Veröffentlichungen nach § 26 Abs. 1 WpHG


Stimmrechtsmitteilungen

Wer durch Erwerb, Veräußerung oder auf sonstige Weise 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und 75% der Stimmrechte an einem Emittenten erreicht, überschreitet oder unterschreitet, hat dies gemäß § 21 Abs. 1 WpHG unverzüglich, spätestens innerhalb von vier Handelstagen, dem Emittenten und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFIN) mitzuteilen.

Bitte richten Sie etwaige Mitteilungen hinsichtlich der adidas AG schriftlich an folgende Adresse:

adidas AG
Group Legal/Corporate
Adi-Dassler-Platz 1-2
D-91074 Herzogenaurach
Germany


Sie können die Mitteilung auch gerne vorab per Fax an folgende Faxnummer richten:

+49 (0) 9132 84-3219

Gemäß § 26 Abs. 1 WpHG ist der Emittent sodann verpflichtet, etwaige Mitteilungen unverzüglich innerhalb festgelegter Fristen europaweit zu veröffentlichen und die Veröffentlichung im Anschluss gegenüber der BAFIN nachzuweisen. Ferner ist die Information unverzüglich an das Unternehmensregister zur Speicherung weiterzuleiten.

Nachfolgend finden Sie unsere entsprechenden Veröffentlichungen ab dem Geschäftsjahr 2008:

Aktionärsstruktur

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Kontakt
Group Legal/Corporate
Tel.: +49 (0)9132 84-4917
 
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Letzte Aktualisierung: 28.November 2011