Corporate Governance Bericht
Wir fühlen uns den Prinzipien guter Corporate Governance verpflichtet und haben es uns zum Ziel gesetzt, das uns von Anlegern, Geschäftspartnern und Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit entgegengebrachte Vertrauen stetig und nachhaltig zu stärken. In diesem Sinne prüfen unser Vorstand und Aufsichtsrat regelmäßig die aktuellen nationalen und internationalen Grundsätze verantwortungsvoller, transparenter und effizienter Unternehmensführung mit dem Ziel, die Corporate Governance im adidas Konzern weiterzuentwickeln und eine nachhaltige Wertsteigerung zu erzielen. Wichtige Aktivitäten auf dem Gebiet Corporate Governance konzentrierten sich im Jahr 2006 auf die Einführung unseres Code of Conduct, die Beratungen über den aktualisierten Corporate Governance Kodex sowie unser erfolgreiches Engagement zur Steigerung der Hauptversammlungspräsenz.
Duales Führungssystem: Vorstand und Aufsichtsrat
Wie im deutschen Aktiengesetz vorgeschrieben, besitzt die
adidas AG ein duales Führungssystem, das dem Vorstand
die Leitung und dem Aufsichtsrat die Überwachung des
Unternehmens zuweist. Diese beiden Gremien sind sowohl
hinsichtlich Mitgliedschaft als auch in ihren Kompetenzen
streng voneinander getrennt. Unserem Vorstand gehören
gegenwärtig vier Mitglieder an (vgl. Vorstand). Unser
zwölfköpfiger Aufsichtsrat setzt sich in Übereinstimmung mit
dem deutschen Mitbestimmungsgesetz (MitbestG) zu gleichen
Teilen aus Vertretern der Anteilseigner und Arbeitnehmer
zusammen (vgl. Aufsichtsrat).
Effizienz durch Aufsichtsratsausschüsse
Zur optimalen Wahrnehmung seiner Aufgaben hat unser
Aufsichtsrat fachlich qualifizierte Ausschüsse gebildet,
deren Vorsitzende regelmäßig an den Gesamtaufsichtsrat
berichten:
» Das Präsidium, das sich aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern zusammensetzt, berät über Schwerpunktthemen, bereitet Beschlüsse vor und ist in besonderen und eilbedürftigen Fällen befugt, Beschlüsse anstelle des Aufsichtsrats zu fassen.
» Der aus vier Mitgliedern bestehende paritätische Präsidialausschuss bereitet insbesondere Beschlüsse des Aufsichtsratsplenums über die Bestellung von Vorstandsmitgliedern vor und beschließt über den Inhalt der entsprechenden Anstellungsverträge sowie die Höhe und Struktur der Vorstandsvergütung.
» Der Prüfungsausschuss, der ebenfalls paritätisch mit vier Mitgliedern besetzt ist, behandelt insbesondere Fragen der Rechnungslegung sowie des Risikomanagements und bewertet und überwacht die Unabhängigkeit des Abschlussprüfers. Er bestimmt die Prüfungsschwerpunkte, diskutiert die Quartalsabschlüsse und bereitet für das Aufsichtsratsplenum Beschlüsse über den Jahres- und Konzernabschluss sowie die Vereinbarung mit dem Abschlussprüfer vor.
» Der vier Mitglieder umfassende Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Abs. 3 MitbestG hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Bestellung oder Abberufung eines Vorstandsmitglieds einen Vorschlag zu unterbreiten, wenn bei einer vorausgegangenen Beschlussfassung die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde.
» Ferner wurde im Jahr 2006 ad hoc der paritätisch mit vier Mitgliedern besetzte Ausschuss „Greg Norman“ gebildet, auf den die Genehmigungs- und Beschlussfassungsbefugnis hinsichtlich des Verkaufs des Großhandelsgeschäfts der Greg Norman Collection übertragen wurde.
Für eine Zusammenfassung der Tätigkeiten des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse im Geschäftsjahr 2006 vgl. Bericht des Aufsichtsrats. Für eine Übersicht über die einzelnen Mitglieder des Aufsichtsrats und seiner Ausschüsse vgl. Aufsichtsrat.
Enges Zusammenwirken von Vorstand und Aufsichtsrat
Unser Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten im besten Interesse
des adidas Konzerns eng und vertrauensvoll zusammen.
Unser Vorstand entwickelt die strategische Ausrichtung des
Konzerns, stimmt diese mit dem Aufsichtsrat ab und sorgt
für ihre Umsetzung. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat
kontinuierlich, zeitnah und umfassend über Strategie,
Planung, Geschäftsentwicklung und Risikomanagement des
Konzerns. Insbesondere stehen unser Vorstands- und Aufsichtsratsvorsitzender
miteinander in regelmäßigem Kontakt.
Für bestimmte Geschäfte und Maßnahmen wie zum Beispiel
die Aufnahme oder Aufgabe wesentlicher Geschäftsbereiche,
den Erwerb oder die Veräußerung von bedeutenden Unternehmensbeteiligungen
und die Verabschiedung des Budgets
einschließlich des jährlichen Investitions- und Finanzierungsplans
benötigt der Vorstand die vorherige Zustimmung des
Aufsichtsrats. In besonders eilbedürftigen Angelegenheiten
hat der Aufsichtsrat die Möglichkeit, einen Beschluss auch
im Wege des schriftlichen Umlaufverfahrens zu fassen. Die
Geschäftsordnungen von Vorstand und Aufsichtsrat können
im Internet unter www.adidas-Group.de eingesehen werden.

