Apparel Industry in Indonesia"
Herzogenaurach, 25. April 2008 – Transparenz und eine offene Kommunikation mit seinen Stakeholdern ist für den adidas Konzern von großer Wichtigkeit.
In den vergangenen Wochen haben wir Briefe und E-Mails aus Australien und Europa erhalten, in denen Unterstützung für den Bericht von OXFAM Australien und der CCC "Sector-Wide Solutions for the Sports Shoe and Apparel Industry in Indonesia" ("Sektorumfassende Lösungen für die Sportschuh- und Sportbekleidungsindustrie in Indonesien") zum Ausdruck gebracht wird. In Indonesien, einem unserer wichtigsten Beschaffungsländer, können wir kontinuierliche Fortschritte und Verbesserungen der Arbeitsplatzbedingungen feststellen. Dennoch sind wir uns der Tatsache bewusst, dass unsere Hersteller immer wieder Herausforderungen gegenüberstehen, während sie sich um die Einhaltung unserer Standards bemühen und den Erwartungshaltungen von Nicht-Regierungsorganisationen entsprechen wollen.
Wir haben den Bericht sorgfältig gelesen und unsere Antworten zu den darin aufgeführten Empfehlungen (von denen einige auch schon in der Vergangenheit an uns herangetragen und von uns beantwortet wurden) im Folgenden aufgeführt.
1. Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen
Die ‚Workplace Standards’ (‚Arbeitsplatzstandards’) des adidas Konzerns orientieren sich an den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Daher sind Koalitionsfreiheit und das Recht, Vereinigungen beizutreten oder solche zu gründen, Rechte, die wir unterstützen und schützen. Sie sind auch Teil des Leistungsindikators für die Bewertung unserer Hersteller.
In Indonesien sind Gewerkschaften gesetzlich geschützt und ihre Anzahl und Mitgliedschaften sowie ihr Einfluss werden immer größer. Sie haben auch maßgebliche Verbindungen zu lokalen und nationalen politischen Gruppierungen und zu internationalen Nicht-Regierungsorganisationen. Auf Betriebsebene werden Koalitionsfreiheit und andere Gewerkschaftsrechte streng von unserem Sozial- und Umweltteam (SEA-Team) überwacht. Wenn wir erfahren, dass unsere Geschäftspartner gegen diese Rechte nachweislich verstoßen, ergreifen wir entsprechende Maßnahmen. Dabei treten wir zunächst mit den entsprechenden Regierungsstellen und insbesondere mit dem Arbeitsministerium in Verbindung, um die notwendigen Schritte einzuleiten, die eigenen Arbeitsgesetze umzusetzen.
Im Rahmen unserer Bemühungen, Verständnis und Respekt für das Recht auf Koalitionsfreiheit zu fördern, haben wir in den letzten Jahren eng mit der ILO, dem Arbeitsministerium und lokalen Arbeitnehmer-Arbeitgeber-Experten zusammengearbeitet, um entsprechende Schulungen für Beschäftigte, Gewerkschaftsvertreter und Fabrikmanager durchzuführen.
Zu den im Bericht genannten Empfehlungen möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
- Wir sind uns der Bedeutung bewusst, dass unsere Hersteller das Recht auf Koalitionsfreiheit anerkennen müssen und unterstützen sie dabei. Dies geschieht auch im Einklang mit unseren ‚Workplace Standards’. Zu diesem Zweck arbeiten wir eng mit Experten zusammen, die entsprechende Schulungen und Kompetenzaufbau zu den Grundprinzipien der Koalitionsfreiheit für unsere Hersteller durchführen können. Wie weiter oben bereits erwähnt, überwachen wir die Umsetzung dieses Rechts streng.
