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Investoren
Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 WpHG
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Veröffentlichungen nach § 40 Abs. 1 WpHG
Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3 %, 5 %, 10 %, 15 %, 20 %, 25 %, 30 %, 50 % und 75 % der Stimmrechte an einem Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, hat dies gemäß §§ 33 ff. WpHG unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) mitzuteilen.
Das für die Schwellenberechnung maßgebliche Grundkapital der adidas AG beträgt aktuell € 180.000.000 und ist eingeteilt in 180.000.000 auf den Namen lautende Stückaktien.
Bitte nutzen Sie für etwaige Mitteilungen folgende E-Mailadresse:
Gemäß § 40 Abs. 1 WpHG ist der Emittent sodann verpflichtet, etwaige Mitteilungen unverzüglich innerhalb festgelegter Fristen europaweit zu veröffentlichen. Dies erfolgt über EQS Group AG.
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