adidas AG: adidas AG beschließt mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm
adidas AG/ Schlagwort(e): Aktienrückkauf adidas AG: adidas AG beschließt mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm 13.03.2018/ 19:12 CET/CEST Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung(EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP- ein Service der EQS Group AG. Für den Inhalt
adidas AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf ZUR SOFORTIGEN VERÖFFENTLICHUNG 13. MÄRZ 2018 AD-HOC: adidas AG beschließt mehrjähriges Aktienrückkaufprogramm Das Programm wird durch den Rückkauf von Aktien über die Börse durchgeführt werden. Damit macht die adidas AG von der durch die ordentliche Hauptversammlung am 12. Mai 2016 erteilten Ermächtigung Gebrauch. Der überwiegende Anteil des Aktienrückkaufprogramms wird aus der Netto-Cash-Position des Unternehmens sowie aus der erwarteten starken operativen Cashflow-Generierung in den kommenden Jahren finanziert werden. Gleichzeitig beabsichtigt die adidas AG, die an den Kapitalmärkten verfügbaren attraktiven Fremdfinanzierungskonditionen zur Finanzierung des Aktienrückkaufprogramms zu nutzen. Gemäß der von der ordentlichen Hauptversammlung am 12. Mai 2016 erteilten Ermächtigung dürfen Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals der Gesellschaft bis zum 11. Mai 2021 über die Börse zurückgekauft werden. Da das Unternehmen bereits für die dritte Tranche des vorherigen Shareholder-Return-Programms von dieser Genehmigung Gebrauch gemacht hat, ist die adidas AG berechtigt, die verbleibenden 8,98% des Grundkapitals der Gesellschaft zurückzuerwerben. Dies entspricht derzeit 18.793.418 Aktien. Während das Unternehmen die zurückerworbenen Aktien für sämtliche Zwecke gemäß der am 12. Mai 2016 erteilten Genehmigung, mit Ausnahme der Zuteilung von Aktien an Mitglieder des Vorstands als Vergütungskomponente, verwenden darf, hat adidas vor, den überwiegenden Teil der zurückerworbenen Aktien einzuziehen. Im Übrigen soll der Aktienrückkauf gemäß der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 vom 16. April 2014 und gemäß der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1052 der Kommission vom 8. März 2016 erfolgen. Weitere Einzelheiten werden im Verlauf des Monats März 2018 vor Beginn des Aktienrückkaufprogramms veröffentlicht werden. Die adidas AG behält sich das Recht vor, das Aktienrückkaufprogramm jederzeit einzustellen. ***
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