In Übereinstimmung mit dem deutschen Mitbestimmungsgesetz (MitBestG) setzt sich der Aufsichtsrat der adidas AG aus 12 Mitgliedern zusammen, von denen jeweils sechs durch die Hauptversammlung und sechs durch die Arbeitnehmer gewählt werden.
Zu den wichtigsten Aufgaben des Aufsichtsrats gehören die Bestellung bzw. Abberufung von Vorstandsmitgliedern, die Überwachung und Beratung des Vorstands, die Feststellung des Jahresabschlusses sowie die Zustimmung zu wichtigen unternehmerischen Planungen und Entscheidungen.
Die Mandate sämtlicher Aufsichtsratsmitglieder begannen mit Beendigung der Hauptversammlung 2009. Die nächste Aufsichtsratswahl findet turnusmäßig im Jahr 2014 statt.
Weitere Informationen zu den Aufsichtsratsmitgliedern sowie zur Besetzung der Ausschüsse entnehmen Sie bitte der nachfolgenden Aufstellung.