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Code of Conduct eingeführt
Integrität zählt zu den Kernwerten des adidas Konzerns. Auch jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich in der Ausübung seiner Tätigkeit stets fair und verantwortungsbewusst sowie in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu verhalten. Zur Umsetzung guter Corporate Governance haben wir daher im Rahmen des internen, für alle Mitarbeiter weltweit geltenden Richtlinienkatalogs (Global Policy Manual) im Oktober 2006 einen Verhaltenskodex, den „Code of Conduct“, verabschiedet. Er beschreibt verbindliche Regeln für gesetzeskonformes und ethisches Verhalten aller Mitarbeiter gegenüber anderen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und Dritten, im Umgang mit Informationen, insbesondere Insiderkenntnissen, sowie bei der Behandlung von Finanzangelegenheiten. Das ständig aktualisierte Compliance Programm der adidas AG stellt sicher, dass Beschwerden und Hinweise auf Verstöße gegen den Code of Conduct unabhängig und objektiv entgegengenommen und bearbeitet werden.

Hauptversammlungspräsenz deutlich gesteigert
Wir engagieren uns dafür, dass unsere Aktionäre ihre zentralen gesetzlichen Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen können. Hier stellt die breit angelegte, internationale Aktionärsstruktur der adidas AG in Verbindung mit einem Streubesitz von 100 % (vgl. Unsere Aktie) eine Herausforderung dar und erfordert besondere Maßnahmen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die gesetzliche Einführung des Record Date in Deutschland, welches international bereits Standard ist. Wir haben demgemäß im Jahr 2006 unsere Hauptversammlungseinladung dahingehend geändert, dass für unsere Aktionäre nun der 21. Tag vor der Hauptversammlung als maßgeblicher Stichtag für die Anmeldung und Legitimation zur Teilnahme an der Hauptversammlung gilt. Eine Hinterlegung der Aktien zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts ist daher nicht mehr erforderlich. Als weitere Maßnahme führen wir im Vorfeld der Hauptversammlung eine Proxy Solicitation durch, um sicherzustellen, dass unsere Aktionäre direkt angesprochen und über die genauen Fristen, Anmeldeerfordernisse und Möglichkeiten der Stimmrechtsausübung informiert werden. Ergänzend bieten wir unseren angemeldeten Aktionären wie jedes Jahr den Service einer Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der adidas AG an, der schriftlich oder über das Internet bis zum Ende der Generaldebatte in Anspruch genommen werden kann. Abgerundet wird unser Service durch das umfassende zweisprachige Informationsangebot einschließlich eines Live-Webcasts der Hauptversammlung auf unserer Internetseite unter www.adidas-Group.de/hv. In der Hauptversammlung am 11. Mai 2006 wurde unser Einsatz mit einer Präsenz von über 39 % belohnt, was uns darin bestärkt, die genannten Maßnahmen für die nächste Hauptversammlung, die am 10. Mai 2007 in Fürth (Bayern) stattfindet, erneut durchzuführen.

Transparenz schafft Vertrauen
Eine aktive und offene Kommunikation nach innen und außen ist unerlässlich, um das Vertrauen aller Interessengruppen in den adidas Konzern zu stärken. Gemäß dem Prinzip des „Fair Disclosure“ stellen wir institutionellen Investoren, Privataktionären, Finanzanalysten, Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit neue bedeutsame Informationen schnell und umfassend zur Verfügung. Ein wichtiges Kommunikationsmedium ist unsere Internetseite www.adidas-Group.de. Unsere Finanzberichte, Analysten- und Bilanzpressekonferenzen, Ad-hoc- und Pressemitteilungen sowie Hauptversammlungsinformationen bieten allen Interessierten die Möglichkeit, sich ein aktuelles und authentisches Bild des adidas Konzerns zu machen. Einen Finanzkalender, der alle wichtigen Veranstaltungen zusammenfasst, stellen wir auf unserer Internetseite sowie in unseren Quartals- und Geschäftsberichten zur Verfügung (vgl. Finanzkalender 2007).