Veröffentlichungen nach § 26a WpHG
Gesamtzahl der Stimmrechte
Gemäß § 26a WpHG ist ein Emittent verpflichtet, die Gesamtzahl der Stimmrechte am Ende eines jeden Kalendermonats, in dem es zu einer Zu- oder Abnahme von Stimmrechten gekommen ist, europaweit zu veröffentlichen und gleichzeitig der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht mitzuteilen.
Nachfolgend finden Sie unsere entsprechenden Veröffentlichungen ab dem Geschäftsjahr 2008:
30. November 2009
Veröffentlichungen nach § 26a WpHG
Ende November 2009 beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 209.216.186 Stimmrechte.
30. Oktober 2009
Veröffentlichungen nach § 26a WpHG
Ende Oktober 2009 beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 201.391.223 Stimmrechte.
31. Dezember 2008
Veröffentlichungen nach § 26a WpHG
Ende Dezember 2008 beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 193.515.512 Stimmrechte.
31. Oktober 2008
Veröffentlichungen nach § 26a WpHG
Ende Oktober 2008 beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 198.186.737 Stimmrechte.
31. Juli 2008
Veröffentlichungen nach § 26a WpHG
Ende Juli 2008 beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 198.178.337 Stimmrechte.
31. Januar 2008
Veröffentlichungen nach § 26a WpHG
Ende Januar 2008 beläuft sich die Gesamtzahl der Stimmrechte auf 203.644.960 Stimmrechte.