Stellungnahme zum Herstellerbetrieb Hermosa in El Salvador
Herzogenaurach, 6. April 2006 - Von einigen Nicht-Regierungsorganisationen werden seit 2001 Vorwürfe gegen den Bekleidungsherstellerbetrieb Hermosa in El Salvador erhoben. Die Vorwürfe beziehen sich vor allem auf Arbeitsrechtsverletzungen gegen die dort beschäftigten Arbeitnehmer/Innen. Die adidas Gruppe, welche neben anderen Marken Produkte dort herstellen lies, hat in transparenter Form mehrfach zu den erhobenen Vorwürfen Stellung genommen. Die jeweiligen Stellungnahmen sind von der Internetseite des Unternehmens abrufbar.
Der Betrieb Hermosa wurde aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten und infolge kontroverser Auseinandersetzungen mit der lokalen Gewerkschaft STITTAS vom Eigentümer im Mai 2005 vorläufig geschlossen.
Seit Oktober 2005 wurden weitere Vorwürfe erhoben, dass seit Ende 2004 das Management des Betriebs ausstehende Löhne und Vergütungen nicht an die Beschäftigten bezahlt habe. Verschiedene Gruppen fordern daher von adidas die Zahlung ausstehender Löhne und Abfindungen an die von der Schließung der Fabrik betroffenen Beschäftigten, eine Wiedereröffnung der Fabrik durch den Eigentümer sowie die Unterlassung diskriminierender Maßnahmen gegen gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte. Im Dezember 2005 hat die Christliche Initiative Romero eine offizielle Beschwerde bei der Fair Labor Organisation eingereicht.
Geschäftsbeziehung der adidas Gruppe zum Betrieb Hermosa
Bei dem Bekleidungshersteller Hermosa handelt es sich um einen Zulieferbetrieb, der als Unterauftragnehmer eines Hauptlieferanten in El Salvador in der Zeit von Anfang 2000 bis Mitte 2002 auch für adidas Sportbekleidungsprodukte hergestellt hatte. Aufgrund beträchtlicher Qualitätsprobleme und erheblicher Lieferverzögerungen wurde die Vergabe von adidas Produktionsaufträgen durch den Hauptlieferanten an den Betrieb Hermosa im Jahr 2002 vollkommen eingestellt. Aus der Prüfung der Dokumente des Betriebs und des Hauptlieferanten, der Sichtung behördlicher Exportpapiere sowie unserer Beschaffungsprotokolle geht hervor, dass die Auslieferung des letzten adidas Produktionsauftrags Mitte 2002 erfolgte. Nach diesem Zeitpunkt bestanden keine Geschäftsverbindungen zwischen der adidas Gruppe und dem Betrieb Hermosa mehr.
Behauptungen, es lägen Informationen von Arbeitnehmern von Hermosa vor, dass nach diesem Zeitpunkt in dem Betrieb autorisierte adidas Produkte hergestellt worden seien, wurde genauestens nachgegangen. Beschäftigte wurden von uns persönlich befragt, keiner von ihnen konnte jedoch glaubhaft bestätigen, dass adidas Produkte in den Folgejahren 2003, 2004 und 2005 in dem Betrieb hergestellt wurden. Derzeit werden weitere Nachforschungen angestellt, um auszuschließen, dass gegebenenfalls nicht-autorisierte Produktion in dem Betrieb stattgefunden haben könnte.
Fabrikinspektionen durch adidas und unabhängige Organisationen
In dem Zeitraum von 2000 bis Mai 2002 wurden in dem Betrieb Hermosa mehrfach Inspektionen durch regionale Experten des adidas SEA-Teams durchgeführt. Gegenstand der Inspektionen war dabei die Prüfung der Einhaltung unserer Standards of Engagement, welche klare Vorgaben hinsichtlich international anerkannter Sozial-, Sicherheits- und Umweltstandards enthalten, sowie die Vereinbarung und Abverfolgung der Maßnahmen zur Behebung von festgestellten Abweichungen. Dabei wurden Dutzende von Arbeiterinnen und Arbeitern sowie Vertreter des Hermosa-Managements befragt. Relevante Unternehmensdokumente wurden ebenfalls gesichtet und eingehend geprüft.
