Umstellung auf Namensaktien - Fragen und Antworten
Die adidas AG hat am 11. Oktober 2010 die Umstellung der auf den Inhaber lautenden Stückaktien in auf den Namen lautende Stückaktien(Namensaktien) vollzogen. Nachfolgend finden Sie eine Liste der am häufigsten gestellten Fragen.
1. Was sind Namensaktien?
2. Warum hat die adidas AG von Inhaber- auf Namensaktien umgestellt?
3. Welche Vorteile haben Aktionäre durch die Umstellung auf Namensaktien?
4. Worin besteht der Unterschied zwischen Inhaber- und Namensaktien bei der Depotverwahrung?
5. Haben sich meine Rechte als eingetragener Aktionär geändert? Worauf muss ich achten, wenn ich nun Aktien der adidas AG kaufe oder verkaufe?
6. Was hat sich für den Aktionär durch die Umstellung auf Namensaktien geändert?
7. In welchem Verhältnis wurden Inhaber- auf Namensaktien umgestellt?
8. Kann ich als Aktionär die Eintragung in das Aktienregister verweigern?
9. Werde ich auch bei Widerspruch gegen meine Eintragung als Aktionär ins Aktienregister berechtigt sein, eine Dividende zu erhalten?
10. Muss ich der adidas AG Änderungen meiner Adresse mitteilen?
11. Wirkte sich die Umstellung auf Namensaktien auf die WKN/ISIN aus?
12. Wirkte sich die Umstellung auf Namensaktien auf die American Depository Receipts (ADRs) der adidas AG aus?
13. Hatte die Umstellung auf Namensaktien steuerliche Auswirkungen?
14. Entstehen Aktionären zusätzliche Kosten durch Führung des Aktienregisters und erhöhen sich die Depotgebühren?
15. Kann ein Aktionär, der nicht im Aktienregister eingetragen ist, an der Hauptversammlung teilnehmen?
16. Gilt meine erteilte Depotvollmacht weiterhin?
17. Wie überwacht die adidas AG den Datenschutz?
18. Für welche Zwecke darf die adidas AG Informationen aus dem Aktienregister verwenden?
19. Wer kann Einblick in das Aktienregister nehmen und wo?
20. Werden meine im Aktienregister gespeicherten Daten weitergemeldet?
21. Wann werden die personenbezogenen Daten der Aktionäre aus dem Aktiensregister gelöscht?
1. Was sind Namensaktien?
Eine Gesellschaft mit Namensaktien führt ein Aktienregister, in das die Aktionäre unter Angabe des Namens, Geburtsdatums und der Adresse sowie der Stückzahl der gehaltenen Aktien einzutragen sind. Bei juristischen Personen werden Firmenname, Adresse, eingetragener Sitz und Stückzahl der Aktien eingetragen. Mit Zustimmung der Gesellschaft können im Aktienregister auch sogenannten Legitimationsaktionäre, insbesondere Depotbanken eingetragen werden, die Aktien für andere halten. Legitimationsaktionäre sind jedoch auf Verlangen der Gesellschaft verpflichtet anzugeben, für wen sie die Aktien halten. Nur im Aktienregister eingetragene Personen gelten als Aktionäre der Gesellschaft (§ 67 Abs. 1 und 2 AktG). Der Aktionär kann von der Gesellschaft nur Auskunft über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten verlangen. Die Gesellschaft darf die Registerdaten für ihre Aufgaben im Verhältnis zu den Aktionären verwenden. Zur Werbung für das Unternehmen darf sie die Daten nur verwenden, soweit der Aktionär nicht widerspricht.
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2. Warum hat die adidas AG von Inhaber- auf Namensaktien umgestellt?
Die adidas AG ist bestrebt, mit ihren Aktionären in einer verlässlichen, transparenten und offenen Weise zu kommunizieren. Da bei Namensaktien in der Regel alle Aktionäre mit ihrem Namen und ihrer Adresse im Aktienregister eingetragen sind oder der Gesellschaft auf Verlangen mitzuteilen sind, kann die adidas AG die Aktionäre identifizieren und mit ihnen direkt anstatt nur über die Depotbanken kommunizieren. Die adidas AG kann so die Zusammensetzung des Aktionärskreises besser analysieren, Änderungen in der Aktionärsstruktur nachverfolgen und Aktivitäten im Rahmen der Aktionärspflege stärker auf die Bedürfnisse und Anforderungen der Aktionäre ausrichten.