- Die Unabhängigkeit von Gewerkschaften ist gesetzlich festgelegt, sodass jegliche Mitwirkung von Dritten an deren internen Angelegenheiten wie z.B. die Verifizierung von Mitgliedschaften, der Zustimmung von jeweiligen Gewerkschaften bedarf. Im Falle von PT Panarub haben wir uns über viele Jahre hinweg darum bemüht, den Verifizierungsprozess der Gewerkschaftsmitgliedschaft zu unterstützen, und dennoch haben unsere Anstrengungen zu keinem Erfolg geführt. Warum? Weil die bestehenden Gewerkschaften nicht den Wunsch haben, zusammenzuarbeiten und sich auf einen gemeinsamen Weg zu einigen. Während wir einen gewissen Einfluss auf unsere Geschäftspartner ausüben können, kooperativ zu sein, ist uns dies bei den Gewerkschaften leider nicht möglich.
- In unseren Herstellerrahmenverträgen ist festgelegt, dass unsere Hersteller ihre Geschäfte in völliger Übereinstimmung mit den ‚Workplace Standards’ des adidas Konzerns zu führen haben. Dies beinhaltet auch das Recht auf Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen.
- Bereits existierende Gewerkschaften sollen ihr Recht auf Tarifverhandlungen mit ihren Arbeitgebern, unseren Herstellern, ohne Einschränkung ausüben können. Als Geschäftspartner kann der adidas Konzern in diesen Prozess nicht eingreifen oder gar Partei beziehen. Das SEA-Team achtet jedoch darauf, dass sich unsere Hersteller fair und gesetzeskonform sowie im Einklang mit unseren ‚Workplace Standards’ verhalten. Im Zuge von Tarifverhandlungen ist es unseren Herstellern freigestellt, den Gewerkschaften Informationen zu operativen Umsätzen und Kosten sowie zur Produktivität zugänglich zu machen, um die wirtschaftlichen Situation ihres Betriebs zu verdeutlichen. Es bestehen jedoch Richtlinien darüber, welche Informationen einer Gewerkschaft im Rahmen von Tarifverhandlungen zugänglich gemacht werden können oder nicht. Angaben zu Produktkosten, die eine Auswirkung auf Handel und Handelspraktiken haben können, werden generell als vertraulich betrachtet und nicht an Gewerkschaften oder Dritte weitergegeben.
Vor diesem Hintergrund sehen wir keine Veranlassung, unsere Vertraulichkeitserklärungen zur Veröffentlichung von Preisinformationen zu ändern.
2. Befristete Arbeitsverträge
Seit vielen Jahren hat sich unser SEA-Team bei den Herstellern des adidas Konzerns dafür eingesetzt, dass die Anzahl der Beschäftigten mit einem befristeten Vertrag zu Gunsten von unbefristet angestellten Beschäftigten verringert wird. In Indonesien haben wir zahlreiche Schulungen für unsere Hersteller durchgeführt, in denen dieser von uns im Jahre 2001 aufgestellte Beschäftigungsgrundsatz kommuniziert wurde.
Zu den im Bericht genannten Empfehlungen bezüglich befristeter Arbeitsverträge möchten wir wie folgt Stellung nehmen:
- Seit der Einführung des neuen Arbeitsgesetzes (Nr. 13/2003) hat unser Team in Indonesien die Umsetzung des Gesetzes mit besonderer Aufmerksamkeit verfolgt. Wir haben eng mit dem Arbeitsministerium zusammengearbeitet, um das Gesetz richtig anzuwenden und entsprechende Schulungen für unsere Hersteller zu entwickeln. Wir haben die Handhabung des Gesetzes in unseren Herstellerbetrieben genauestens verfolgt und jede Nichteinhaltung als Verletzung unserer ‚Workplace Standards’ geahndet. In den Fällen, in denen das Gesetz nicht oder ungenügend umgesetzt wurde, haben wir von unseren Herstellern verlangt, befristete in unbefristete Arbeitsverhältnisse umzuwandeln. Diese Maßnahmen sind nicht verhandelbar. Darüber hinaus sorgen unsere internen Prüfungsprozesse dafür, dass potenzielle neue Hersteller, die systematisch gegen das Vertragsgesetz verstoßen, disqualifiziert werden.