Im Jahr 2002 fand zudem eine unabhängige Prüfung des Betriebs durch akkreditierte Inspekteure der Fair Labor Association statt, bei welcher keine konkreten Hinweise festgestellt werden konnten, die auf eine vorsätzliche Diskriminierung von Beschäftigten, die einer Gewerkschaft angehören, schließen ließen.
Weitere Entwicklung des Betriebs Hermosa
Obwohl seit Mitte 2002 keine Geschäftsverbindung mit Hermosa mehr bestand, haben wir die weitere Entwicklung des Betriebs in El Salvador sehr sorgfältig verfolgt. Uns ist bekannt, dass der Eigentümer der Fabrik Hermosa im Jahr 2003 mit dem Ziel einer Geschäftsdiversifikation damit begonnen hatte, einen zweiten Betrieb MB Knitting aufzubauen, um dort Sweatshirts für den lokalen Markt in Mittelamerika herzustellen. Dieser Betrieb kam jedoch zu keinem Zeitpunkt als Hersteller für adidas Produkte in Frage, da dieser nicht auf die Modelle spezialisiert war, die adidas in dieser Region produzieren lässt. Der Betrieb MB Knitting wurde einige Monate nach Beendigung unserer Geschäftsbeziehung mit Hermosa eröffnet.
Seit Anfang 2004 war der Betrieb Hermosa zunehmend in finanzielle Probleme geraten. Der Eigentümer beantragte die vorläufige Schließung beim Arbeitsministerium für Mai 2005, nachdem er teilweise ausstehende Lohn- sowie Überstundenzahlungen aus dem Zeitraum Oktober 2004 bis Mai 2005 nicht mehr an die betroffenen Beschäftigten ausbezahlen konnte und daher eine vorübergehende Besetzung des Betriebs durch gewerkschaftlich organisierte Beschäftigte erfolgt war. Im Zuge sich anschließender Untersuchungen im November 2005 durch die lokalen Behörden wurde festgestellt, dass der Eigentümer in der Zeit von 1996 bis 2005 seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Abführung von Sozialversicherungsabgaben für die Beschäftigten nicht im vollen Umfang nachgekommen war. Laut der Sozialversicherungsbehörde teilte er ihr jedoch die abzuführenden Beträge mit, mit dem Antrag, ihm diese zu stunden. Die Staatsanwaltschaft ermittelt derzeit gegen den Eigentümer in dieser Angelegenheit. Aus den Ermittlungsprotokollen geht jedoch hervor, dass der größte Teil der ausstehenden Beiträge aus dem Zeitraum 1996-2003 im Jahr 2004 vom Eigentümer beglichen wurde.
Eine Gruppe bisher beschäftigter Arbeitnehmer hat vor Gericht zusätzliche Klagen gegen den Eigentümer eingereicht. Sämtliche private sowie geschäftliche finanzielle Mittel und Vermögensgegenstände des Eigentümers wurden an die Gläubigerbanken zur Tilgung ausstehender Schulden übertragen. Dem Eigentümer von Hermosa stehen keine finanziellen Mittel zur Verfügung, um die Ansprüche der Beschäftigten abzugelten.
Unsere Maßnahmen
Aus Sorge um die beschäftigten Mitarbeiter und in dem Wissen, dass sich die Betriebe Hermosa und MB Knitting seit dem Jahr 2004 in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befanden, hatten wir Ende 2004 nach mehrmaligen vergeblichen Versuchen die Möglichkeit, den Eigentümer von Hermosa zu treffen, um von ihm zu erfahren, ob ausreichende Rücklagen für etwaige Abfindungszahlungen an die Beschäftigten für den Fall einer Betriebsschließung gebildet worden seien. Der Eigentümer weigerte sich damals, Aussagen hierüber zu machen, mit der Begründung, adidas sei längst kein Auftraggeber mehr und es gäbe keine rechtliche Grundlage für unsere Forderung nach Offenlegung solcher Informationen.
