Unsere Workplace Standards
Der adidas Konzern und seine Marken arbeiten mit unterschiedlichen Geschäftspartnern weltweit zusammen. Die Tatsache, dass wir mit einem internationalen Netz von Auftragnehmern und Zulieferern operieren, enthebt uns keineswegs der Verantwortung dafür, wie und unter welchen Bedingungen unsere Produkte hergestellt werden. In diesem Bewusstsein haben wir eine Reihe von Richtlinien in Bezug auf Beschäftigungs-, Sicherheits-, Gesundheitsschutz- und Umweltbedingungen für unsere Zulieferer aufgestellt, unsere ,Workplace Standards' (Arbeitsplatzstandards).
Die ,Workplace Standards' basieren auf den Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation und stellen klare Verhaltensregeln dar, die sich auf Themen wie Umwelt, Arbeitssicherheit, Kinderarbeit und Arbeitszeiten beziehen. Indem wir die Einhaltung der ,Workplace Standards' kontrollieren, können wir etwaige potenzielle Risiken in den Fabriken unserer Geschäftspartner aufzeigen und unseren Zulieferern dabei behilflich sein, positive Veränderungen herbeizuführen. Wenn es unseren Zulieferern nicht gelingt, spezifische Probleme zu beheben, lösen wir den Herstellerrahmenvertrag auf. Einen Abbruch der Geschäftsbeziehung betrachten wir jedoch immer als letztes Mittel, wenn keine anderen Maßnahmen zum Erfolg geführt haben. Die ,Workplace Standards' sind für uns ein Instrument, mit dem wir Zulieferer auswählen und vertraglich an uns binden, deren Arbeitsplatzstandards mit unseren Werten übereinstimmen.
Im Folgenden lesen Sie den Wortlaut der ,Workplace Standards'.
Workplace Standards
Leistung. Leidenschaft. Integrität. Vielfalt.
Dies sind die Grundwerte des Sports. Sport ist die Seele des adidas Konzerns. Wir messen uns nicht nur selbst an diesen Werten, sondern auch unsere Geschäftspartner.
Im Einklang mit diesen Werten erwarten wir von unseren Partnern - gleich ob Auftragnehmer, Subunternehmer, Zulieferer oder andere -, dass sie sich bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit entsprechend den vorgenannten Werten fair, integer und verantwortungsbewusst verhalten.
Die ,Workplace Standards' des adidas Konzerns sind für uns maßgeblich, wenn wir Geschäftspartner auswählen und vertraglich an uns binden, die in Übereinstimmung mit unseren Grundsätzen und Werten Arbeitsplatzstandards und Geschäftspraktiken befolgen. Als Leitprinzipien helfen sie uns aber auch, mögliche Probleme zu identifizieren und sie bereits in der Entstehungsphase gemeinsam mit unseren Geschäftspartnern zu lösen. Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie Aktionspläne zur laufenden Verbesserung betrieblicher Arbeitsbedingungen entwickeln. Die Umsetzung dieser Pläne wird von den Geschäftspartnern selbst, unserem eigenen Team und externen, unabhängigen Teams überwacht.
Wir erwarten von unseren Geschäftspartnern, dass sie in ihren Produktionsstätten die folgenden Grundsätze und Verfahrensweisen umsetzen:
Allgemeiner Grundsatz
Unsere Geschäftspartner haben ihre Geschäfte in völliger Übereinstimmung mit den jeweils maßgeblichen gesetzlichen Bestimmungen zu führen.
Beschäftigungsgrundsätze
Zwangsarbeit
Geschäftspartner dürfen keine Zwangsarbeiter beschäftigen, weder in Form von Gefangenenarbeit, Sklavenarbeit oder einer sonstigen Form von Zwangsarbeit. Kein Mitarbeiter darf mit Gewalt oder durch Einschüchterung gleich welcher Art zur Arbeit gezwungen werden. Dieses Verbot gilt auch für jedwede Arbeitsverpflichtung zur Sanktionierung von Meinungsfreiheit oder politischen Ansichten.
Kinderarbeit
Geschäftspartner dürfen keine Kinder unter 15 Jahren oder schulpflichtige Kinder in Ländern, in denen das schulpflichtige Alter über 15 Jahren liegt, beschäftigen.
Diskriminierung
Wir respektieren kulturelle Unterschiede. Geschäftspartner dürfen bei ihren Einstellungs- und Beschäftigungspraktiken niemanden diskriminieren. Entscheidungen über Anstellung, Lohn, Sozialleistungen, Fortbildungsmöglichkeiten, Arbeitszuteilung, Beförderung, Disziplinarmaßnahmen und Kündigungen dürfen einzig auf der Grundlage der Fähigkeiten der Mitarbeiter, bestimmte Tätigkeiten auszuführen, basieren. Diese Entscheidungen dürfen insbesondere nicht auf persönlichen Merkmalen oder Ansichten, auf Rasse, nationaler Abstammung, Geschlecht, Religion, Alter, Behinderung, Familienstand, Mitgliedschaft in einer Organisation, sexueller Orientierung oder politischer Überzeugung basieren. Zusätzlich müssen unsere Geschäftspartner effektive Maßnahmen zum Schutz von Wanderarbeitern einführen, um diese vor jeglicher Art von Diskriminierung zu schützen und eine angemessene Unterstützung anbieten, die dem besonderen Status dieser Personen gerecht wird.
