Der gesetzlich vorgeschriebene und für die Dividendenzahlung maßgebliche Einzelabschluss der adidas AG wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) und des Aktiengesetzes (AktG) erstellt. Der jährliche Konzernabschluss und die Zwischenberichte des adidas Konzerns werden vom Vorstand nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der Europäischen Union anzuwenden sind, aufgestellt. Die Abschlüsse werden vom Aufsichtsrat geprüft und gebilligt. Der handelsrechtliche Jahresabschluss ist dadurch festgestellt.
Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt am Main, hat den vom Vorstand gemäß oben aufgeführter Bestimmungen aufgestellten Konzernabschluss 2011 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Dies gilt auch für den nach den Vorschriften des HGB aufgestellten Jahresabschluss 2011 der adidas AG.
Die Hauptversammlung hat am 12. Mai 2011 die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Berlin, als Abschlussprüfer für den Jahresabschluss der adidas AG und den Konzernabschluss 2011 gewählt, nachdem sich der Aufsichtsrat von der Unabhängigkeit des Prüfers überzeugt hatte.
Der Aufsichtsrat hat mit dem Abschlussprüfer vereinbart, dass der Vorsitzende des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses über während der Prüfung auftretende mögliche Ausschluss- und Befangenheitsgründe unverzüglich unterrichtet werden, sofern diese nicht beseitigt werden können. Die Vorschriften über die interne Rotation der Prüfer (§ 319a Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 HGB) werden eingehalten.
Ferner wurde vereinbart, dass der Abschlussprüfer über alle für die Aufgaben des Aufsichtsrats wesentlichen Feststellungen und Vorkommnisse, die sich bei der Durchführung der Abschlussprüfung ergeben, unverzüglich berichtet. Zudem wird der Abschlussprüfer den Vorsitzenden des Aufsichtsrats und des Prüfungsausschusses informieren bzw. im Prüfungsbericht vermerken, wenn er bei Durchführung der Abschlussprüfung Tatsachen feststellt, die eine Unrichtigkeit der von Vorstand und Aufsichtsrat abgegebenen Erklärung zum Deutschen Corporate Governance Kodex ergeben.