Code of Conduct eingeführt
Integrität zählt zu den Kernwerten des adidas Konzerns.
Auch jeder Mitarbeiter ist verpflichtet, sich in der Ausübung
seiner Tätigkeit stets fair und verantwortungsbewusst sowie
in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Bestimmungen zu
verhalten. Zur Umsetzung guter Corporate Governance haben
wir daher im Rahmen des internen, für alle Mitarbeiter weltweit
geltenden Richtlinienkatalogs (Global Policy Manual)
im Oktober 2006 einen Verhaltenskodex, den „Code of Conduct“,
verabschiedet. Er beschreibt verbindliche Regeln für
gesetzeskonformes und ethisches Verhalten aller Mitarbeiter
gegenüber anderen Mitarbeitern, Geschäftspartnern und
Dritten, im Umgang mit Informationen, insbesondere Insiderkenntnissen,
sowie bei der Behandlung von Finanzangelegenheiten.
Das ständig aktualisierte Compliance Programm der
adidas AG stellt sicher, dass Beschwerden und Hinweise auf
Verstöße gegen den Code of Conduct unabhängig und objektiv
entgegengenommen und bearbeitet werden.
Hauptversammlungspräsenz deutlich gesteigert
Wir engagieren uns dafür, dass unsere Aktionäre ihre zentralen
gesetzlichen Rechte in der Hauptversammlung wahrnehmen
können. Hier stellt die breit angelegte, internationale
Aktionärsstruktur der adidas AG in Verbindung mit
einem Streubesitz von 100 % (vgl. Unsere Aktie) eine
Herausforderung dar und erfordert besondere Maßnahmen.
In diesem Zusammenhang begrüßen wir die gesetzliche
Einführung des Record Date in Deutschland, welches international
bereits Standard ist. Wir haben demgemäß im Jahr
2006 unsere Hauptversammlungseinladung dahingehend
geändert, dass für unsere Aktionäre nun der 21. Tag vor
der Hauptversammlung als maßgeblicher Stichtag für die
Anmeldung und Legitimation zur Teilnahme an der Hauptversammlung
gilt. Eine Hinterlegung der Aktien zur Teilnahme
an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
ist daher nicht mehr erforderlich. Als weitere Maßnahme
führen wir im Vorfeld der Hauptversammlung eine
Proxy Solicitation durch, um sicherzustellen, dass unsere
Aktionäre direkt angesprochen und über die genauen Fristen,
Anmeldeerfordernisse und Möglichkeiten der Stimmrechtsausübung
informiert werden. Ergänzend bieten wir unseren
angemeldeten Aktionären wie jedes Jahr den Service einer
Stimmrechtsvertretung durch Vertreter der adidas AG an, der
schriftlich oder über das Internet bis zum Ende der Generaldebatte
in Anspruch genommen werden kann. Abgerundet
wird unser Service durch das umfassende zweisprachige
Informationsangebot einschließlich eines Live-Webcasts
der Hauptversammlung auf unserer Internetseite unter
www.adidas-Group.de/hv. In der Hauptversammlung am
11. Mai 2006 wurde unser Einsatz mit einer Präsenz von über
39 % belohnt, was uns darin bestärkt, die genannten Maßnahmen
für die nächste Hauptversammlung, die am 10. Mai 2007
in Fürth (Bayern) stattfindet, erneut durchzuführen.
Transparenz schafft Vertrauen
Eine aktive und offene Kommunikation nach innen und außen
ist unerlässlich, um das Vertrauen aller Interessengruppen in
den adidas Konzern zu stärken. Gemäß dem Prinzip des „Fair
Disclosure“ stellen wir institutionellen Investoren, Privataktionären,
Finanzanalysten, Mitarbeitern sowie der Öffentlichkeit
neue bedeutsame Informationen schnell und umfassend
zur Verfügung. Ein wichtiges Kommunikationsmedium ist
unsere Internetseite www.adidas-Group.de. Unsere Finanzberichte,
Analysten- und Bilanzpressekonferenzen, Ad-hoc- und
Pressemitteilungen sowie Hauptversammlungsinformationen
bieten allen Interessierten die Möglichkeit, sich
ein aktuelles und authentisches Bild des adidas Konzerns zu
machen. Einen Finanzkalender, der alle wichtigen Veranstaltungen
zusammenfasst, stellen wir auf unserer Internetseite
sowie in unseren Quartals- und Geschäftsberichten zur Verfügung
(vgl. Finanzkalender 2007).