- In Übereinstimmung mit dem indonesischen Arbeitsgesetz fordern wir von unseren Herstellern, dass sie den befristet angestellten Arbeitern gegenüber die gleichen gesetzlich vorgeschriebenen Leistungen gewähren wie ihren unbefristet angestellten Beschäftigten. Dies gilt sowohl für Löhne, Überstundenzuschläge, Sozial- und Krankenversicherung, als auch für Urlaubstage und andere Zuwendungen und Leistungen. Auch hier gilt die Nichteinhaltung als ernste Standardverletzung und hat sofortige Maßnahmen zur Folge.
- Der adidas Konzern toleriert keine Art der Diskriminierung oder Einschüchterung von Gewerkschaftsmitgliedern oder Gewerkschaftsführern. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich dabei um einen Beschäftigten mit befristetem oder unbefristetem Vertrag handelt. Eine Nichteinhaltung hätte wiederum entsprechende Maßnahmen zur Folge.
3. Fabrikschließungen, Abfindungs- und Nachzahlungen
Der adidas Konzern überwacht Fabrikschließungen und Standortwechsel und unterstützt darüber hinaus Gewerkschaften und Arbeiter in Betrieben, die in ihren Beschäftigtenzahlen verkleinert oder ganz geschlossen werden sollen. Unsere Maßnahmen auf diesem Gebiet gehen mit einer Reihe von Empfehlungen, die in dem Bericht Erwähnung finden, konform. Wann immer es zu Schließungen kommt, überprüft das SEA-Team jeden einzelnen Fall unter Berücksichtigung der besonderen Umstände sowie die Verpflichtungen des Herstellers in Bezug auf die Arbeits- und Insolvenzgesetzgebung.
Unsere Stellungnahme zu den im Bericht erwähnten Empfehlungen finden Sie im Folgenden:
- Wir sind in ständigem Kontakt mit unseren größeren Herstellern und sind generell über deren mittel- und langfristige Pläne informiert. Dazu gehören auch die Pläne für den Bau neuer Produktionsstandorte sowie für Betriebsverkleinerungen oder Schließungen und die Gründe dafür. Indem wir über diese Entwicklungen bereits frühzeitig unterrichtet werden, können wir rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, die die sozialen Auswirkungen einer Schließung oder von Entlassungen minimieren.
- Gemäß indonesischem Gesetz ist eine Sozial- und Krankenversicherung für Beschäftigte Pflicht. Wir verlangen von unseren Herstellern, dass alle Beschäftigten in das jeweilige lokale Sozial- und Krankenversicherungssystem aufgenommen werden, wie es durch das sogenannte ‚Jamsotek’-Gesetz festgelegt ist. Wenn unsere Hersteller diese Versicherungsbeiträge nicht in voller Höhe bezahlen, fordert das SEA-Team sie dazu auf, die Differenz zu errechnen und entsprechende Nachzahlungen vorzunehmen.
- Der adidas Konzern verlangt von seinen Herstellern bei Betriebsverkleinerungen, dass sie effektive Kostenpläne erstellen, die die Zahlung von Abfindungen und anderen Leistungen vorsehen. Darüber hinaus unterstützen wir unsere Hersteller aktiv dabei, über die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestsätze hinauszugehen und zusätzliche Hilfsmittel für entlassene Arbeiter bereitzustellen.
- Im Falle von Entlassungen oder Schließungen verlangen wir von unseren Herstellern, dass sie ihre wichtigsten Stakeholder wie Gewerkschaften, Regierungsstellen und Dritte über alle Schritte und Entwicklungen unterrichten. Wir haben eindeutige Erwartungen, dass jede Entlassung auf offene, faire und transparente Weise gehandhabt wird.
- In vielen Ländern, darunter auch Indonesien, regeln bestimmte Gesetze und Vorschriften Fabrikschließungen und/oder -insolvenzen. Wo es zu Entlassungen kommt, hat der Arbeitgeber, d.h. der Hersteller den gesetzlichen Verpflichtungen Folge zu leisten, nicht der Kunde. In Ausnahmefällen (so z.B. als drei Reebok-Schuhfabriken 2006 kurz nacheinander schließen mussten) hat sich der adidas Konzern dazu entschlossen, Arbeitern und ihren Familien wegen ihrer besonders großen Not humanitäre Hilfe zukommen zu lassen.