Diese Position war für uns nicht akzeptabel und wir haben unter Mitwirkung der Marken NIKE und RUSSEL ATHLETICS, des Hauptlieferanten sowie der lokalen Nicht-Regierungsorganisation GMIES (Gruppo Monitore Independente El Salvador) umfassende Prüfungen der Vorfälle angestellt, um Möglichkeiten zu finden, den Arbeitnehmern von Hermosa zu ihrem Recht zu verhelfen. In umfassenden Berichten an die Fair Labor Association und an weitere Nicht-Regierungsorganisationen informieren wir über unsere jeweiligen Maßnahmen in transparenter Form, welche wir bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt unternommen haben. Dazu zählen neben der Durchführung intensiver Nachforschungen vor allem die Organisation einer Vielzahl von Treffen mit dem Wirtschafts- und Arbeitsminister von El Salvador, Vertretern des Arbeitsgerichts, der Sozialversicherungsbehörden, lokaler Gewerkschaften, der Beschäftigten, der katholischen Kirche, der Banken sowie der US-Botschaft und dem US-Handelsministerium.
Appell an das Wirtschafts- und Arbeitsministerium in El Salvador
Wir haben uns an das Arbeits- und Wirtschaftsministerium von El Salvador mit der Forderung gewandt, die derzeitige Auslegung bestehender Arbeitsgesetze in dem Land eingehend prüfen zu lassen. Im Widerspruch zur Verfassung von El Salvador und des entsprechenden Sozialrechts werden bei Betriebsschließungen die Deckung der Ansprüche der Beschäftigten aus der Vermögensmasse nicht als vorrangig angesehen. Eine solche Auslegung ist jedoch grundlegend, um die von den Gläubigerbanken beschlagnahmten Vermögensgegenstände des Betriebs zu liquidieren und die Ansprüche der Beschäftigten aus der Vermögensmasse zu tilgen. Wir haben daher bei mehreren Treffen eindringlich an die verantwortlichen Ministerien appelliert, eine Änderung der Gesetzesauslegung durch die Jurisdiktion im Sinne der Verfassung umgehend herbeizuführen. Darüber hinaus haben wir das Arbeitsministerium aufgefordert, offensichtliche Schwachstellen in der Umsetzung von Arbeits- und Sozialgesetzen abzustellen. Als solche wurden identifiziert:
- die offensichtliche Duldung der Verzögerung der Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen durch Unternehmen seitens der Sozialversicherungsbehörden
- die unzureichende Kommunikation der Behörden an die Beschäftigten über ihren Sozialversicherungsstatus
- die fortgesetzte Aufrechterhaltung des Status der „vorläufigen Schließung“ des Betriebs Hermosa, welches den Beschäftigten derzeit den Anspruch auf Abfindungszahlungen verwehrt.
Wir haben uns mit der Forderung an das Arbeitsministerium sowie an die Sozialversicherungsbehörden gewandt, den Versicherungsstatus der Beschäftigten weiter aufrechtzuerhalten, bis ihre Weiterbeschäftigung in einem anderen Betrieb sichergestellt ist.
Um unseren Forderungen weiteren Nachdruck zu verleihen, wurde zudem von uns das US-Außenministerium und die US-Botschaft in El Salvador eingeschaltet, um die politischen Entscheidungsträger in El Salvador über die Dringlichkeit der Situation zu informieren. Derzeit wird seitens des US-Handelsministeriums zudem geprüft, inwieweit die unzureichende Umsetzung der Gesetzgebung Auswirkungen auf den Status El Salvadors im Rahmen der CAFTA-Vereinbarungen haben wird.
