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Auswirkungen der Integration der Beschaffungs­ketten von Reebok und adidas auf die Beschäftigten in Zulieferbetrieben

02. Oktober 2006

Herzogenaurach, 2 Oktober 2006 - Eines der wesentlichen Ziele des Zusammenschlusses von adidas und Reebok zu einem neuen Unternehmen, der adidas Gruppe, ist die Umsatz- und Ertragssteigerung. Dies soll u.a. durch eine Konsolidierung der Beschaffungsketten beider Unternehmen erreicht werden. Dabei erwarten wir zwar eine Reduzierung der Anzahl von Zulieferbetrieben, die Produkte der adidas Gruppe herstellen, doch wird sich die Gesamtanzahl der Beschäftigten in den Produktionsbetrieben unseres Erachtens nicht merklich verringern, da unsere langfristigen Geschäftspartner weiterhin expandieren.

Aufbau einer “World Class Supply Chain“

Im Rahmen unserer Aktivitäten, eine “World Class Supply Chain“ aufzubauen, die unsere Geschäftserfordernisse umfassend unterstützt, werden die Leistungen der Zulieferer von adidas und Reebok anhand von Leistungsindikatoren hinsichtlich Innovation, Qualität, Kundenzufriedenheit sowie Arbeits- und Umweltbedingungen in den Produktionsbetrieben sorgfältig geprüft. Als Ergebnis dieses Evaluierungsprozesses werden diejenigen Zulieferbetriebe als unsere zukünftigen Geschäftspartner ausgewählt, die uns am besten geeignet erscheinen, die ehrgeizigen Geschäftsziele der adidas Gruppe zu unterstützen.

Beendigung von Geschäftsbeziehungen

Die Geschäftsbeziehungen mit Zulieferern, die nicht als langfristige Geschäftspartner in Betracht kommen, werden nach sorgfältig erarbeiteten Richtlinien beendet. Diese Richtlinien entsprechen den vom MFA Forum (MFA = Multi-Fibre Arrangement, Multifaserabkommen) und der Fair Labor Association aufgestellten Kriterien und basieren auf den langjährigen Erfahrungen unserer beiden Marken. Die Beschaffungsabteilung der adidas Gruppe hat diese Richtlinien zusammen mit der Rechts- und der Sozial- und Umweltabteilung (Social and Environmental Affairs, SEA) mit dem Ziel ausgearbeitet, potenzielle ökonomische und soziale Auswirkungen auf die Beschäftigten und Betriebsleiter in den Produktionsstätten abzufedern. Soweit möglich werden die Verträge mit Zulieferbetrieben mit einer Vorlaufzeit von mindestens 6 Monaten gekündigt.
 
Viele der Zulieferer, denen eine solche Kündigung zugehen wird, produzieren für mehrere Markenunternehmen, und unsere Aufträge machen nur einen geringen Prozentsatz ihres Gesamtgeschäfts aus. In solchen Fällen sind die Auswirkungen daher gering oder sogar vernachlässigbar. In allen Fällen, in denen die Beendigung der Geschäftsbeziehungen jedoch zu einem Personalabbau führen könnte, sehen unsere Kündigungsrichtlinien Folgendes vor:

  • Die wichtigste Anforderung ist die vollständige Einhaltung aller einschlägigen arbeitsrechtlichen Bestimmungen.

  • Die Betriebsleitung muss einen realistischen Finanzplan entwickeln und umsetzen, um allen Mitarbeitern zumindest eine Abfindung und andere Leistungen bieten zu können.

  • Den Mitarbeitern ist die Kündigung durch die Betriebsleitung frühzeitig und fristgerecht auszusprechen.

  • Es müssen Konsultationen mit den Gewerkschaften (sofern sie in dem jeweiligen Betrieb vertreten sind) und mit den Mitarbeitern stattfinden, um sicherzustellen, dass ein gegebenenfalls erforderlicher Personalabbau fair und transparent durchgeführt wird.

Die adidas Gruppe ist sich der Tatsache bewusst, dass in einigen Ländern die Regierungen nicht über die Ressourcen, die Kenntnisse oder auch die technischen Voraussetzungen verfügen, bestehende Arbeitsgesetze inklusive aller Bestimmungen hinsichtlich Personalabbau und Abfindungszahlungen durchzusetzen. Die adidas Gruppe versucht, diese Lücke wenigstens teilweise durch eigene Aktivitäten und Unterstützung der Zulieferbetriebe und ihrer Mitarbeiter zu schließen. So wurden des Öfteren Zulieferer von uns bei der Ausarbeitung von Sozialplänen im Fall von Kündigungen, Weiterbildungs- und Arbeitsbeschaffungsprogrammen beraten. Wir haben die Umsetzung dieser Pläne und Programme begleitet und, wo erforderlich, Verbindungen zu lokalen Gewerkschaften und Nicht-Regierungsorganisationen hergestellt. Gleichzeitig haben wir uns auch aktiv um die Unterstützung anderer Zulieferer vor Ort bemüht und diese gebeten, gekündigte Mitarbeiter bei sich einzustellen. Obwohl all das den Zulieferbetrieben hilft, ihre Verantwortung gegenüber ihren Mitarbeitern zu erfüllen, ersetzt es jedoch nicht die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen der Betriebe gegenüber ihren Beschäftigten oder die Anforderung, die erforderlichen Abfindungsprogramme bereit zu stellen.

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