- In einem früheren Schriftverkehr mit OXFAM Australien haben wir die Hintergründe und Ursachen für die Schließungen von PT Dong Joe, PT Tong Yang und PT Spotec genau erläutert. Darüber hinaus haben wir zusätzlich entsprechende Stellungnahmen auf unserer Internetseite veröffentlicht.
- Trotz unserer Bemühungen mussten die drei Fabriken schließen: Wir haben weiterhin Aufträge an diese Hersteller vergeben, damit sie sicherstellen konnten, dass die Arbeiter ihre rechtmäßigen Bonuszahlungen erhalten. Und wir haben uns für einen offenen Dialog mit allen Beteiligten bemüht, darunter die Gewerkschaften auf Betriebs- und nationaler Ebene sowie mit der Vereinigung Indonesischer Hersteller. Leider wurde unser positiver Einsatz von den Geschäftsführern der drei Fabriken nicht geteilt: Ein Geschäftsführer ist aus dem Land geflohen und die anderen weigerten sich, mit den Gewerkschaften oder Arbeitern in einen aussagekräftigen Dialog zu treten. In der Zeit nach den Schließungen sandten wir eine Petition an die indonesische Regierung, einen Krisenstab zu bilden, der die entlassenen Arbeiter unterstützt. Als die Regierung darauf nicht reagierte, haben wir dafür gesorgt, dass die Arbeiter medizinisch versorgt wurden. Alle drei Fabriken durchliefen ein komplettes oder teilweises Insolvenzverfahren, wobei ein vom Gericht bestellter Insolvenzverwalter dafür verantwortlich war, dass die Arbeiter ihre rechtmäßigen Abfindungen bekamen.
- Obwohl dazu keine Verpflichtung bestand, hat sich die Geschäftsleitung unseres Zulieferbetriebs PT Ching Luh Indonesia dazu bereit erklärt, ehemalige Spotec-Beschäftigte bevorzugt einzustellen. Das SEA-Team in Indonesien arbeitet eng mit der Geschäftsführung von PT Ching Luh Indonesia und einem aus früheren Spotec-Gewerkschaftsmitgliedern bestehenden Komitee zusammen, um die Einstellungen zu überwachen. Nicht alles verlief planmäßig, da die Fabrik wegen fehlender staatlicher Genehmigungen und nicht lieferbaren Maschinen erst sieben Monate nach dem eigentlichen Termin in Betrieb genommen werden konnte. In der ersten Phase wurden mehr als 500 ehemalige Spotec-Beschäftigte eingestellt. Einige hundert mehr sollen in der zweiten Phase Mitte bis Ende Mai eingestellt werden. In der Zwischenzeit arbeitet das SEA-Team auch weiterhin eng mit der Geschäftsleitung zusammen, um den Einstellungsprozess zu überwachen und dafür zu sorgen, dass die früheren Spotec-Arbeiter fair behandelt und ihre Bewerbungen berücksichtigt werden, gemäß den Personalrichtlinien von PT Ching Luh.
- In den vergangenen Jahren gab es viele Fabrikschließungen und -insolvenzen in Indonesien (nicht immer in Verbindung mit dem adidas Konzern), bei denen die Fabrikbesitzer es versäumt haben, ihren Beschäftigten die rechtmäßigen Abfindungen und andere Leistungen zu zahlen. Wie im Bericht erwähnt, verhandelt die indonesische Regierung derzeit mit Vertretern der Arbeitgeber- und Gewerkschaftsverbände über ein neues Gesetz zur Abfindungszahlung, welches eine verbindliche Auflage enthalten soll, dass Firmen genügend Gelder für solche Zahlungen zurücklegen müssen. Wir werden die Einführung dieses neuen Gesetzes genau verfolgen und von allen unseren Herstellern in Indonesien die Einhaltung des Gesetzes fordern, sobald es verabschiedet wird.