Löhne und Sozialleistungen
Geschäftspartner haben ihren Mitarbeitern den gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn bzw. den in der Branche üblichen Lohn, falls dieser höher liegt, zu bezahlen. Sie haben den gesetzlich vorgeschriebenen Sozialleistungen Rechnung zu tragen. Mitarbeiter müssen für Überstunden zusätzlich zum normalen Lohn gesetzlich vorgeschriebene Zuschläge erhalten. In Ländern, in denen keine gesetzliche Regelung existiert, sind angemessene Zuschläge zu zahlen, die den normalen Stundenlohn übersteigen.
Grundlöhne müssen mindestens den Lebensunterhalt und darüber hinaus einige zusätzliche Ausgaben der Mitarbeiter sowie ein Mindestmaß an erspartem Vermögen ermöglichen. Wir suchen Geschäftspartner, die kontinuierlich den Lebensstandard ihrer Mitarbeiter durch das Lohngefüge, Sozialleistungen, Fürsorgeprogramme und andere Leistungen heben sowie insgesamt die Lebensqualität erhöhen.
Arbeitszeiten
Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit der Mitarbeiter darf, mit Ausnahme außergewöhnlicher Umstände, einschließlich Überstunden 60 Wochenstunden nicht übersteigen; gesetzliche Bestimmungen, die niedrigere Höchststunden vorsehen, gehen vor. Mitarbeiter müssen mindestens 24 zusammenhängende Stunden Freizeit pro Woche sowie bezahlten Jahresurlaub erhalten.
Koalitionsfreiheit und Tarifverhandlungen
Geschäftspartner haben das Recht jedes Mitarbeiters, Vereinigungen nach eigener Wahl beizutreten bzw. solche zu gründen sowie an Tarifverhandlungen teilzunehmen, anzuerkennen und zu respektieren. Die Geschäftspartner haben Mechanismen zu entwickeln und umzusetzen, mit denen Streitigkeiten innerhalb der Branche inklusive Beschwerden der Mitarbeiter aufgelöst und ein effektiver Informationsaustausch mit den Mitarbeitern und deren Vertretern sichergestellt werden.
Disziplinarmaßnahmen
Jeder Mitarbeiter muss mit Würde und Respekt behandelt werden. Kein Mitarbeiter darf körperlicher, sexueller, psychischer oder verbaler Belästigung, sonstigem Missbrauch oder Bußgeldern und anderen Strafen als Disziplinarmaßnahme ausgesetzt werden.
Geschäftspartner müssen durch geeignete Anweisungen und Maßnahmen sicherstellen, dass Beschäftigte ohne Angst vor Repressionen oder dem Verlust des Arbeitsplatzes Bedenken über die Zustände am Arbeitsplatz direkt gegenüber der Fabrikleitung oder dem adidas Konzern äußern können.
Gesundheit und Sicherheit
Geschäftspartner haben für ein sicheres und die Gesundheit erhaltendes Arbeitsumfeld zu sorgen. Geeignete Vorsorgemaßnahmen gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sind zu treffen. Dazu gehört auch Schutz vor Feuer, Unfällen und giftigen Substanzen. Beleuchtungs-, Belüftungs- und Heizungsanlagen müssen ausreichend vorhanden sein. Saubere und zahlenmäßig ausreichende sanitäre Einrichtungen müssen den Mitarbeitern jederzeit frei zugänglich sein. Die Fabriken müssen Sicherheits- und Gesundheitsbestimmungen erlassen und deutlich bekannt geben. Falls Unterkünfte für Mitarbeiter gestellt werden, gelten diese Anforderungen auch insoweit.
Umweltbestimmungen
Geschäftspartner haben die Bedingungen sämtlicher jeweils anwendbarer Umweltgesetze und -bestimmungen zu erfüllen. Unsere Geschäftspartner sollten sich um die ständige Verbesserung der Umweltbedingungen bemühen, unter denen sie selbst und ihre Zulieferer produzieren. Dies bedeutet: die Beachtung des Prinzips der Nachhaltigkeit bei betrieblichen Entscheidungen, der verantwortliche Umgang mit natürlichen Ressourcen, saubere Produktion, Verhinderung von Umweltverschmutzung und die Entwicklung und Verwendung von Materialien, Technologien und Produkten, die sich am Prinzip der Nachhaltigkeit orientieren.
- Die Tatsache, dass wir mit einem internationalen Netz von Auftragnehmern und Zulieferern operieren, enthebt uns keineswegs der Verantwortung dafür, wie und unter welchen Bedingungen unsere Produkte hergestellt werden.