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3. Welche Vorteile haben Aktionäre durch die Umstellung auf Namensaktien?
Im Aktienregister eingetragene Aktionäre erhalten Unternehmensinformationen in der Regel direkt von der adidas AG und nicht mehr über ihre Depotbank. Dies erleichtert und beschleunigt die Kommunikationsprozesse zwischen den Aktionären und der Gesellschaft.
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4. Worin besteht der Unterschied zwischen Inhaber- und Namensaktien bei der Depotverwahrung?
Bezüglich der Depotverwahrung gibt es zwischen Inhaber- und Namensaktien keine Unterschiede. Die Einladung zur Hauptversammlung wird dem Aktionär allerdings bei Namensaktien, wenn er im Aktienregister eingetragen ist, in der Regel direkt von der Gesellschaft zugesandt.
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5. Haben sich meine Rechte als eingetragener Aktionär geändert? Worauf muss ich achten, wenn ich nun Aktien der adidas AG kaufe oder verkaufe?
Nein. Die Rechte der im Aktienregister eingetragenen Aktionäre der adidas AG sind durch die Umstellung auf Namensaktien nicht betroffen. Namensaktien können genauso wie Inhaberaktien an der Börse ge- oder verkauft werden. Transaktionen bedürfen nicht der Genehmigung durch die Gesellschaft. Das Aktienregister der Gesellschaft wird nach einem Kauf oder Verkauf von adidas AG Aktien aktualisiert. Käufer bzw. Verkäufer müssen diesbezüglich nichts weiter unternehmen.
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6. Was hat sich für den Aktionär durch die Umstellung auf Namensaktien geändert?
Durch die Umstellung auf Namensaktien werden dem im Aktienregister eingetragenen Aktionär Informationen der adidas AG wie z. B. die Einladung zur Hauptversammlung in der Regel direkt von der adidas AG zugesandt. Wie in der Vergangenheit kann sich der Aktionär persönlich zur Teilnahme an der Hauptversammlung anmelden oder eine Bank, eine Aktionärsvereinigung oder den Stimmrechtsvertreter der adidas AG mit der Ausübung ihrer Stimmrechte bevollmächtigen. Dividenden werden auch weiterhin über die Depotbank des Aktionärs gutgeschrieben.
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7. In welchem Verhältnis wurden Inhaber- auf Namensaktien umgestellt?
Inhaberaktien wurden 1:1 auf Namensaktien umgestellt.
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8. Kann ich als Aktionär die Eintragung in das Aktienregister verweigern?
Ja. Aktionäre haben die Möglichkeit, der Eintragung in das Aktienregister zu widersprechen. In diesem Fall ist die Depotbank anstelle des Aktionärs auf Verlangen der Gesellschaft in das Aktienregister einzutragen. Die Depotbank gilt dann gegenüber der adidas AG als Aktionär.
Aktionäre, die der Eintragung ins Aktienregister widersprochen haben, erhalten keine direkten Informationen von der adidas AG. Insbesondere wird ihnen die Einladung zu unserer Hauptversammlung nicht direkt von der adidas AG zugesandt, sondern von der Depotbank. Sie können ihre Aktionärsrechte nicht unmittelbar selbst wahrnehmen, sondern nur die Depotbank.
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9. Werde ich auch bei Widerspruch gegen meine Eintragung als Aktionär ins Aktienregister berechtigt sein, eine Dividende zu erhalten?
Ja. Selbst wenn Sie die Eintragung in das Aktienregister verweigern, haben Sie einen Anspruch auf Dividendenzahlungen, sofern die Depotbank eingetragen ist.
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10. Muss ich der adidas AG Änderungen meiner Adresse mitteilen?
Ändern sich die Umstände, die im Aktienregister eingetragen sind, so ist dies der Gesellschaft mitzuteilen. Das gilt insbesondere für Adressänderungen. Diese Mitteilung übernimmt in der Regel die Depotbank. Aktionäre können die Gesellschaft auch direkt per E-Mail benachrichtigen oder ihre Adressdaten online mit persönlichem Passwort auf der Webseite der Gesellschaft ändern. Wir empfehlen, Ihre Depotbank auf jeden Fall zu informieren.
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11. Wirkte sich die Umstellung auf Namensaktien auf die WKN/ISIN aus?
