Durchsetzung unserer Standards

Richtlinien zur Durchsetzung der ,Workplace Standards'

Die Richtlinien beschreiben die Prinzipien der Durchsetzung unserer ,Workplace Standards' sowie die Sanktionen und Abhilfemaßnahmen bei Verstößen. Diese Sanktionen und Abhilfemaßnahmen umfassen:

  • Beendigung des Herstellerrahmenvertrages - bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen
  • Aufforderung zur Produktionseinstellung - in lebensbedrohlichen Situationen oder wenn der Herstellungsprozess signifikante negative Umweltauswirkungen haben könnte
  • Untersuchung durch unabhängige Organisationen - wenn fortwährende oder wiederholte Verstöße gegen die ,Workplace Standards' oder die jeweiligen lokalen gesetzlichen Vorschriften eine Angelegenheit des öffentlichen Interesses geworden sind
  • Schriftliche Verwarnungen - bei fortlaufenden oder ernsthaften Verstößen
  • Überprüfung der Auftragsvergabe
  • Beauftragung spezieller Projekte - zur Behebung spezifischer Probleme in Bezug auf die Standardeinhaltung.

Zwei Arten von Verstössen gegen die Standards

Verstöße gegen die ,Workplace Standards' haben wir in zwei Kategorien eingeteilt: so genannte ,Zero Tolerance' (,Nulltoleranz') Verletzungen und ,Threshold Issues' (,Grenzfälle'). Unter die erste Kategorie fallen Gefangenenarbeit, ernsthafte, lebensbedrohliche Sicherheits- und Gesundheitsbedingungen sowie wiederholter oder systematischer Missbrauch. Die Richtlinien zur Durchsetzung der Standards sehen in solchen Fällen vor, dass der entsprechende betroffene Zulieferer aus der Beschaffungskette des adidas Konzerns ausgeschlossen wird. Zu der zweiten Kategorie, den Grenzfällen hinsichtlich der Standardeinhaltung, zählen schwerwiegende Verstöße in den Bereichen Beschäftigung, Gesundheit, Arbeitssicherheit oder Umwelt sowie eine jedwede Kombination dieser Probleme. Unsere Richtlinien sehen in solchen Grenzfällen den Ausschluss eines potenziellen neuen Herstellers von der Produktion oder Sanktionsmaßnahmen für bestehende Zulieferer vor.

2007 haben wir die Reichweite unserer Richtlinien zur Durchsetzung der Standards auf unsere indirekte Beschaffungskette ausgeweitet und externe Inspektoren in der Anwendung dieser geschult.

Verwarnungssystem

Wir legen großen Wert auf partnerschaftliche Zusammenarbeit. Wenn Zulieferer Schwierigkeiten mit der Einhaltung unserer ,Workplace Standards' haben, bemühen wir uns gemeinsam mit ihnen um eine Lösung. Bei anhaltenden oder schwerwiegenden Verstößen oder wenn das Management keine ausreichenden Anstrengungen zur Beseitigung des Problems unternimmt, ziehen wir in Betracht, den betreffenden Zulieferer schriftlich zu verwarnen.

Nach dreimaliger Verwarnung für ein wiederholt festgestelltes Problem wird üblicherweise eine sofortige Beendigung des Geschäftsverhältnisses in Betracht gezogen. In sehr schwerwiegenden Fällen oder in Situationen, denen wir keinerlei Toleranz einräumen (?Nulltoleranz?), wird nur ein einziges Schreiben an die betroffenen Zulieferer verschickt, in dem wir diese darüber informieren, dass das SEA-Team die Beendigung des Geschäftsverhältnisses nahegelegt hat. Unsere Beschaffungs- und Rechtsabteilungen sowie die zuständige Geschäftseinheit setzen den betreffenden Zulieferer daraufhin förmlich von der Beendigung des Geschäftsverhältnisses in Kenntnis.

Tabellen, aus denen die Anzahl der schriftlichen Verwarnungen, Kündigungen und Ablehnungen hervorgeht, finden sich auf der Seite Zahlen zur Standardumsetzung in dem Abschnitt Leistungsdaten.

  • 2007 haben wir die Reichweite unserer Richtlinien zur Durchsetzung der Standards auf unsere indirekte Beschaffungskette ausgeweitet und externe Inspektoren in der Anwendung dieser geschult.