Unser fortgesetzter Einsatz und unsere intensiven Appelle an die Regierungsbehörden des Landes haben Wirkung gezeigt.
- Bei einem Treffen mit den obersten Regierungsvertretern von El Salvador am 04. April 2006 wurden von offizieller Seite folgende umgehende Maßnahmen zugesichert:
Ab Anfang April übernehmen die Sozialversicherungsbehörden die Kosten der Krankenversicherung für alle Beschäftigten des Betriebs Hermosa einschließlich ihrer Familienmitglieder für die Dauer von maximal einem Jahr bzw. für die Zeitdauer, bis die Beschäftigten eine reguläre Anstellung bei einem anderen Betrieb in der Region erhalten haben.
- Das Arbeitsministerium wird im Mai eine „Jobbörse“ in der Region organisieren, die darauf gerichtet sein wird, bevorzugt die Arbeiterinnen und Arbeiter von Hermosa in andere Betriebe zu vermitteln.
- Die Regierung hat finanzielle Mittel in Höhe von 2,5 Millionen US-Dollar zur Verfügung gestellt, um die derzeitige Anzahl von Arbeitsinspekteuren im Land zu verdoppeln. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine verbesserte Überwachung der Arbeitnehmerrechte in den Betrieben zu gewährleisten. Die neu eingestellten Arbeitsinspekteure werden ein spezielles Schulungsprogramm mit Schwerpunkt auf vorbildlichen Beschäftigungspraktiken durchlaufen, welches von der Fair Labor Association entwickelt wurde und bereits zur Schulung von Arbeitsinspekteuren in Guatemala erfolgreich eingesetzt wurde.
Weiterbeschäftigung der Hermosa Arbeiter
Eine Wiedereröffnung der Fabrik Hermosa und eine Weiterbeschäftigung der Arbeitsnehmer gelten aufgrund der Zahlungsunfähigkeit, der hohen Verschuldung des Eigentümers sowie der Abtretung seiner Vermögensgegenstände and die Banken als sehr unwahrscheinlich. Wir haben daher unabhängig von den Maßnahmen der Regierung andere Herstellerbetriebe in der Region gebeten, eingehend zu prüfen, ob die ehemals Beschäftigten von Hermosa dort eingestellt werden können. Ein Teil der Arbeiterinnen und Arbeiter wurde bereits von anderen Herstellerbetrieben eingestellt. Besonderes Augenmerk liegt bei unseren Bemühungen auf den gewerkschaftlich organisierten Arbeitnehmern, um sicherzustellen, dass sie aufgrund ihrer gewerkschaftlichen Mitgliedschaft keine Diskriminierung bei der Einstellung durch andere Betriebe erfahren.
Die mitunter erhobene Forderung, ausstehende Löhne und Sozialversicherungsbeiträge der Beschäftigten sollten von uns beglichen werden, halten wir dahingehend für unangemessen, als es sich bei dem Betrieb Hermosa um einen unabhängigen und eigenverantwortlich handelnden Zulieferbetrieb handelt, zu welchem wir seit mehreren Jahren keine Geschäftsverbindung unterhalten.
Zusammenfassend gilt vielmehr festzuhalten, dass die im Rahmen unserer unternehmerischen Verantwortung ergriffenen und vorangetriebenen Maßnahmen, insbesondere unsere klaren Forderungen an die Regierungs- und Sozialversicherungsbehörden des Landes, zu nachhaltigen strukturellen Verbesserungen der Sicherstellung von Arbeitnehmerrechten in El Salvador beitragen werden – und zwar nicht nur die der Beschäftigten des Betriebs Hermosa.
Wir werden im fortgesetzten Dialog mit den Ministerien und Behörden an unserer Forderung festhalten, allen Arbeitnehmern die ihnen nach der Verfassung zugesicherten Rechte in vollem Umfang zukommen zu lassen.