Leistungen für den Fall der Beendigung der Vorstandstätigkeit
Alle Mitglieder des Vorstands haben einzelvertragliche Pensionszusagen erhalten, die im Wesentlichen folgende Regelungen beinhalten:
Pensionszusagen
Die Altersrente beginnt mit Beendigung der Vorstandstätigkeit nach Vollendung des 65. Lebensjahres, es sei denn, es handelt sich um einen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsfall oder um Hinterbliebenenversorgung im Todesfall.
- Die Altersrente bestimmt sich nach einem Bausteinsystem, d. h. ausgehend von einem Grundbetrag in Höhe von 10 % der rentenfähigen Bezüge wird für jedes volle Jahr der Vorstandstätigkeit ein Pensionsbaustein in Höhe von 2 % der rentenfähigen Bezüge, die derzeit dem in der Tabelle angegebenen Jahresfestgehalt entsprechen, gebildet.1) Die Altersrente kann sich auf maximal 40 % der rentenfähigen Bezüge belaufen.
- Im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit eines Vorstandsmitglieds vor Erreichen des Renteneintrittsalters erhält dieser eine Invalidenrente in Höhe des bis zu jenem Zeitpunkt erreichten Pensionsanspruchs.
- Im Falle des Todes eines Vorstandsmitglieds während der Vorstandstätigkeit oder nach Eintritt des Rentenfalls steht dem Ehepartner eine Hinterbliebenenrente in Höhe von 50 %, den unterhaltsberechtigten Kindern eine Halbwaisenrente in Höhe von jeweils 15 % bzw. eine Vollwaisenrente in Höhe von jeweils 30 % der Pensionsansprüche zu. Die Höchstgrenze für die Hinterbliebenenversorgung liegt bei 100 % der Pensionsansprüche. Im Todesfall während der Vorstandstätigkeit erhält der Ehepartner, ersatzweise die unterhaltsberechtigten Kinder, zusätzlich das zeitanteilige Jahresfestgehalt für den Sterbemonat sowie für die drei folgenden Monate weiter, längstens bis zum im Dienstvertrag vereinbarten Vertragsende.
Im Falle des Ausscheidens eines Vorstandsmitglieds vor Erreichen des Renteneintrittsalters richtet sich die Unverfallbarkeit der Pensionsanwartschaften nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die laufenden Rentenzahlungen erhöhen sich ab dem zweiten Rentenbezugsjahr um mindestens 1 % des Betrags der Vorjahresrente und zusätzlich um etwaige dem jeweiligen Vorstandsmitglied zurechenbare Erträge aus der Unterstützungskasse.
1)Erstbestellung von Herbert Hainer und Erich Stamminger: 1. April 1997; Erstbestellung von Robin J. Stalker: 1. Januar 2001; abweichende Regelung für Glenn Bennett: statt dem Zeitpunkt der Erstbestellung (1. April 1997) gilt der 1. Januar 2000 als maßgeblicher Zeitpunkt für die Berechnung der Pensionsansprüche. Ferner beträgt der Grundbetrag 20 % der rentenfähigen Bezüge.
Zusagen für den Fall der vorzeitigen Beendigung der Vorstandstätigkeit
In den Dienstverträgen mit den Vorstandsmitgliedern Glenn Bennett, Robin J. Stalker und Erich Stamminger ist für den Fall der vorzeitigen Beendigung des Dienstverhältnisses, ohne dass ein zur Kündigung berechtigender wichtiger Grund vorliegt, angesichts der relativ kurzen Vertragsdauer von bis zu drei Jahren kein Abfindungscap vorgesehen. Der Dienstvertrag mit Herbert Hainer hingegen, der eine Laufzeit von mehr als drei Jahren aufweist, sieht für diesen Fall der Vertragsbeendigung eine Abfindung in Höhe der Zahlungsansprüche für die Restlaufzeit des Dienstvertrags vor. Diese ist jedoch auf höchstens zwei Gesamtjahresvergütungen begrenzt (Abfindungscap). Als Gesamtjahresvergütung gilt in diesem Zusammenhang die ihm für das letzte volle Geschäftsjahr vor dem Ausscheiden aus dem Vorstand ausgezahlte Gesamtvergütung unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Gesamtvergütung für das laufende Geschäftsjahr. Erfolgt die Beendigung des Dienstvertrags von Herbert Hainer anlässlich eines Kontrollwechsels, so ist eine etwaige Abfindung auf 150 % des Abfindungscaps begrenzt.
