Unsere Position zum Thema Kinderarbeit
Die Position des adidas Konzerns zum Thema Kinderarbeit ist in unseren ,Workplace Standards' dargelegt, in denen es heißt: "Geschäftspartner dürfen keine Kinder unter 15 Jahren oder schulpflichtige Kinder in Ländern, in denen das schulpflichtige Alter über 15 Jahren liegt, beschäftigen."
Die Entscheidung über die Festlegung eines Mindestalters für Arbeitnehmer war für uns genauso problematisch wie es für die gesamte Branche schwierig ist, eine definitive Empfehlung dazu abzugeben. Bevor wir zu einer endgültigen Entscheidung kamen, besuchten wir unsere Zulieferbetriebe, um die Ursachen für Kinderarbeit zu untersuchen. Wir führten eine Reihe von Initiativen durch, um aktive Beschäftigung und Zugang zu Bildung für jugendliche Arbeitskräfte zu kombinieren, und berieten uns mit lokalen Stakeholdern und internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen (UN) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Letztendlich steht unsere Entscheidung im Einkland mit den Standards der UN-Kinderrechtskonvention und den ILO-Konventionen, da sie, und das ist entscheidend, die Interessen der betroffenen jungen Menschen am besten vertreten.
Anwendung internationaler Standards
Die ILO-Konvention Nr. 138 gestattet die Arbeit ab 15 Jahren oder unter bestimmten Bedingungen schon ab 14 Jahren, wenn die Wirtschaft und die schulischen Einrichtungen ungenügend entwickelt sind. Das SEA-Team hat nun die Aufgabe, sicherzustellen, dass Zulieferer, die Arbeitskräfte unter 18 Jahren beschäftigen, diese Bedingungen erfüllen. Obwohl wir die Beschäftigung jugendlicher Arbeitskräfte nicht aktiv fördern, halten wir es dennoch für rechtlich konsistent und praxisnäher, internationale Standards zu berücksichtigen, anstatt die Beschäftigung von Arbeitskräften unter 18 Jahren vollständig zu verbieten. Dies gilt insbesondere für die Länder, die sich derzeit rasant entwickeln und in denen Jugendliche zum Unterhalt der Familie beitragen.
Das Arbeitsrecht der meisten Länder schreibt für Arbeitnehmer ein Mindestalter von 16 Jahren vor und enthält strikte Auflagen bezüglich der Art der zulässigen Arbeit und der maximalen Arbeitszeit für Arbeitnehmer zwischen 16 und 18 Jahren. Wir fordern von unseren Zulieferbetrieben, dass sie diese Auflagen einhalten und Arbeitnehmern unter 18 Jahren die gleichen Löhne zahlen wie solchen über 18 Jahren. Es ist unseren Zulieferern untersagt, für junge Arbeitnehmer Überstunden anzuordnen, sie Nachtschichten arbeiten zu lassen oder sie in der Nähe von schweren Maschinen einzusetzen.
Überwachung des Alters
Eine wichtige Aufgabe ist die Kontrolle des Alters der Arbeitskräfte anhand von Unterlagen. Die Betriebe müssen daher Kopien der Geburtsurkunden, Ausweise oder anderer gültiger Nachweise des Alters aller ihrer Beschäftigten in den Personalunterlagen aufbewahren. In den Ländern, in denen Betriebe Arbeitskräfte im Alter zwischen 15 und 17 beschäftigen, kontrollieren wir, dass alle Bedingungen für die Beschäftigung jugendlicher Arbeitskräfte erfüllt werden.
Ausbildung und Schulung
Zusätzlich zu den Überwachungsaktivitäten durch das SEA-Team helfen uns Projektpartner dabei, spezielle Initiativen in Fragen wie Arbeitnehmerschulung, reproduktive Gesundheit und Talentförderung durchzuführen. Unsere Partner sind sich der Herausforderungen im Zusammenhang mit jugendlichen Arbeitskräften bewusst. Viele ihrer Programme zielen auf die Jugend ab, insbesondere auf junge Wanderarbeiter.
In einigen wenigen Ländern endet die Schulpflicht bereits mit 14 Jahren und die Jugendlichen dürfen offiziell schon arbeiten, bevor sie das 15. Lebensjahr erreicht haben. Wir setzen uns dafür ein, dass Kinder unter 15 Jahren nicht als Arbeitskräfte eingesetzt werden. In Pakistan und Indien leisteten wir einen entscheidenden Beitrag in Programmen, die von der ILO und der Nicht-Regierungsorganisation Save the Children geleitet werden. Sie zielen darauf ab, die örtlichen Schulen zu verbessern und das Einkommen von Familien zu schützen, deren Kinder aufhören zu arbeiten.
Im Rahmen des Programms, das von Save the Children geleitet und teilweise vom adidas Konzern finanziert wurde, bewertete die lokale Nicht-Regierungsorganisation Sudhaar den Ausbildungsbedarf der Kinder in Sialkot, Pakistan und entwickelte und implementierte daraufhin bestimmte Ausbildungs- und Schulungsmaßnahmen. Seit dem 1. September 2007 profitieren 19.266 Schüler in mehr als 125 staatlichen Schulen direkt von den verbesserten Einrichtungen und dem Zugang zu einer besseren Schulbildung.
Fußballnähzentren
1997 unterzeichneten die ILO, die FIFA, UNICEF und die Industrie- und Handelskammer von Sialkot ein Abkommen, um der Kinderarbeit bei der Herstellung von Fußbällen in Pakistan ein Ende zu bereiten. Im Rahmen dieses Abkommens führte die ILO ein unabhängiges und mittlerweile selbstverwaltetes System zur Überprüfung von Arbeitsplätzen ein, um registrierte Fußballnähzentren auf Kinderarbeit zu kontrollieren. Der adidas Konzern arbeitet mit zwei Fußballzulieferern mit registrierten Nähzentren in Sialkot zusammen, die dieser unabhängigen Inspektion unterliegen.
Während der Spitzenproduktionszeiten vor der FIFA Fußball-Weltmeisterschaft 2006T gaben wir eine unabhängige Überprüfung des gesamten Kontrollmechanismus in Auftrag, um ein noch strengeres Überwachungssystem für die Nähzentren zu entwickeln. Durch dieses wirksamere Überwachungssystem wird die Beschäftigung von Minderjährigen verhindert und das Risiko von Aufträgen an Heimarbeiter minimiert. Dieses vielschichtige Kontrollsystem kombiniert unsere eigenen internen Überwachungsmaßnahmen mit den Audits, die unsere lokalen Zulieferer gegenseitig in ihren Betrieben durchführen. Anfang 2007 stellten wir einen zusätzlichen Prüfer in Sialkot ein, um das System zu stärken, und organisierten weitere Schulungen für das Überwachungspersonal unserer Zulieferer.
- Wir halten die internationalen Standards streng ein. Es ist unseren Zulieferern untersagt, für junge Arbeitnehmer Überstunden anzuordnen, sie Nachtschichten arbeiten zu lassen oder sie in der Nähe von schweren Maschinen einzusetzen.