Infolge der Umstellung auf Namensaktien erhielten die Aktien der adidas AG eine neue WKN (Wertpapierkennnummer) sowie eine neue ISIN (International Securities Identification Number).
Die Namensaktien der adidas AG werden seit dem 11. Oktober unter der neuen ISIN DE000A1EWWW0 (vormals: DE0005003404) oder WKN A1EWWW (vormals: 500340) an den Börsen gehandelt.
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12. Wirkte sich die Umstellung auf Namensaktien auf die American Depository Receipts (ADRs) der adidas AG aus?
Nein. Die American Depository Receipts (ADRs) der adidas AG, die am OTCQX International Premier Markt gehandelt werden, dem hochrangigsten Freiverkehrsmarktsegment von Pink OTC Markets Inc., wurden durch diese Umstellung nicht betroffen. Weitere Informationen zu den ADRs der adidas AG erhalten Sie hier.
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13. Hatte die Umstellung auf Namensaktien steuerliche Auswirkungen?
Nein. Die Umstellung auf Namensaktien hatte keine steuerlichen Auswirkungen, da das Steuerrecht nicht zwischen Inhaber- und Namensaktien unterscheidet.
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14. Entstehen Aktionären zusätzliche Kosten durch Führung des Aktienregisters und erhöhen sich die Depotgebühren?
Aktionären entstehen durch die Führung des Aktienregisters keine laufenden Kosten und auch keine erhöhten Depotgebühren.
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15. Kann ein Aktionär, der nicht im Aktienregister eingetragen ist, an der Hauptversammlung teilnehmen?
Eine Teilnahme an der Hauptversammlung ist nicht möglich, da gegenüber der adidas AG nur derjenige als Aktionär gilt, der im Aktienregister eingetragen ist. Ein nicht eingetragener Aktionär kann sich daher nicht als Aktionär zur Hauptversammlung anmelden. Die Teilnahme an der Hauptversammlung setzt in einem solchen Fall die Ausstellung einer entsprechenden Vollmacht durch einen im Aktienregister Eingetragenen voraus. Das kann auch eine Depotbank sein.
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16. Gilt meine erteilte Depotvollmacht weiterhin?
Die allgemeine, befristete Depotvollmacht (Dauervollmacht) für Aktien mehrerer Gesellschaften gilt auch nach der Umstellung der adidas AG Aktien auf Namensaktien.
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17. Wie überwacht die adidas AG den Datenschutz?
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz wird der Datenschutz durch den Datenschutzbeauftragten der Gesellschaft und die hierfür zuständige Aufsichtsbehörde überwacht.
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18. Für welche Zwecke darf die adidas AG Informationen aus dem Aktienregister verwenden?
Die Daten im Aktienregister unterliegen den einschlägigen Datenschutzbestimmungen. Die Gesellschaft darf die in das Aktienregister aufgenommenen Daten für ihre Aufgaben im Verhältnis zu den Aktionären verwenden. Zu Werbezwecken darf die Gesellschaft diese Daten nur nutzen, soweit der Aktionär nicht widerspricht. Der Aktionär wird über sein Widerspruchsrecht in angemessener Weise informiert.
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19. Wer kann Einblick in das Aktienregister nehmen und wo?
Der Aktionär kann von der Gesellschaft Auskunft nur über die zu seiner Person in das Aktienregister eingetragenen Daten verlangen und kann sie in den Geschäftsräumen der Gesellschaft einsehen. Aktionäre können außerdem ihr persönliches Passwort verwenden, um ihre Adressinformationen online einzusehen und zu ändern. Kein anderer Aktionär oder Dritter ist jedoch berechtigt, in das Aktienregister Einsicht zu nehmen oder anderweitig die dort über einen Aktionär eingetragenen Informationen zu erhalten.
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20. Werden meine im Aktienregister gespeicherten Daten weitergemeldet?
Nein, eine Weitermeldung erfolgt nicht. Die Daten sind ausschließlich für Zwecke der Gesellschaft bestimmt.
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21. Wann werden die personenbezogenen Daten der Aktionäre aus dem Aktiensregister gelöscht?
Die personenbezogenen Daten werden gelöscht, sobald der Aktionär seine adidas AG Aktien vollständig verkauft hat, soweit aus rechtlichen Gründen nicht eine Aufbewahrungspflicht besteht.
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