Präsidium
Das Präsidium setzt sich aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden und seinen zwei Stellvertretern zusammen. Es berät über Schwerpunktthemen, bereitet Beschlüsse vor und ist in besonders eilbedürftigen Fällen befugt, Beschlüsse anstelle des Aufsichtsrats zu fassen.
Präsidialausschuss
Der aus vier Mitgliedern bestehende paritätisch besetzte Präsidialausschuss bereitet insbesondere Entscheidungen des Aufsichtsratsplenums über die Bestellung von Vorstandsmitgliedern vor. Ferner ist der Ausschuss zuständig für die Vorbereitung aller Beschlüsse des Aufsichtsratsplenums, die das Vergütungssystem des Vorstands, die Festsetzung der Gesamtvergütung der einzelnen Vorstandsmitglieder sowie Inhalt, Gestaltung und Abschluss der Vorstandsdienstverträge betreffen.
Prüfungsausschuss
Der Prüfungsausschuss ist ebenfalls paritätisch mit vier Mitgliedern besetzt. Der Vorsitzende des Ausschusses ist unabhängig und gehörte vor seiner Mitgliedschaft im Aufsichtsrat nicht dem Vorstand der Gesellschaft an. Er verfügt über Sachverstand auf den Gebieten Rechnungslegung und Abschlussprüfung. Der Vorsitzende ist somit im Sinne des Aktiengesetzes als unabhängiger Finanzexperte anzusehen.
Der Ausschuss tagt regelmäßig fünf Mal im Jahr. Er prüft den Jahresabschluss der adidas AG und den Konzernabschluss einschließlich des zusammengefassten Lageberichts und bereitet für das Aufsichtsratsplenum die entsprechenden Beschlüsse vor. Ferner erörtert er die Quartals- und Halbjahresfinanzberichte. Darüber hinaus bereitet er den Vorschlag des Aufsichtsrats an die Hauptversammlung für die Wahl des Abschlussprüfers sowie die Erteilung des Prüfungsauftrags an den Abschlussprüfer vor. Zuvor überzeugt er sich von der Unabhängigkeit des Abschlussprüfers und bestimmt die Prüfungsschwerpunkte. Der Prüfungsausschuss überwacht insbesondere Fragen der Rechnungslegung und behandelt die Themen Risikomanagement und Compliance. Er überzeugt sich von der Wirksamkeit des Risikomanagement-, internen Kontroll- sowie Compliancesystems und lässt sich regelmäßig über die Arbeit der Internen Revision berichten. Die konkrete Ausgestaltung der Arbeit des Prüfungsausschusses ist durch eine Geschäftsordnung festgelegt.
Vermittlungsausschuss
Der vier Mitglieder umfassende paritätisch besetzte Vermittlungsausschuss gemäß § 27 Absatz 3 MitBestG hat die Aufgabe, dem Aufsichtsrat für die Bestellung oder Abberufung eines Vorstandsmitglieds einen Vorschlag zu unterbreiten, wenn bei einer vorausgegangenen Beschlussfassung die erforderliche Zweidrittelmehrheit nicht erreicht wurde.
Nominierungsausschuss
Der aus drei Mitgliedern bestehende Nominierungsausschuss ist entsprechend der Empfehlung des Deutschen Corporate Governance Kodex als einziger Aufsichtsratsausschuss ausschließlich mit Vertretern der Anteilseigner besetzt. Er wird bei Wahlen der Vertreter der Anteilseigner zum Aufsichtsrat vorbereitend tätig und unterbreitet dem Aufsichtsrat Empfehlungen für dessen Wahlvorschläge an die Hauptversammlung. Bei den Vorschlägen zur Wahl der Aufsichtsratsmitglieder wird darauf geachtet, dass eine angemessene Beteiligung von Frauen berücksichtigt wird und die Kandidaten über die erforderlichen Fach- und Branchenkenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in der Anwendung von Rechnungslegungsgrundsätzen und internen Kontrollverfahren verfügen. Zudem sollen die Kandidaten im Hinblick auf die angestrebte Vielfalt (Diversity) langjährige internationale Erfahrungen aufweisen.
Sonstige Ausschüsse
Der im Jahr 2009 ad hoc gebildete Ausschuss für Grundstücksprojekte ist mit drei Mitgliedern besetzt und ist zuständig für die Behandlung von Grundstücksangelegenheiten.