Die Aktionäre der adidas AG haben bei der Hauptversammlung am Donnerstag in Fürth mit einem Prozentsatz von 99,99% die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 0,35 € je Aktie beschlossen.
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Die Aktionäre der adidas AG haben bei der Hauptversammlung am Donnerstag in Fürth mit einem Prozentsatz von 99,99% die Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2009 in Höhe von 0,35 € je Aktie beschlossen.
Die Ausschüttung der sich auf insgesamt 73.225.665,10 € belaufenden Dividende erfolgte am 7. Mai 2010.
Der Vorschlag der Verwaltung, die Mitglieder des Vorstands zu entlasten, wurde mit einer Mehrheit von 99,01% angenommen; die Mitglieder des Aufsichtsrats wurden mit einer Mehrheit von 98,97% entlastet.
Die Hauptversammlung beschloss darüber hinaus mit einer Mehrheit von 89,96%, das vorgeschlagene und ausführlich im Vergütungsbericht dargestellte System zur Vergütung der Mitglieder des Vorstands zu billigen.
Die Hauptversammlung beschloss zudem die Änderung von § 19 Abs. 2 und § 20 Abs. 1 und 4 der Satzung (Einberufungs- und Anmeldefrist sowie Teilnahme an der Hauptversammlung), die Aufhebung von § 19 Absatz 4 der Satzung sowie die Ergänzung von § 21 (Stimmrecht) der Satzung.
Ferner hat die Hauptversammlung ein neues genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2010) in Höhe von 20.000.000 € gültig für fünf Jahre ab Eintragung in das Handelsregister geschaffen. Im Gegenzug wurde das bisherige Genehmigte Kapital 2006 in Höhe von 20.000.000 € (§ 4 Abs. 4 der Satzung) aufgehoben.
Die Bedingten Kapitalia 1999/I sowie 2003/II (§ 4 Abs. 5 bzw. 6 der Satzung), die der Sicherung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen, die im Rahmen des Aktienoptionsplans (MSOP) der Gesellschaft ausgegeben wurden bzw. der Gewährung von auf den Inhaber lautenden Stückaktien bei Ausübung von Options- bzw. Wandlungsrechten aus Options- und/oder Wandelanleihen dienten, wurden von der Hauptversammlung vollständig aufgehoben.
Darüber hinaus hat die Hauptversammlung die Aufhebung der zum 10. Mai 2011 auslaufenden und bislang nicht ausgenutzten Ermächtigung des Vorstands zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen und zur Schaffung eines bedingten Kapitals (§ 4 Abs. 7 der Satzung) in Höhe von 20.000.000 € beschlossen und zugleich den Vorstand zur Ausgabe von Options- und/oder Wandelanleihen bis zum 5. Mai 2015 und zur Schaffung eines neuen bedingten Kapitals in Höhe von 36.000.000 € (Bedingtes Kapital 2010) ermächtigt.
Zudem ermächtigte die Hauptversammlung den Vorstand zum Erwerb und zur Verwendung eigener Aktien gemäß § 71 I Nr. 8 AktG - auch unter Einsatz von Eigenkapitalderivaten. Die Ermächtigungen gelten bis zum 5. Mai 2015. Die vorhergehenden Ermächtigungen zum Erwerb eigener Aktien vom 7. Mai 2009 wurden aufgehoben.
Außerdem hat die Hauptversammlung mit einer Mehrheit von 99,01% beschlossen, die Inhaberaktien der Gesellschaft auf Namensaktien umzustellen, die Satzung entsprechend zu ändern und die zu den Tagesordnungspunkten 10 lit b), c) und d) gefassten Hauptversammlungsbeschlüsse anzupassen.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, wurde mit einer Mehrheit von 99,48% zum Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2010 sowie zum Prüfer für eine etwaige prüferische Durchsicht des Abschlusses und Zwischenlageberichts für das erste Halbjahr des Geschäftsjahres 2010 bestellt.