Zusagen für den Fall der regulären Beendigung der Tätigkeit
Im Falle der regulären Beendigung des Dienstvertrags, d. h. bei Nichtverlängerung eines Dienstvertrags oder bei Beendigung aufgrund des Erreichens der Altersgrenze, steht dem jeweiligen Vorstandsmitglied ein einzelvertraglich festgelegter Nachlaufbonus zu. Dieser beträgt für Glenn Bennett 75 %, für Robin J. Stalker 100 % und für Herbert Hainer 125 % des dem jeweiligen Vorstandsmitglied für das letzte volle Geschäftsjahr gewährten Performance-Bonus. Der Nachlaufbonus wird in zwei Tranchen 12 bzw. 24 Monate nach Vertragsende ausgezahlt.
Der Dienstvertrag von Erich Stamminger sieht für den Fall, dass die adidas AG den Dienstvertrag nach Ablauf der Bestelldauer nicht verlängert, obwohl er seine Bereitschaft zur Fortsetzung der Vorstandstätigkeit zu den bestehenden Konditionen erklärt hat, eine Abfindung in Höhe von 100 % des vereinbarten Jahresfestgehalts vor. Hierbei wird das Jahresfestgehalt des Geschäftsjahres im Zeitpunkt des Ausscheidens zugrunde gelegt. Die Abfindung wird anstelle des Nachlaufbonus gewährt. Diese Vertragsregelung hat der Aufsichtsrat ab dem Geschäftsjahr 2011 an das für die übrigen Vorstandsmitglieder geltende System angepasst und einen Nachlaufbonus in Höhe von 125 % festgesetzt.
Nebenleistungen und sonstige Zusagen
- Abgesehen von den in der Tabelle aufgeführten Nebenleistungen erhielten die Vorstandsmitglieder keine Leistungen.
- Für die Übernahme von Mandaten in Konzerngesellschaften erhielten sie keine zusätzliche Vergütung.
- Die Mitglieder unseres Vorstands erhielten vom Unternehmen keine Darlehen oder Vorschusszahlungen.
- Das Unternehmen unterhält eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für Organmitglieder des adidas Konzerns (D&O-Versicherung). Sie deckt das persönliche Haftungsriskio für den Fall ab, dass Vorstandsmitglieder bei Ausübung ihrer Tätigkeit für Vermögensschäden in Anspruch genommen werden. Für Schadensfälle, die ab dem 1. Juli 2010 eintreten, besteht entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen und den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex ein Selbstbehalt. Dieser beträgt 10 % des Schadens bis zum Eineinhalbfachen des Jahresfestgehalts für sämtliche Schadensfälle innerhalb eines Geschäftsjahres.
Zahlungen an ehemalige Mitglieder des Vorstands und deren Hinterbliebene
Die Pensionszahlungen an ehemalige Vorstandsmitglieder bzw. deren Hinterbliebene beliefen sich im Geschäftsjahr 2010 auf 3,235 Mio. € (2009: 2,607 Mio. €). Die Rückstellungen für Pensionsansprüche dieses Personenkreises betrugen zum 31. Dezember 2010 insgesamt 45,884 Mio. € (2009: 45,658 Mio. €). Die Dynamisierung der Renten erfolgt nach den gesetzlichen oder tarifvertraglichen Regelungen, es sei denn etwaige Überschussanteile aus dem Pensionsfonds werden nach Rentenbeginn für eine Erhöhung der Rentenleistungen verwendet.