Gesamtstimmrechte
Gemäß § 41 WpHG ist ein Emittent verpflichtet, Änderungen der Gesamtzahl der Stimmrechte unverzüglich (spätestens innerhalb von zwei Handelstagen) europaweit zu veröffentlichen und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen.
Nachfolgend finden Sie unsere entsprechenden Veröffentlichungen:
2018
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24. Oktober 2018, 12:30 Uhr
adidas AG: Veröffentlichung der Gesamtzahl der Stimmrechte nach § 41 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung