Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Die adidas AG stellt ihren Konzernabschluss nach den International Financial Reporting Standards (IFRS) auf, wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind.
Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der adidas AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Der jährliche Konzernabschluss des adidas Konzerns wird vom Vorstand nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die Abschlüsse werden vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist dadurch festgestellt.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, hat den vom Vorstand gemäß oben aufgeführten Bestimmungen aufgestellten Konzernabschluss 2022 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dies gilt auch für den nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2022 der adidas AG.
Die Hauptversammlung hat am 12. Mai 2022 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der adidas AG und den Konzernabschluss 2022 gewählt.