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adidas-Salomon beschließt Aktienrückkaufprogramm

Herzogenaurach, 09. März 2005 - Der Vorstand der adidas-Salomon AG hat beschlossen, von der von der Hauptversammlung am 13. Mai 2004 erteilten und bis zum 12. November 2005 geltenden Ermächtigung, eigene Aktien in Höhe von bis zu 10% des Grundkapitals zu erwerben, in absehbarer Zukunft in einem noch zu bestimmenden Umfang Gebrauch zu machen. Gemäß Ermächtigung der Hauptversammlung darf der Erwerbspreis je Aktie den Durchschnitt der Börsenkurse der adidas-Salomon Aktie in der Schlussauktion im Xetra-Handelssystem an der Frankfurter Wertpapierbörse an den dem Erwerbsgeschäft vorangehenden drei Börsenhandelstagen um nicht mehr als 5% über- oder unterschreiten. Der Beginn des Aktienrückkaufprogramms sowie weitere noch zu beschließende Details hinsichtlich Kaufpreis, Aktienstückzahl und Zeitraum werden gesondert bekannt gegeben. Der Rückkauf erfolgt in Übereinstimmung mit der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der Kommission vom 22. Dezember 2003.

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