Landgericht Nürnberg weist Unterlassung zurück
Untitled 1
Am 7. November 2012 wies das Landgericht Nürnberg Nikes Antrag auf eine
Unterlassung gegen adidas bezüglich der Herstellung und Vermarktung des
Primeknit Schuhs zurück. Wir begrüßen die Entscheidung des Landgerichts.
Zum Hintergrund: Am 28. August 2012 gab das Gericht einem Antrag von Nike statt
und erließ eine einstweilige Verfügung gegen adidas, ohne adidas vorher davon in
Kenntnis zu setzen. Zu diesem Zeitpunkt hatte das Gericht noch keine
Gelegenheit, die Sichtweise von adidas zu hören. Wenige Tage nach Einreichung
der Anträge seitens adidas hob das Gericht die einstweilige Verfügung auf und
hat den Antrag auf Unterlassung heute nun zurückgewiesen.
adidas weist den Vorwurf einer Patentverletzung vehement zurück und hat den
Widerruf des Patents beantragt. Dieser Antrag basiert auf Dokumenten, die
belegen, dass die Technologie bereits seit den 1940er Jahren bekannt ist.
Seit der Gründung unseres Unternehmens sind wir führend in puncto Innovation und
Design und entwickeln kontinuierlich innovative Produkte, die Athleten dabei
unterstützen, Bestleistungen zu erreichen.