Weitere Empfehlungen des Deutschen Corporate
Governance Kodex erfüllt
Vorstand und Aufsichtsrat haben sich regelmäßig durch
unseren Corporate Governance Officer über die neuesten
Entwicklungen der Corporate Governance und die aktuellen
Fragen guter Unternehmensführung unterrichten lassen.
Nach intensiver Diskussion der relevanten Themen haben
Vorstand und Aufsichtsrat sodann am 16. Februar 2007 eine
aktualisierte Entsprechenserklärung gemäß § 161 Aktiengesetz
abgegeben. Demnach entsprechen wir allen in 2006
von der Kodex-Kommission neu eingeführten Empfehlungen.
Auch die unverbindlichen Anregungen des Kodex erfüllen wir
weitgehend. Der Inhalt unserer aktuellen Entsprechenserklärung
ist im Folgenden zusammengefasst, der exakte Wortlaut
ist auf unserer Internetseite unter www.adidas-Group.de/corporate_governance zusammen mit allen früheren Entsprechenserklärungen
veröffentlicht und als Download
verfügbar.
Es wurden und werden künftig alle Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex in der Fassung vom 12. Juni 2006 mit den folgenden Ausnahmen erfüllt:
» Die D&O-Versicherung für unsere Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sieht keinen Selbstbehalt vor, da dies außerhalb Deutschlands unüblich ist. Zudem handelt es sich um eine Gruppenversicherung für eine Vielzahl von Führungskräften im In- und Ausland, bei der eine Differenzierung nach Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern und sonstigen Führungskräften nicht sachgerecht erscheint.
» Die Struktur und Höhe der Vorstandsvergütung wird im Präsidialausschuss des Aufsichtsrats anstelle des Gesamtaufsichtsrats beraten und beschlossen. Über die jeweiligen Ergebnisse wird der Gesamtaufsichtsrat informiert. Dieses System hat sich in der Vergangenheit bewährt.
» Für im Rahmen des Aktienoptionsplans (MSOP) an den Vorstand ausgegebene Aktienoptionen besteht für außerordentliche, nicht vorhergesehene Entwicklungen keine nachträgliche Begrenzungsmöglichkeit (Cap), da alle Aktienoptionen bereits vor Einführung dieser Kodex-Empfehlung im Mai 2003 gewährt wurden. Sollten wir einen neuen Aktienoptionsplan auflegen, werden wir dieser Empfehlung folgen.
» Eine Altersgrenze für Aufsichtsratsmitglieder sehen wir nicht vor, da dies eine nicht notwendige Einschränkung der Rechte unserer Aktionäre und Arbeitnehmer bei der Wahl ihrer Vertreter in den Aufsichtsrat bedeuten würde.
» Die Vergütung unserer Aufsichtsratsmitglieder beinhaltet keinen variablen, an den Konzernerfolg geknüpften Vergütungsbestandteil, um die erforderliche unabhängige Kontrollfunktion des Aufsichtsrats zu gewährleisten. Ferner wird die Mitgliedschaft in einem Aufsichtsratsausschuss nicht zusätzlich vergütet. Wir planen jedoch eine neue Vergütungsstruktur, die die Empfehlungen des Corporate Governance Kodex weitgehend berücksichtigen wird.
» Der von Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gehaltene Besitz von Aktien der adidas AG oder sich darauf beziehenden Finanzinstrumenten wird bekannt gegeben, sofern er die jeweiligen im Wertpapierhandelsgesetz vorgesehenen Meldeschwellen erreicht, über- oder unterschreitet und dies der Gesellschaft mitgeteilt wird. Aufgrund der mit Neufassung der §§ 21 und 25 WpHG durch den Gesetzgeber herbeigeführten Transparenzerhöhung halten wir diese Schwellen auch für die adidas AG für angemessen und ausreichend.
Mehr Informationen über Corporate Governance
Sämtliche Dokumente zum Thema Corporate Governance
bei adidas AG sind unter www.adidas-Group.de/corporate_
governance
verfügbar.
Verwandte Seiten:
Berichterstattung zu § 315 Abs. 2 Nr. 4 und Abs. 4 HGB
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